﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953044</id><updated>2025-06-25T02:10:52Z</updated><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-02-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4417</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-06-23T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-02-02T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2003-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2124</code><gender>f</gender><id>156</id><name>Nabholz Lili</name><officialDenomination>Nabholz</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><sequentialNumber>222</sequentialNumber><shortId>95.3044</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in seiner Botschaft (93.024) zum Gleichstellungsgesetz erklärt, dass neben dem Arbeitsmarkt auch in der Sozial- und Familienpolitik sowie im Bildungswesen Massnahmen getroffen werden müssten, um die von der Verfassung verlangte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von der Freisinnig-demokratischen Partei in Auftrag gegebene Studien haben dieses Erfordernis eindeutig bestätigt, aber auch gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen, in denen die Geschlechter der Gleichstellung harren, die heutigen Rollenteilungen und ihre Folgen noch näher zu analysieren sind. Es gibt beträchtliche Forschungslücken, die teilweise auf enormen Informationsdefiziten beruhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein statistisch weit offenes Feld bildet die gesamte Nichterwerbsarbeit, also die unbezahlte Erbringung gesellschaftlich wichtiger Leistungen in Haushalt, Kinderbetreuung, Kranken- und Altenpflege, in Kultur und Politik. Diese Arbeiten werden vornehmlich von nicht- oder nur teilzeitlich erwerbstätigen Frauen geleistet. Die hier bestehende gravierende Informationslücke muss im Rahmen der Nationalen Buchhaltung dringend geschlossen werden; ohne diese Basis kann z. B. die notwendige Umgestaltung im Sozialversicherungssystem nicht konzipiert werden. Eventuell bietet sich im Zuge der Volkszählung 2000 eine gute Gelegenheit, die entsprechenden Vorarbeiten zu treffen, um in der Folge zu periodischen, quantitativen und qualitativen Informationen über die gesamte Nichterwerbsarbeit gelangen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Forschungslücken bestehen insbesondere bezüglich der volkswirtschaftlichen Wirkungen des Tatbestandes, dass ein grosser Teil für eine qualifizierte Erwerbsarbeit ausgebildeter Frauen nicht oder nur teilzeitlich erwerbstätig sind. Der volkswirtschaftliche Verlust ergibt sich einerseits aus dem Brachliegen von auf staatliche Kosten erworbenem Wissen und Können und andrerseits daraus, dass dieses Bildungskapital unbenützt veraltet. Leider finden solche Probleme im Nationalen Forschungsprogramm Nr. 35 "Frauen in Recht und Gesellschaft" keine Bearbeitung. Es wäre zweckmässig, dessen Kreditrahmen zur Untersuchung volkswirtschaftlicher Fragen der Geschlechtsdifferenz aufzustocken. Denkbar ist auch, dass der Bundesrat die Ressortforschung der zuständigen Departemente zu diesem Zwecke stärker alimentiert und einsetzt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bewertung und Erforschung der mehrheitlich von Frauen unentgeltlich erbrachten gesellschaftlichen Leistungen stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter Massnahmen zu treffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In statistischer Hinsicht wirft die Motionärin drei Fragen auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Identifizierung und Quantifizierung der verschiedenen Formen unbezahlter Arbeit sowie deren Erfassung in zeitlichen Einheiten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die monetäre Bewertung des unentgeltlich geleisteten Arbeitsvolumens;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Integration der monetär bewerteten unbezahlten Arbeit in das jährliche Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die erste Frage betrifft, sieht das Bundesamt für Statistik (BFS) drei Verbesserungen vor. Im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) sollen alle drei Jahre - erstmals ab 1997 - die verschiedenen Arten unbezahlter Arbeit erfasst werden. Mit der geplanten Einführung (ab 1999 oder 2000) von Zeitbudgeterhebungen im Fünf- bis Zehnjahresrhythmus wird es möglich sein, die unbezahlte Arbeit auch unter dem Aspekt der ihr gewidmeten Zeit zu untersuchen. Neben den Ergebnissen aus Stichprobenerhebungen ist es zudem wichtig, zur Berechnung von Eckwerten, über ergänzende Daten aus Vollerhebungen zu verfügen. Im Rahmen der Probezählung zur Vorbereitung der eidgenössischen Volkszählung 2000 beabsichtigt das BFS, eine Frage über die unbezahlt und freiwillig geleistete Arbeit in den Fragenkatalog aufzunehmen und zu testen. Im Falle einer positiven Bilanz steht einer solchen Fragestellung in der Volkszählungen nichts entgegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage, wie die unbezahlte Arbeit monetär zu bewerten und in Verbindung zu den Ergebnissen der Nationalen Buchhaltung zu bringen ist, wurde in den vergangenen Jahrzehnten von der internationalen Fachwelt immer wieder aufgegriffen und letztmals Anfang der neunziger Jahre im Rahmen der vollständigen Revision des Uno-Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei blieb die soziale und wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Bewertungen unbestritten. Die theoretischen Diskussionen sowie verschiedene Schätzungsversuche haben aber gezeigt, dass noch etliche methodologische und praktische Schwierigkeiten zu überwinden sind. Selbst bei einem gut ausgebauten statistischen System bleibt der Spielraum für Ermessensentscheide relativ gross, und die Endergebnisse reagieren sehr empfindlich auf die Qualität der Zeitverwendungserhebungen sowie auf den gewählten Ansatz des für die monetäre Bewertung nötigen "Ersatzlohnes". Die monetären Statistiken über die ohne Bezahlung erbrachten Arbeitsleistungen sind somit noch mit einer relativ grossen Unsicherheitsmarge behaftet und vorderhand nur als grobe Richtwerte anzusehen. Aus diesen und anderen Gründen theoretischer Art empfehlen die internationalen Experten, solche Schätzungen nicht in das bestehende Kontensystem der Nationalen Buchhaltung aufzunehmen, sondern in einem separaten speziellen Berechnungssystem (sog. Satellitenkonto) zu behandeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass die Gleichstellung der Geschlechter auch durch die Schliessung von bestehenden Forschungslücken angestrebt werden soll. Er befürwortet aber nicht, im jetzigen Zeitpunkt das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 35 "Frauen in Recht und Gesellschaft" aufzustocken. Er ist überzeugt, dass die Ausführung des gegenwärtigen Programms sehr wertvolle Daten liefern wird, die unter anderem auch für spätere Studien in der Ressortforschung verwendet werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von den 23 Projekten des NFP 35 deren zwei der Problematik der unbezahlten Frauenarbeit gewidmet sind. Ausserdem ist innerhalb des NFP 29 vorgesehen, im Projekt "Bénévolat et action sociale" auch geschlechtsspezifische Aspekte zu behandeln. Schliesslich muss der schwierigen finanziellen Situation des Schweizerischen Nationalfonds Rechnung getragen werden: angesichts der allgemeinen Kürzungen bei den Forschungsprogrammen sind Aufwand und Ertrag neuer Studien sorgfältig abzuwägen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) im Rahmen seiner Ressortforschung in den Jahren 1996/97 die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zu den indirekten Kinderkosten plant. Da diese Kosten vorwiegend von den Müttern getragen werden, sind von diesem Forschungsprojekt wichtige Resultate auch in bezug auf die Geschlechterdifferenz zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung bewusst, die den unentgeltlich erbrachten gesellschaftlichen Leistungen zukommt. Er ist bereit, wie schon in der Stellungnahme zur Motion Goll (94.3309) betont wurde, Anstrengungen zu unternehmen, um die Datenlage für deren statistische Erfassung zu verbessern; insbesondere soll in einem ersten Schritt die physische Quantifizierung geprüft werden. Die Voraussetzungen für eine regelmässige monetäre Bewertung innerhalb der bestehenden Nationalen Buchhaltung sind jedoch nach seiner Ansicht noch nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der bereits angelaufenen Studien und der beschränkten Finanzmittel soll die Problematik der Gleichstellung der Frau im Rahmen der bestehenden Programme des Schweizerischen Nationalfonds erforscht werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bestreben, die politischen Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter - insbesondere in der Sozialpolitik und im Bildungswesen - fortzusetzen, wird der Bundesrat beauftragt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. das Bundesamt für Statistik anzuweisen, allenfalls im Zusammenhang mit der Volkszählung 2000, die durch Frauen und Männer ohne Bezahlung erbrachten gesellschaftlichen Leistungen wie Hausarbeit, soziale Einsätze, Benevolate usw. zu erfassen und fortan im Rahmen der Nationalen Buchhaltung zu veröffentlichen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. durch Aufstockung des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 35 "Frauen in Recht und Gesellschaft" oder Erweiterung der Ressortforschung dafür zu sorgen, dass evidente Forschungslücken bei den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Geschlechterdifferenzen geschlossen werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gleichstellung der Geschlechter: Schliessung von Forschungslücken</value></text></texts><title>Gleichstellung der Geschlechter: Schliessung von Forschungslücken</title></affair>