{"id":19953039,"updated":"2025-11-14T07:23:11Z","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2089,"gender":"m","id":114,"name":"Hubacher Helmut","officialDenomination":"Hubacher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-02-01T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4417"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-14T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1995-05-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und 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Januar 1958 unter anderem ausgeführt:<\/p><p>\"Zunächst sei ein Positivum herausgestellt: Die Schweiz hat etwas geleistet. Sie beherbergte während des Krieges immerhin für kürzere oder längere Zeit annähernd 300 000 schutzsuchende Ausländer. Sie beherbergte im Mai 1945 über 115 000 Flüchtlinge .... so darf man feststellen, dass die schweizerische Flüchtlingspolitik und Flüchtlingshilfe auch aktive Posten aufweist. Das soll festgehalten werden, bevor wir nun zu kritischen Betrachtungen übergehen. Es gibt nicht lauter Dinge auf diesem Gebiete, über die wir uns schämen müssen.<\/p><p>Leider aber gibt es auch solche Dinge. Der Bericht Ludwig wird keinen aufmerksamen, menschlicher Gefühle fähigen Schweizer Leser finden, der nicht mit Beschämung und innerer Erschütterung von vielen Seiten des Rückblickes um unsere Flüchtlingspolitik in den letzten zwei Jahrzehnten Kenntnis nimmt ....<\/p><p>Sicher ist, dass Zehntausende von einem barbarischen politischen System zu Tode gehetzter Menschen hätten gerettet werden können, ohne unser Land in eine schwierige Lage zu versetzen, wenn wir die geheiligte Tradition unseres Asylrechtes grosszügiger weitergeführt hätten und wenn nicht eine allzu ängstliche fremdenpolizeiliche Haltung das Gesetz unseres Handelns diktiert hätte ....<\/p><p>Wir wollen die umstrittene Frage, ob schweizerische Amtsstellen die Einführung der deutschen Judenpässe angeregt haben, nicht näher untersuchen. Absolut eindeutige Schlussfolgerungen lassen sich in dieser Beziehung auch aus dem Bericht Ludwig nicht ziehen ....<\/p><p>Das Schlagwort vom überfüllten Rettungsschiff wurde viel zu früh als Argument der restriktiven Anwendung des Asylrechtes in die Diskussion geworfen. Wenn man bedenkt, dass Dänemark nach der deutschen Besetzung 250 000 deutsche Flüchtlinge, Finnland nach dem russischen Krieg 500 000 Karelier beherbergte, wenn man sich weiter überlegt, dass die Schweiz am Ende des Zweiten Weltkrieges 115 000 Flüchtlingen Obdach gewährte, so berührt es seltsam, dass man die weitere Aufnahmefähigkeit der Schweiz schon bei einem Bestand von 10 000 bis 12 000 flüchtigen Fremdlingen verneinte ....<\/p><p>Unannehmbar ist für uns die Behauptung, man hätte nicht gewusst, welch grauenvollem Schicksal die an der Grenze Zurückgewiesenen, namentlich die Juden, ausgesetzt seien. Eine solche Fiktion muss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.\" (AB 1958 N 16ff.)<\/p><p>Alfred A. Häsler hat in seinem Buch \"Das Boot ist voll\" folgendes festgehalten: \"Am 13. August 1938 .... anlässlich einer neuen Besprechung zwischen Minister Frölicher - er hatte im Mai Dr. P. Dinichert als Gesandten (in Berlin) abgelöst - kam im Auswärtigen Amt zu Berlin anscheinend zum ersten Mal die Anregung der besonderen Kennzeichnung der Pässe von Juden zur Sprache. Die Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen Departementes in Bern hatte die schweizerische Gesandtschaft in Berlin telegraphisch aufgefordert, wegen zahlreicher Überstellungen von Emigranten durch deutsche Behörden vorstellig zu werden. Minister Frölicher berichtete darüber u. a. folgendes: 'Bei meiner Vorsprache hob ich überdies hervor, dass unbedingt eine Regelung getroffen werden müsse, die es der Schweiz ermögliche, einreisende Emigranten zu kontrollieren und zu sieben. Selbst eine ausdrückliche Zusicherung deutscher Stellen, dass die Betroffenen jederzeit vom Reich aufgenommen würden, könne nicht als genügend angesehen werden. Dies erwähnte ich, weil Geheimrat Dr. Roediger eine solche Lösung antönte. Eine besondere Bezeichnung der Pässe von nichtarischen deutschen Staatsangehörigen scheint man nicht durchführen zu wollen.'\"<\/p><p>Die Schweizer Behörden drohten daraufhin gegenüber Berlin mit der Einführung der Visapflicht. Am 16. Mai 1938 hatte der Schweizer Gesandte in Berlin nach Bern berichtet: \"Die einfachste Lösung wäre natürlich die, dass der Visumzwang auf die nichtarischen deutschen Staatsangehörigen beschränkt würde.