﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953101</id><updated>2024-04-10T09:20:52Z</updated><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-03-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4418</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-10-06T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1995-06-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-03-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2295</code><gender>f</gender><id>95</id><name>Gonseth Ruth</name><officialDenomination>Gonseth</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><sequentialNumber>204</sequentialNumber><shortId>95.3101</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Dem Wald geht es schlechter denn je! Die Schadenkurve im diesjährigen Sanasilva-Bericht der WSL zeigt dramatisch nach oben. Seit Beginn der Messreihe im Jahre 1985 hat sich der Anteil stark geschädigter Bäume von 8 Prozent auf heute 23 Prozent nahezu verdreifacht. Bei der schon bisher arg in Mitleidenschaft gezogenen Weisstanne haben die starken Kronenverlichtungen innerhalb eines Jahres von 23 auf 34 Prozent zugenommen. Die leichten Baumschäden sind von 28 Prozent (1985) auf etwa 50 Prozent (1993) angestiegen. Nur gerade ein Viertel der untersuchten Bäume ist noch gesund.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schütteren Kronen sind jedoch nicht das einzige Krankheitssymptom. Ein grosser Teil der von den Stürmen gefällten Bäume weist ein stark geschädigtes und reduziertes Wurzelwerk auf. In den Langen Erlen (Kanton Basel-Stadt) ist zudem ein neues Phänomen zu beobachten: Etwa 500 Bäume pro Jahr fallen sogar ohne Sturm einfach um, sie weisen nicht einmal mehr einen Wurzelteller auf. Eichen, die früher 300 Jahre alt werden konnten, erreichen gerade noch 45 Jahre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Untersuchungen über die ökologischen Belastungsgrenzen ("critical loads") der schweizerischen Waldökosysteme im Rahmen der Konvention über weiträumige Luftverunreinigungen zeigen ganz klar, dass diese Grenzen insbesondere beim Stickstoff und beim Schwefel weiterhin massiv überschritten werden. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die massive Übersäuerung der Böden zum Auswaschen von wichtigen Pflanzennährstoffen führt und die Stickstoffüberdüngung als Schlüsselfaktor für die Waldschäden gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Viele Bergtäler, unter anderem die Surselva, das Glarnerland und das Reusstal, sind unterdessen so instabil, dass die Schutzfunktion der Wälder bei Lawinen und Steinschlag nicht mehr gewährleistet ist. Häuser und Verkehrswege müssen durch teure Verbauungen geschützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zunehmende Stürme mit massivem Windwurf, Überschwemmungen, höhere Durchschnittstemperaturen, Gletscherschwund, Auftauen der Permafrostböden stärken den Verdacht einer beginnenden Klimaveränderung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz hat die WSL praktisch ein Forschungsmonopol zur Untersuchung des Waldes. Angesichts des besorgniserregenden Zustandes unseres Waldes gerät aber die Forschungs- und Informationspolitik der WSL zunehmend bei Umweltwissenschafterinnen und Umweltwissenschaftern, Försterinnen und Förstern und Umweltorganisationen ins Schussfeld massiver Kritik. Die Verschleierung des wahren Ausmasses und die Verharmlosung der Waldschäden durch die WSL sei absolut unverständlich und für die Förster "eine Zumutung und ein Affront". Weitherum hat sich gegenüber der WSL ein tiefes Misstrauensverhältnis entwickelt. Anstelle von Waldschadenbericht wird der Bericht nun Waldzustandsbericht genannt. Anstelle einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse und Interpretation unter Beizug der verfügbaren nationalen und internationalen wissenschaftlichen Ergebnisse bleibt die WSL nun schon seit zehn Jahren - trotz Einsatz von erheblichen Mitteln - vorwiegend im Beschreiben des sich laufend verschlechternden Waldzustandes stecken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Doch das genügt nicht mehr. Der bedrohte Wald und die dadurch bedrohte Bergbevölkerung