{"id":19953088,"updated":"2024-04-10T14:52:15Z","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2008,"gender":"f","id":8,"name":"Bär Rosmarie","officialDenomination":"Bär"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4418"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-03-06T00:00:00Z","text":"Die Ip wird in eine Einfache Anfrage umgewandelt (siehe Nr. 95.1026)","type":0}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(794444400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2008,"gender":"f","id":8,"name":"Bär Rosmarie","officialDenomination":"Bär"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"95.3088","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Dr. August Zurkinden, Chef der Sektion radioaktive Abfälle der HSK, machte am 14. Dezember 1994 im Rahmen eines öffentlichen Hearings an der ETH Zürich zum Thema \"Langzeitverantwortung am Beispiel Wellenberg\", folgende Feststellung: \"Nachdem das Endlager verschlossen worden ist, gilt es nicht mehr als Atomanlage\". In Beantwortung einer diesbezüglichen schriftlich gestellten Frage antwortete die HSK als Unterabteilung des BEW am 6. Januar 1995 offiziell: \"... Nach Abschluss der Versiegelungsarbeiten muss amtlich festgestellt werden, dass sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verschluss korrekt durchgeführt worden sind. Nach dieser Feststellung wird das Endlager aus der Nukleargesetzgebung entlassen. Dem Endlagerbetreiber verbleiben keine weitergehenden Verpflichtungen und Verantwortungen. Somit stellt das Endlager keine Kernanlage im gesetzlichen Sinne mehr dar.\" Demgegenüber kommt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Iten Joseph vom 15. Februar 1995 (94.3325) zu anderen Schlüssen. Namentlich ist er der Ansicht, der Inhaber eines Endlagers hafte für Schäden aus seiner Anlage aufgrund des Kernenergiehaftpflichtgesetzes.<\/p><p>Da das Langzeitlager im Wellenberg als \"verschlossenes\" Lager geplant ist, müssen diese Widersprüche vor der Abstimmung in Nidwalden (Juni 1995) und vor einer allfälligen Erteilung der Rahmenbewilligung geklärt werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Was stellt, rechtlich gesehen, ein verschlossenes \"Endlager\" dar?<\/p><p>2. Wer ist für die Sicherheit eines verschlossenen Langzeitlagers verantwortlich, basierend auf welcher Rechtsgrundlage?<\/p><p>3. Wer überwacht bei einem verschlossenen Langzeitlager die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften?<\/p><p>4. An wen geht die behördliche Oberaufsicht über, wenn die HSK aus der Pflicht \"entlassen\" ist?<\/p><p>5. Kommt bei einem Schaden das Kernhaftpflichtgesetz überhaupt zur Anwendung, wie es der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. Februar 1995 auf die Interpellation Iten Joseph schreibt, wenn ein verschlossenes Endlager rechtlich gar keine Kernanlage darstellt?<\/p><p>6. Besteht hier nicht eine gravierende Gesetzeslücke?<\/p><p>7. Was geschieht, wenn beim Eintreten eines Schadens die Betreiberfirma (im Falle des Wellenberges die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg) nicht mehr existiert?<\/p><p>8. Gibt es ein Rückgriffsrecht auf die ehemaligen Verursacher und Lieferanten des Atommülls?<\/p><p>9. Gibt es ein Rückgriffsrecht auf die Standortgemeinde, den Standortkanton oder allenfalls den Bund?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verschlossene \"Endlager\" von radioaktiven Abfällen"}],"title":"Verschlossene \"Endlager\" von radioaktiven Abfällen"}