﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953048</id><updated>2025-11-14T06:44:51Z</updated><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-02-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4417</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-20T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1996-12-12T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1995-04-05T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-SR</abbreviation><id>19</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR</name><abbreviation1>SGK-S</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>19</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>1995-02-02T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4505</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-02-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-06-20T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>1996-12-12T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2002-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2267</code><gender>f</gender><id>107</id><name>Heberlein Trix</name><officialDenomination>Heberlein</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><sequentialNumber>209</sequentialNumber><shortId>95.3048</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter einerseits und das Nachrücken der geburtenschwächeren Jahrgänge ins Erwerbsleben andererseits führen unausweichlich zu schwerwiegenden Finanzierungsproblemen in der AHV. Die Berechnungen belegen es eindrücklich: Spätestens ab der Jahrtausendwende reichen die Einnahmen aufgrund der heute geltenden Finanzierungsregeln nicht mehr aus, um die Leistungen an die wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren. Das ist auch dann der Fall, wenn wir eine günstige Wirtschaftsentwicklung haben. Die gesetzlich vorgeschriebene Reserve von einem Jahresbetreffnis (rund 25 Milliarden Franken, Stand 1995) wird in wenigen Jahren dahingeschmolzen sein und einem rasch und beängstigend wachsenden Defizit Platz machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Will man dieser unakzeptablen Entwicklung in unserem wichtigsten Sozialwerk entgegenwirken, so müssen noch in diesem Jahrzehnt entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Auf Verfassungsstufe hat der Souverän die Kompetenz zur Erhebung eines Mehrwertsteuerprozentes erteilt, soweit damit die Kosten der veränderten Demographie abgegolten werden. Mittelfristig reicht aber auch dieses eine Prozent nicht aus, um die sich abzeichnenden jährlichen Fehlbeträge ganz zu eliminieren. Für eine solid finanzierte AHV braucht es weitere Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird im Rahmen des Sanierungsprogrammes 1994 zwei der möglichen weiteren Massnahmen vorschlagen: einerseits die Erhöhung der Beiträge der Selbständigerwerbenden von heute 7,8 Prozent auf neu 8,4 Prozent und andererseits eine Änderung beim sogenannten Mischindex, wonach in Zukunft bei der Anpassung der Renten vor allem auf die aufgelaufene Teuerung und nicht mehr auf das reale Wachstum des Lohnindexes abgestellt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die FDP-Fraktion erachtet diese beiden Massnahmen als mögliche Sanierungsbeiträge an die zukünftige AHV. Der Nationalrat war aber nicht bereit, das AHV-Gesetz im Zeitraum zwischen der Verabschiedung der 10. AHV-Revision vor den Räten im Oktober 1994 und der voraussichtlich im Sommer 1995 angesetzten Volksabstimmung in zwei politisch sensiblen Punkten abzuändern. Das wäre nach unserem Dafürhalten staatspolitisch unakzeptabel, verstiesse gegen alle Regeln der gesetzgeberischen Kultur und auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Souverän wüsste im Zeitpunkt der Abstimmung nicht, welcher Satz für die Selbständigerwerbenden nun eigentlich gelten würde - jener, der Teil der Abstimmungsvorlage ist, oder jener, den die Räte zwischenzeitlich geändert haben. Das gleiche Problem stellt sich auch bei der Frage des Mischindexes, der ebenfalls im Rahmen der zur Abstimmung gelangenden Vorlage nicht in Frage gestellt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grunde verlangt die FDP, dass diese beiden Massnahmen im Rahmen der dringend notwendigen 11. Revision in einem Gesamtzusammenhang diskutiert werden. Je breiter der Fächer möglicher Massnahmen ist, die sowohl auf der Finanzierungs- wie auch auf der Leistungsseite zur langfristigen Sicherstellung der AHV beitragen können, um so grösser ist der Spielraum des Gesetzgebers, im Sinne einer vernünftigen Opfersymmetrie eine ausgewogene 11. Revision vorlegen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, diese Vorarbeiten rasch in Angriff zu nehmen, um eine Verabschiedung der 11. Revision vor Ende der nächsten Legislatur zu ermöglichen und damit die Leistungen der AHV auch in den kommenden Jahrzehnten zu sichern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Betriebsrechnung der AHV wird bis zum Jahr 2000 weiterhin Überschüsse ausweisen, wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Jahresabschlüsse negativ ausfallen werden, z. B. wegen einer Rentenanpassung. Ab dem Jahr 2000 machen sich aber die demographiebedingten Mehrkosten je länger, je stärker bemerkbar, so dass sich die Einführung des zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes zugunsten der AHV aufdrängt. Diese Mehreinnahmen (heute rund 1,7 Milliarden Franken) allein decken den Finanzbedarf nach 2005 nicht mehr. Deshalb wird der Bundesrat mit der 11. AHV-Revision noch zusätzliche Massnahmen vorschlagen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird in der Legislaturperiode 1995-1999 eine Botschaft für eine 11. AHV-Revision vorlegen. Die zu treffenden Massnahmen müssen spätestens im Jahr 2003 in Kraft treten können. In diesem Jahr beträgt der Ausgleichsfonds der AHV noch etwas mehr als die Hälfte der nach Artikel 107 Absatz 3 AHVG vorgeschriebenen Deckung einer Jahresausgabe. Der Bundesrat hat daher eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Sozialversicherung mit einem umfassenden Prüfungsauftrag eingesetzt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe dürften für die Finanzierungsfragen aller Sozialversicherungen, somit auch für die Arbeiten an der 11. AHV-Revision, wegweisend sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen will sich der Bundesrat nicht bereits heute durch den Verzicht auf eine Erhöhung der AHV-Beiträge einschränken lassen, sondern zuerst die Ergebnisse der Arbeiten der erwähnten Arbeitsgruppe abwarten. Es wird vom Bundesrat nicht bestritten, dass dabei auf eine vertretbare Belastung der Volkswirtschaft geachtet werden muss.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorarbeiten für die nächste AHV-Revision in Angriff zu nehmen. Das Ziel dieser Revision muss sein, die Finanzierung der AHV mit einer für die Volkswirtschaft vertretbaren Belastung auch im nächsten Jahrhundert sicherzustellen. Sie soll noch vor Ende der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei sollen die Lohnprozente generell nicht angehoben werden, hingegen wird das auf Verfassungsstufe reservierte Mehrwertsteuerprozent für die Kosten der demographischen Entwicklung zu beanspruchen sein. Soweit diese Haupteinnahmequellen der AHV nicht ausreichen, den längerfristigen Finanzbedarf der AHV zu decken, sind im Rahmen dieser Revision weitere Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, gestützt auf eine gewisse Opfersymmetrie zwischen Finanzierungs- und Bezügerseite eine ausgewogene Vorlage zu erreichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>11. AHV-Revision zur Sicherstellung einer gesunden AHV</value></text></texts><title>11. AHV-Revision zur Sicherstellung einer gesunden AHV</title></affair>