können nicht länger warten. Der Handlungsbedarf ist klar gegeben. Die Prävention muss endlich aufgrund einer umfassenden Risikoanalyse verstärkt einsetzen können. Die Wissenschafter müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und den Politikerinnen und Politikern weitere Wege zum Handeln gemäss Vorsorgeprinzip aufzeigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kronenverlichtung wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Deshalb erlaubt die Erfassung des Kronenzustandes keine absolute Aussage über den Gesundheitszustand des Waldes. Sie bildet aber ein Instrument, mit dem Veränderungen festgestellt und gefährliche Entwicklungen erkannt werden sollen. Seit Mitte der achtziger Jahre zeigt die Kurve der Kronenverlichtungen nach oben. Die Ursachen können von der Wissenschaft noch nicht erklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei den "critical loads" handelt es sich um international anerkannte Werte, bei deren Einhaltung ein Grossteil der Ökosysteme vor langfristigen Einwirkungen der Luftverschmutzung geschützt wäre. Zurzeit werden diese Werte in weiten Gebieten der Schweiz überschritten. Daraus kann allerdings nicht zwingend eine akute Schädigung abgeleitet werden, aber längerfristige Schädigungen sind auch nicht auszuschliessen Die Werte sind ein wichtiges Instrument, um auch auf internationaler Ebene Massnahmen zu erwirken. Mit der Unterzeichnung des 2. Schwefel-Protokolls 1994 in Oslo hat die Schweiz das Konzept der "critical loads/levels" als wichtigen Teil der Luftreinhalte-Politik anerkannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) ist in der Tat diejenige Institution des Bundes, der die landesweite Erfassung des Waldzustandes und Forschungsaufgaben im Bereich des Waldes übertragen sind. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass die Forschung und deren Ergebnisse monopolisiert sind. Zum einen steht die Forschung im internationalen Wettbewerb, zum andern werden auch in der Schweiz im Auftrag des Bundes und der Kantone Untersuchungen über den Waldzustand durch andere Institutionen vorgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die stetige Zunahme der Kronenverlichtung und deren fehlende Erklärung bereiten dem Bundesrat Sorge. Zur Verminderung der Belastung durch Stoffeinträge unternimmt er Anstrengungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erste Priorität hat die Ursachenbekämpfung; dies hat der Bundesrat seit Beginn der Waldschadendiskussion immer wieder betont. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Ursache-Wirkungs-Kette nicht so leicht bewiesen werden kann. Immerhin zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass die Schadstoffbelastung für den Wald eine Gefahr darstellt. In diesem Sinne braucht es keinen neuen Massnahmenkatalog; die bestehenden Massnahmenpläne in der Luftreinhaltung und die CO2-wirksamen Massnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Ferner müssen gemäss Waldgesetz konkrete Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von Waldschäden ergriffen werden, damit der Wald erhalten werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat misst dem Luftreinhalte-Konzept (LRK) nach wie vor einen hohen Stellenwert bei. Deshalb wird er alles in seiner Macht stehende unternehmen, um das LRK so rasch wie möglich und so umfassend wie möglich umzusetzen. Für die Realisierung der einzelnen Luftreinhalte-Massnahmen ist jedoch nicht allein der Bundesrat zuständig. So liegt es in der Verantwortung des Parlamentes, die vom Bundesrat erarbeiteten Vorlagen (z. B. USG-Revision mit Lenkungsabgaben auf VOC und Schwefel) speditiv und in lufthygienisch wirksamer Form zu verabschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat seinerseits ist gewillt, sich bei Entscheiden in allen Politikbereichen, insbesondere in der Verkehrs-, Energie-, Landwirtschafts-, Raumplanungs- und Finanzpolitik, dafür einzusetzen, dass dem Aspekt des Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Dazu gehören u. a. die Förderung des öffentlichen Verkehrs, ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und Energie, die Verwirklichung der Kostenwahrheit