\" Diesen Vorschlag lehnten die reichsdeutschen Behörden aus Gründen des internationalen Prestiges und der Nachahmung durch weitere Staaten ab. Die Gespräche zwischen den Bevollmächtigten der Schweiz und jenen des Deutschen Reiches wurden daher fortgesetzt. Berlin schlug vor, ab dem 1. Januar 1939 die Pässe deutscher Juden dadurch besonders zu kennzeichnen, dass sie mit den jüdischen Vornamen versehen würden. Dr. H. Rothmund, seit 1929 Chef der Polizeiabteilung des EJPD, erklärte gemäss dem Ludwig-Bericht, der Vorschlag sei ungenügend, er \"vermöge die vorhandenen Unzukömmlichkeiten ebenfalls nicht zu beseitigen, da jeder Emigrationslustige einen Pass erhalten könne, wenn er als Reiseziel ein anderes Land als die Schweiz angebe\".<\/p><p>Am 7. September 1938 berichtete die Schweizer Gesandtschaft in Berlin, die deutschen Behörden seien nun grundsätzlich bereit, \"eine Kennzeichnung der an Juden ausgestellten Pässe vorzunehmen\". Es waren zwei Varianten zur Diskussion gestellt worden:<\/p><p>1. den Vornamen von Juden mit roter statt mit schwarzer Tinte herauszustreichen;<\/p><p>2. den Buchstaben J mit zwei Zentimeter Durchmesser anzubringen. Kommentar von Legationsrat Dr. Kappeler in Abwesenheit des Gesandten Frölicher: \"Ich habe den Eindruck, dass diese Kennzeichnung unseren Bedürfnissen vollauf genügen würde. Ich bin der Auffassung, dass die deutsche Regierung uns mit ihrem Vorschlag sehr weit entgegenkomme und dass die von ihr vorgeschlagene Lösung für uns annehmbar sei. Sie bringt die verlangte hundertprozentige Kontrolle über die Zureise nichtarischer Emigranten und ermöglicht eine rasche Abfertigung an der Grenze.\" Diese Einschätzung bezog sich auf den Vorschlag, das \"Merkmal J\", wie es amtlich hiess, einzuführen. Die Heraushebung jüdischer Vornamen mit roter Tinte wurde schweizerischerseits mit der Begründung abgelehnt, sie könnten mit schwarzer Tinte neutralisiert werden.<\/p><p>Dr. H. Rothmund blieb weiterhin skeptisch: \"Die Juden galten im Verein mit den anderen Ausländern als Überfremdungsgefahr. Es ist uns bis heute gelungen, durch systematische und vorsichtige Arbeit die Verjudung der Schweiz zu verhindern.\" Im September 1938 verhandelte Rothmund persönlich, assistiert von Legationsrat Kappeler, mit den zuständigen Behörden in Berlin. Dabei war folgendes vereinbart worden: \"Pässe von reichsangehörigen Juden werden mit einem Merkmal versehen, das den Inhaber als Juden kennzeichnet.\" Weiter wurde beschlossen, \"die in Betracht kommenden deutschen Dienststellen werden angewiesen, reichsangehörige Juden an der Ausreise nach der Schweiz zu hindern, deren Pass die 'Zusicherung der Bewilligung zum Aufenthalt in der Schweiz oder zur Durchreise durch die Schweiz' nicht enthält\".<\/p><p>Am 3. Oktober 1938 beantragte das EJPD dem Bundesrat, von diesem Verhandlungsergebnis Kenntnis zu nehmen \"und dem Inhalt der Niederschrift zuzustimmen\". Am Tage darauf stimmte der Bundesrat zu. Die Bestätigung der Vereinbarung erfolgte durch Notenwechsel am 10. November 1938.<\/p><p>Am 4. Oktober 1938 veröffentlichte der Bundesrat ein \"Mitgeteilt\", wie damals ein Communiqué hiess: \"Deutschen Reichsangehörigen mit deutschem Pass, die nach den deutschen Gesetzen nicht arisch sind, wird der Grenzübertritt über irgendeine Passierstelle der schweizerischen Grenzen nur noch gestattet, wenn ihr Pass mit dem Eintrag einer durch ein schweizerisches Konsulat erteilten Zusicherung der Bewilligung zum Aufenthalt in der Schweiz oder zur Durchreise durch die Schweiz versehen ist. Der Visumzwang für die Inhaber österreichischer Pässe bleibt nach wie vor bestehen.