﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953015</id><updated>2025-06-25T02:08:40Z</updated><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2002</code><gender>m</gender><id>2</id><name>Allenspach Heinz</name><officialDenomination>Allenspach</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-01-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4417</session></deposit><descriptors 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Erinnert sei an die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen, an die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen, an die Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme, an die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen usw. Diese Konsultativkommissionen beraten den Bundesrat in Fragen ihres Arbeitsbereichs; sie befassen sich insbesondere mit departementsübergreifenden Problemen; sie sind Ansprechpartner der Öffentlichkeit und der interessierten Organisationen, führen eigene Untersuchungen durch oder initiieren die wissenschaftliche Bearbeitung einschlägiger Fragen; sie informieren die Bevölkerung über Fakten, Zusammenhänge und Zukunftsaufgaben in ihrem ihre Arbeitsbereichs usw. Diese ausserparlamentarischen Kommissionen arbeiten dank ihres umfassenden Sachwissens zumeist erfolgreich und effizient.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es fällt auf, dass es keine Kommission für Altersfragen gibt, die den genannten Kommissionen vergleichbar wäre, obwohl Altersfragen die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Zukunft unseres Landes massgebend beeinflussen. Erinnert sei an die demographische Entwicklung mit überproportionaler Zunahme der Mitbürger im dritten Lebensabschnitt. Diese sind nicht nur mit den materiellen Problemen der sozialen Sicherheit konfrontiert, sondern viel häufiger und in zunehmendem Masse auch mit den Fragen ihrer geistigen, kulturellen und gesellschaftlichen Position, ihrer Umwelt und ihres Einbezuges in die Gemeinschaft. Immer deutlicher zeichnet sich eine Verunsicherung dieser gesellschaftlichen Gruppe ab, wurden doch in den letzten Jahren in öffentlichen Diskussionen Tendenzen deutlich, sie aus der Gesellschaft auszugrenzen, ihr Recht auf politische Betätigung zu beschränken und sie zu weniger nützlichen Gliedern unserer Gemeinschaft zu stigmatisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mitbürger im dritten Lebensabschnitt haben ein Recht darauf, ihre Anliegen, ihre Probleme und ihre Sicht ohne jede politische und gesellschaftliche Diskriminierung zu artikulieren. Der Bundesrat darf sie gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen nicht zurücksetzen und benachteiligen. Es ist deshalb schon aus Gründen der Nichtdiskriminierung dieser Generation angezeigt, neben den Kommissionen für Jugendfragen, für Frauenfragen, für Ausländerprobleme usw. auch eine konsultative Kommission für Altersfragen zu schaffen, der gleiche Rechte und Pflichten, gleiche Beachtung und gleiche logistische Unterstützung eingeräumt werden wie den anderen genannten Kommissionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alterspolitik ist umfassend zu verstehen und hat eine klassische Querschnittaufgabe; doch niemand überprüft systematisch die Bundespolitik und ihre Erlasse auf Altersverträglichkeit. Die Anliegen der Mitbürger im dritten Lebensabschnitt reichen weit über die soziale Sicherheit hinaus. Praktisch alle Fragen unseres Staates berühren sie in besonderem Masse und in besonderen Aspekten. So werden beispielsweise die Fragen der inneren Sicherheit zunehmend wichtiger; denn was nützen hohe Sozialleistungen, wenn die Sicherheit gegenüber Gewalttaten nicht mehr gewährleistet ist. Dazu kommen die Probleme der flächendeckenden Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen (Post, öffentlicher Verkehr, Detailhandel usw.). In der Verkehrspolitik, der Fiskalpolitik, der Wohnbaupolitik usw. sind spezifische Altersfragen auszumachen, ja selbst gegenüber der Sendepolitik der SRG können besondere Anliegen der Mitbürger im dritten Lebensabschnitt festgestellt werden. Die gegenwärtige AHV/IV-Kommission befasst sich mit den materiellen Fragen dieses Sozialversicherungszweiges und ist nicht beauftragt, sich interdepartemental dieser Aufgaben anzunehmen. Die bestehende Arbeitsgruppe für Altersfragen ist ad hoc und lediglich temporär konzipiert; sie wird nach Ausarbeitung des zweiten Berichtes über Altersfragen aufgelöst werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schaffung einer Konsultativkommission für Altersfragen ist nicht nur notwendig, um diese Generation nicht gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen zurückzusetzen, sondern auch um sicherzustellen, dass in all den genannten Bereichen die Altersfragen mit erwogen werden. Das setzt eine umfassende Alterspolitik voraus. Eine solche besteht heute nicht und muss im Blick auf die demographische Entwicklung dringend erarbeitet werden. Ohne eine reflektierte Alterspolitik werden wir jedenfalls die Zukunftsprobleme unseres Landes nicht lösen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für Altersfragen führt nicht zu einer Aufspaltung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Es geht vielmehr um die Verbesserung der Integration der älteren Generationen in die Gesellschaft und um den interdisziplinären Einbezug ihrer Anliegen in die Politik. Eine Konsultativkommission kann ohne Abstützung auf eine leistungsfähige Verwaltungsstelle nicht volle Wirkung entfalten. Der zu schaffenden Eidgenössischen Kommission für Altersfragen muss deshalb eine entsprechende Stabsstelle zugewiesen werden, die Kontakte mit allen Departementen und Bundesämtern pflegen darf, die die alterspolitischen Aufgaben des Bundes systematisch erfasst und soweit nötig neue Aufgaben rechtzeitig initiiert, die die Situation der älteren Generationen beobachtet, den Handlungsbedarf beurteilt, Vorschläge zu Massnahmen innerhalb und ausserhalb des Bundes macht, Alterssessionen organisiert oder betreut, eine Dokumentation über Altersfragen führt und die Ansprechpartner der vielen, wertvolle Dienste leistenden privaten Organisationen, die Altersfragen behandeln, wäre.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat bisher Altersfragen auf verschiedene Weise in Kommissionen behandeln lassen. Für die materielle Altersvorsorge sind die Eidgenössische AHV/IV-Kommission, die im Plenum wie in Ausschüssen arbeitet, sowie die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge zuständig. Für die Behandlung weiterer Fragenbereiche, die nicht in die Kompetenz dieser Kommissionen fallen, werden ad hoc Gruppen oder Kommissionen eingesetzt oder Experten beigezogen. Solche Kommissionen haben die nationalen Altersberichte erarbeitet. So liegt gegenwärtig ein dritter Altersbericht vor, der Ende März der Presse vorgestellt wurde. Die behandelten Fragen wurden in Untergruppen mit den jeweils erforderlichen Spezialisten behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es müssen nun die Ergebnisse des neuen Altersberichtes wie auch dessen Aufnahme in der Öffentlichkeit abgewartet werden. In nächster Zeit werden zudem viele Forschungsberichte des NFP 32 (Alter) vorliegen. Es wird sich alsdann zeigen, zu welchen Fragenkreisen es angezeigt ist, aus Bundessicht neue Aktivitäten zu lancieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es darf auch nicht vergessen werden, dass die konkrete Alterspolitik vor allem auf kommunaler und kantonaler Ebene zu verwirklichen ist. Viele der im Begründungstext zur Motion dargelegten Fragen sind auf den entsprechenden Ebenen zu behandeln und zu lösen (Nahverkehr, Sicherheitsaspekte, Detailhandel mit dezentraler Einkaufsmöglichkeit usw.). Im Lichte der immer wichtiger werdenden richtigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss sich der Bund vor allem auf Fragebereiche beschränken, für die er auch zuständig ist und bei denen er über einen tatsächlichen Handlungsspielraum verfügt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen des Vorstosses im Rahmen der bisherigen Praxis zu prüfen. Es muss jedoch bereits heute darauf hingewiesen werden, dass angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes die Schaffung neuer Infrastrukturen nicht zur Diskussion stehen kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, eine konsultative Kommission für Altersfragen zu schaffen, die sich departementsübergreifend mit allen die Generationen im dritten Lebensabschnitt berührenden Fragen befasst und den Bundesrat, das Parlament und die Öffentlichkeit über ihre Arbeiten und Schlussfolgerungen informiert. Der Kommission ist eine Stabsstelle als logistische Basis zur Verfügung zu stellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schaffung einer konsultativen Kommission für Altersfragen</value></text></texts><title>Schaffung einer konsultativen Kommission für Altersfragen</title></affair>