im Verkehr sowie eine vermehrte Ökologisierung der Landwirtschaft. Mit dem verstärkten Einbezug der Umweltschutzziele in die oben genannten Politikbereiche wird sich auch die Kohärenz in der Umweltpolitik verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 1994 das dritte Paket der kantonalen Anträge im Zusammenhang mit den Massnahmenplänen behandelt. Dannzumal hat er sich für mehr als sechzig Massnahmen ausgesprochen unter Hinweis auf das Verfahren sowie die Fristen für die Folgearbeiten. Zur besseren Koordination und grösseren Kohärenz zwischen den betroffenen Departementen und Ämtern ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe ("IDA Luft") eingesetzt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich bei seiner Beschlussfassung auch zugunsten einer Informationskampagne ausgesprochen, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen verwirklicht werden soll, um die Bereitschaft in der Bevölkerung für geeignete Massnahmen zu verbessern. Die dafür notwendigen Mittel sind noch nicht verfügbar; es wird Sache des Parlamentes sein, sie bei der Annahme des Budgets für 1996 zu vergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seinem Brief vom 25. Oktober 1994 an die Kantonsregierungen hat der Bundesrat die Kantone Waadt, Jura und Wallis ersucht, die Arbeiten an den Massnahmenplänen zu beschleunigen; gleichzeitig hat er die Kantonsregierungen auf die Notwendigkeit von regelmässigen Nachkontrollen und auf die Durchführung der Massnahmen aufmerksam gemacht. Auf Bundesebene wird von der "IDA Luft" ein analoges Verfahren in die Tat umgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Vorbereitung der Ausführungsgesetzgebung für eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe hat höchste Priorität. Die Vernehmlassung über einen entsprechenden Entwurf hat der Bundesrat bereits eingeleitet. Wir gehen davon aus, dass die Botschaft in der ersten Hälfte 1996 dem Parlament zugeleitet werden kann. Die Einführung dieser Abgabe ist frühestens auf den 1. Januar 1998 möglich. Dies setzt allerdings voraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die Probleme der technischen Erfassung gelöst sind. Eine Evaluation geeigneter Geräte ist im Gange.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat am 31. Mai 1995 das EDI beauftragt, bis Mitte 1996 eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen auszuarbeiten. In diesem Gesetz sollen die Ziele konkretisiert, die Fristen für diese Ziele festgelegt und die CO2-Abgabe als Instrument zur Reduktion der CO2-Emissionen rechtlich verankert werden. Die stufenweise Einführung der Abgabe erfolgt jedoch nur dann, wenn die CO2-Reduktionsziele nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat hat die Absicht, auf der Basis des voraussichtlich ab 1. Oktober 1995 gültigen Prüfverfahrens der EU für Abgasnormen eine separate Verordnung über den Zielwert für die Verbrauchsreduktion von neuen Personenwagen einzuführen. Diese Verordnung soll ebenfalls 1995 in Kraft gesetzt werden. Der erwähnte Zielwert stellt keine Zulassungsanforderung (Vorschrift) dar, sondern eine politische Vorgabe. Auch im Rahmen der Cemt wird eine Absichtserklärung der Transportminister und der europäischen Autobranche über die Treibstoffabsenkung bei Personenwagen vorbereitet. Im Bereich der Lastwagen zeichnen sich noch keine entsprechenden Lösungen ab. Ferner hat der Bundesrat am 30. Juni 1993 beschlossen, die kommenden Abgasvorschriften der EU für Motorfahrzeuge vollumfänglich und zeitgleich mit der EU einzuführen. Diese werden generell strenger sein als die heute gültigen Vorschriften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Durch die flächendeckende und ganzjährige Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen könnten pro Jahr rund 1400 Tonnen Stickoxid eingespart werden. Diese Schätzung bezieht sich auf die Emissionen von Personenwagen (für Lastwagen gilt ohnehin Tempo 80) und stimmt nur für die heutigen Verhältnisse. Für spätere Jahre würde die Schätzung abnehmende Werte ergeben, da der Anteil der Katalysatorfahrzeuge am gesamten Fahrzeugbestand zunimmt. Allerdings müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch überwacht und konsequent vollzogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die verfassungsmässige Grundlage zur Durchsetzung der Kostenwahrheit beim Strassenschwerverkehr bietet Artikel 36quater der Bundesverfassung. Eine analoge Verfassungsgrundlage für den übrigen Verkehr fehlt infolge der Ablehnung der Vorlage zur Koordinierten Verkehrspolitik (KVP) in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1988.