\"<\/p><p>Der Öffentlichkeit wurde der vereinbarte J-Stempel nicht bekanntgegeben. Dafür war das vom EJPD am 4. Oktober 1938 erlassene \"Kreisschreiben an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate\" präziser. Mit Berlin sei ein Modus gefunden worden, \"um der Fremdenpolizei eine möglichst lückenlose Kontrolle aller deutschen und österreichischen jüdischen Emigranten an die Hand zu geben und um die Wiedereinführung des Visums auf allen deutschen Pässen zu vermeiden\". Die Verhandlungen hätten ergeben, \"dass die deutsche Regierung beabsichtige, alle künftig an deutsche und österreichische Juden auszustellenden Pässe mit einem besonderen Kennzeichen zu versehen (Anbringung eines Kreises auf der ersten Passeite, in dem der Buchstabe J eingesetzt sei)\". Deutsche Pässe, die verlängert werden müssten oder \"aus sonstigen Gründen einer Passstelle vorzulegen seien\", würden \"ebenfalls mit diesem Merkmal bezeichnet\". Im gleichen Sinn waren die schweizerischen Grenzübergangsstellen orientiert worden - mit dem Zusatz, der Vollzug der vereinbarten Massnahmen werde eine gewisse Zeit benötigen, in \"der nach wie vor verhindert werden\" müsse, dass zu viele Juden, deren Pässe \"das Merkmal\" noch nicht aufwiesen, einreisten.<\/p><p>In der Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Rechsteiner Paul zum Fall Grüninger vom 13. Juni 1994 wird \"der in Deutschland eingeführte Judenstempel .... als unhaltbare Diskriminierung\" gebrandmarkt. Im Buch von Jacques Picard \"Die Schweiz und die Juden\", 1994, wird nachgewiesen, dass der von \"Deutschland eingeführte Judenpass\" effektiv von schweizerischen Amtsstellen verlangt und vorgeschlagen worden war.<\/p><p>Soweit in geraffter Zusammenfassung die Entstehung des J-Stempels. Wenn der eingangs erwähnte Berichterstatter im Nationalrat am 30. Januar 1958 erklärt hatte: \"Wir wollen die umstrittene Frage, ob schweizerische Amtsstellen die Einführung der deutschen Judenpässe angeregt haben, nicht näher untersuchen ....\", und meinte: \"Absolut eindeutige Schlussfolgerungen lassen sich in dieser Beziehung auch aus dem Bericht Ludwig nicht ziehen\", trifft das in seiner Wortwahl zu. Nur: Es geht nicht nur darum, ob der J-Stempel von \"schweizerischen Amtsstellen angeregt\" worden war, es geht um deren Mitverantwortung und -schuld. Aus dem Bericht Ludwig geht klar hervor, dass der J-Stempel zumindest mit dem Einverständnis der zuständigen \"schweizerischen Amtsstellen\" eingeführt und vom Bundesrat ausdrücklich sanktioniert worden war. Jacques Picard weist das Urheberrecht eindeutig der Schweiz zu.<\/p><p>Mit meinem Vorstoss will ich keineswegs die während des Zweiten Weltkrieges praktizierte Flüchtlingspolitik in ihrer Gesamtheit kritisieren. Der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht Ludwig dokumentierte den Willen, schonungslos Bilanz zu ziehen. Das war kein Gefälligkeitsbericht. Was aber bisher unterlassen wurde, ist eine in angemessener Form geäusserte Geste des Bedauerns für das, was so nicht hätte sein dürfen. Mir scheint, sie sollte fünfzig Jahre nach Kriegsende würdig nachgeholt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach der Rede des Bundespräsidenten am 7. Mai vor der Bundesversammlung kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.<\/p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 8. Mai 1995 jähren sich zum fünfzigsten Mal die Kapitulation von Hitlerdeutschland und damit das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Aus den Kriegsjahren von 1939 bis 1945 ist eine unbewältigte historische Altlast zurückgeblieben. Ich verweise auf den Bericht des Bundesrates an die eidgenössischen Räte, verfasst von Professor Dr. Carl Ludwig: \"Die Flüchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955.\" Darin wird aktenkundig nachgewiesen, dass der berüchtigte J-Stempel im Pass von deutschen und österreichischen Juden aufgrund einer Kooperation zwischen deutschen und schweizerischen Behörden eingeführt worden war.<\/p><p>Der Ludwig-Bericht wurde im Nationalrat am 30. Januar 1958, im Ständerat am 6. März 1958 diskutiert. Der Vertreter des Bundesrates erwähnte weder eine Mitverantwortung der offiziellen Schweiz am \"J-Kennzeichen\", wie der amtliche Ausdruck lautete, noch äusserte er Worte des Bedauerns. Ebensowenig distanzierte er sich von der am 13. August 1942 an die Kantone ergangenen Weisung, \"Juden seien nicht als politische Flüchtlinge anzusehen\" (\"Schweizer Lexikon\", Band 3). Nach meinem Wissensstand hat sich die Landesregierung auch seither für diese Anordnungen noch nie entschuldigt.<\/p><p>Ich ersuche den Bundesrat, das bisher Versäumte nachholen zu wollen. Eine unbewältigte Phase in unserer jüngsten Geschichte kann natürlich nicht ungeschehen gemacht, wohl aber in angemessener Form auf würdige Art an die Adresse der Menschen jüdischen Glaubens, wo immer sie leben mögen, bedauert werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"J-Stempel"}],"title":"J-Stempel"}