{"id":19953066,"updated":"2024-04-10T14:56:21Z","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2284,"gender":"m","id":60,"name":"Dettling Toni","officialDenomination":"Dettling"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-02-03T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4417"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","text":"Ablehnung"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(791766000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2176,"gender":"m","id":217,"name":"Steinegger Franz","officialDenomination":"Steinegger Franz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2284,"gender":"m","id":60,"name":"Dettling Toni","officialDenomination":"Dettling"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":378,"shortId":"95.3066","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit der raschen Einführung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 1995 sind in der Praxis beachtliche Probleme verbunden. Diese beziehen sich sowohl auf die Ausgestaltung der bundesrätlichen Verordnung als auch auf die Wegleitung und die Branchenanleitungen. Vor allem aber bereitet die praktische Anwendung der umfangreichen Vorschriften den Steuerpflichtigen erhebliche Schwierigkeiten und Verunsicherung. Zwar bemüht sich die Eidgenössische Steuerverwaltung durch einen breitgefächerten Auskunftsdienst die eingehenden Fragen zu beantworten. Andererseits kommt der Verwaltung in dieser Sache jedoch Parteistellung zu. Die Steuerpflichtigen sind daher kaum frei, ihre Probleme ungehindert vorzubringen. Kommt hinzu, dass zurzeit eine parlamentarische Kommission mit der Ausarbeitung eines Mehrwertsteuergesetzes betraut ist. Gerade diese Kommission ist auf einen möglichst neutralen, unbeeinflussten und vollständigen Problemkatalog angewiesen. Unter diesen Umständen kann eine verwaltungsunabhängige Stelle im Sinne eines \"Minister Mehrwertsteuer\" für den begrenzten Zeitraum bis zum Erlass des Bundesgesetzes wertvolle Dienste leisten.<\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, raschestmöglich eine solche Möglichkeit zu schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass Eingaben, mit denen Bürgerinnen und Bürger, aber auch steuerpflichtige Unternehmen ihre Anliegen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer vorgebracht haben, nicht nur dem Bundesrat, dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes und mehreren Mitgliedern des Parlamentes unterbreitet worden sind. Entgegen der im Postulat geäusserten Bedenken hat in erster Linie die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Vielzahl von Zuschriften und Begehren um Durchführung einer Besprechung erhalten. Dies zeigt, dass die Betroffenen sich keineswegs scheuen, ihre Probleme und Anliegen dieser Amtsstelle vorzulegen.<\/p><p>Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Dettling vom 17. Dezember 1993 (93.461), welche den baldestmöglichen Erlass eines Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer verlangt, Folge gegeben hatte, setzte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates in ihrer Sitzung vom 10. Januar 1995 eine Subkommission mit neun Mitgliedern ein, welche den Auftrag erhielt, einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer auszuarbeiten. In einem ersten Schritt geht es bei diesen Arbeiten darum, einen Katalog der Probleme aufzustellen, die in diesem Bundesgesetz - gegebenenfalls abweichend von den Bestimmungen der vom Bundesrat am 22. Juni 1994 verabschiedeten Verordnung über die Mehrwertsteuer - gelöst werden sollen. Sämtliche Mitglieder dieser Subkommission, aber auch die inzwischen von dieser Kommission beigezogenen externen Experten aus der Privatwirtschaft wirken dabei mit. Unter diesen Umständen liegt es nahe, dass die in Frage stehende Subkommission auch die vom Postulanten angeregte Funktion übernimmt. Sie ist ja ohnehin die zuständige und verwaltungsunabhängige Instanz für die Behandlung diesbezüglicher Anliegen. Damit kann auf ein zusätzliches Organ für die Sammlung und Weiterleitung solcher Begehren verzichtet werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, für den begrenzten Zeitraum bis zum Erlass des Mehrwertsteuergesetzes eine verwaltungsunabhängige Stelle zu schaffen, welche die diesbezüglichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bündelt und zuhanden der zuständigen Instanzen weiterleitet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verwaltungsunabhängige Stelle für die Mehrwertsteuer"}],"title":"Verwaltungsunabhängige Stelle für die Mehrwertsteuer"}