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 20. Februar 1994 haben Volk und Stände dem Bund die Kompetenz eingeräumt, das Prinzip der Kostenwahrheit im Bereich des Schwerverkehrs zu verwirklichen. Der Bundesrat wird alles daransetzen (vgl. Ziff. 5), damit eine Abgabe zur Verwirklichung der Kostenwahrheit im Schwerverkehr rasch eingeführt werden kann. Ein Antrag zur Erhöhung der Verkehrsabgaben, die der Bundesrat mit den Sanierungsmassnahmen 1994 in Form einer Erhöhung der Treibstoffzölle vorgeschlagen hatte, fand beim Parlament keine Zustimmung. Neben dem positiven Effekt auf die Bundesfinanzen hätte die Erhöhung auch einen wichtigen Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Strassenverkehr dargestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Prinzip der Kostenwahrheit bildet ein wichtiges Instrument im Rahmen der Gesamtverkehrspolitik. Der Bundesrat hat das EVED beauftragt, bis Herbst 1995 ein Aussprachepapier mit Zielsetzungen und Strategien für die zweite Hälfte der neunziger Jahre vorzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Am 9. September 1994 hat der Bundesrat sein Konzept zur Konkretisierung der Absätze 1 und 2 von Artikel 36sexies der Bundesverfassung gemäss Alpen-Initiative vorgestellt. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (vgl. Ziff. 5, 9) bildet die Grundlage eines Massnahmenpaketes, das - nach dem Baukastenprinzip - erlauben wird, den Verfassungsauftrag in der vorgegebenen Zeit zu verwirklichen. Die weiteren Massnahmen sind eine Abgabe auf dem alpenquerenden Schwerverkehr und ein Programm zur Förderung des kombinierten Verkehrs. Der Bundesrat schätzt, dass zurzeit eine jährliche Verlagerung von wenigstens 400 000 Lastwagen genügen würde, um der Anforderung von Artikel 36sexies Absatz 2 der Bundesverfassung zu entsprechen (1994 haben etwa eine Million Fahrzeuge die Transitstrassen im Alpengebiet passiert).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Konzept erlaubt es, den Anliegen der Alpen-Initiative auf marktwirtschaftliche und nichtdiskriminierende Weise Rechnung zu tragen, in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der vom Souverän gesetzten Fristen. Der Bundesrat wird überdies bestrebt sein, die erwähnten Massnahmen mit den Nachbarländern zu koordinieren und ganz allgemein die Tarifstrukturen zu harmonisieren. Auf diese Weise wird eine konzertierte Verkehrspolitik, die auf die Bedürfnisse des Alpenraumes ausgerichtet ist, möglich sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Die Waldpflege in der Jungwaldphase (bis etwa 50 Jahre) ist sehr wirksam. Solche gezielte Pflegeeingriffe sind mit relativ hohen Kosten verbunden, die vor allem in topographisch schwierigem Gelände durch Holzerträge nicht gedeckt werden können. Im Rahmen des neuen Waldgesetzes ist das Förderungsprogramm in diesem Aufgabenbereich ausgebaut worden. Der Bundesrat ist bereit, in Berücksichtigung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen die für diese Massnahmen notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Die Erhaltung der Schutzwirkung des Waldes zur Abwehr von Naturgefahren ist für den Bundesrat prioritär. Technische Schutzmassnahmen wie Lawinen- und Steinschlagverbauungen stellen im Zusammenhang mit Waldschäden aus ökologischen und ökonomischen Gründen lediglich eine vorübergehende Schutzmassnahme dar. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen, die es erlauben würden, den Anteil der waldschadenbedingten Verbauungen und denjenigen der übrigen Verbauungen zu beziffern. Eine 1989 durchgeführte Studie schätzt aber die Kosten für den Ersatz der Schutzwirkungen des Waldes durch Lawinen- und Steinschlagverbauungen auf 147 Millionen Franken. Tatsache ist, dass der Bund 1990 total 68 Millionen Franken und 1995 total 55 Millionen Franken für die technische Abwehr von Naturgefahren zur Verfügung stellte. Der von den Kantonen ausgewiesene Bedarf hat in dieser Zeitspanne noch zugenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass die in den letzten fünfzig Jahren erstellten Schutzwerke in zunehmendem Masse sanierungs- und ergänzungsbedürftig werden und weitere neue Verbauungen zu realisieren sind. Angesichts eines zunehmenden Bedarfs an finanziellen Mitteln zur Abwehr von Naturgefahren, der besorgniserregenden Waldentwicklung und der unumgänglichen Sparbemühungen des Bundes begegnet die Erfüllung des in der neuen Waldgesetzgebung enthaltenen Auftrages, Menschenleben und erhebliche Sachwerte vor Naturgefahren auch ausserhalb des Waldes zu schützen, in Zukunft zusätzlichen Schwierigkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Anlässlich der Alpenkonferenz vom 17. November 1991 in Salzburg hat die Schweiz die Ratifikation der Alpenkonvention von der Bedingung abhängig gemacht, dass die ersten Protokolle vorliegen und für unser Land befriedigend seien. Da bis heute eine Mehrheit der Alpenkantone den drei schon definitiv abgeschlossenen Protokollen ablehnend gegenübersteht, ist für den Bundesrat die Zeit für die Vorlage einer Ratifikationsbotschaft noch nicht reif. Zudem sind zwei für die Schweiz wichtige Protokolle der ersten Serie ("Tourismus" und "Verkehr") kurz vor dem Abschluss. Wenn diese zwei Protokolle vorliegen, wird sich die Frage einer Ratifikation der Konvention erneut stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Seit Inkrafttreten des neuen ETH-Gesetzes am 1. Februar 1993 ist die WSL, wie auch die beiden ETH und die übrigen Forschungsanstalten des ETH-Bereichs, eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit. Sie ist dem ETH-Rat unterstellt (Art. 4 ETH-Gesetz), welcher die Richtlinien für die allgemeine Politik des ETH-Bereichs erlässt und die grundlegenden Ziele für jede ETH und Forschungsanstalt festsetzt (Art. 25 ETH-Gesetz).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Oberaufsicht über die ETH und die Forschungsanstalten übt der Bundesrat aus (Art. 39 ETH-Gesetz). Wie die übrigen Forschungsanstalten des ETH-Bereichs wird auch die WSL von einem durch den Bundesrat gewählten Direktor geleitet (Art. 2 Abs. 1 Verordnung ETH-Bereich), welcher die Gesamtverantwortung für die Führung der Anstalt trägt (Art. 2 WSL-Verordnung). Die heutige Führungsstruktur der WSL, deren rechtliche Grundlage das neue ETH-Gesetz bildet, ist das Resultat der im Jahre 1985 für den gesamten ETH-Bereich durchgeführten Optimierungs- und Konzeptstudie der Firma Hayek Engineering AG Zürich. Die Aufsichtskommission hatte de facto nie Leitungsfunktionen, sondern nahm nur beratende Aufgaben wahr (seit 1989 auch de iure). Konsequenterweise wurde in der neuen WSL-Verordnung vom 13. Januar 1993 ihre Bezeichnung entsprechend angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem neu aufgebauten Planungs- und Controllingsystem nach dem Portfolioprinzip ist der ETH-Rat seinem gesetzlichen Planungsauftrag nachgekommen. Wichtigste Handlungsoption für den Wissenschaftsbereich Wald und Landschaft der WSL ist grundsätzlich die Stärkung der Forschung mit besonderem Schwerpunkt Waldökologie in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich, der Eawag und durch bereichsübergreifende Programme. Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Führung und an der zweckmässigen Forschung der WSL zu zweifeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Anstalt des Bundes untersteht die WSL der Finanzhoheit der eidgenössischen Räte; für Rechnung, Voranschlag und Finanzplanung gilt grundsätzlich das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt. Ausnahmen von den Budgetprinzipien sollen der Autonomie der Anstalten Rechnung tragen. Betreffend parlamentarische Mitwirkung und Aufsicht im ETH-Bereich, insbesondere Finanzaufsicht, liegt seit kurzem ein im Auftrag der Finanzkommission des Ständerates erstelltes Gutachten des Instituts für Finanzwirtschaft und Finanzrecht in St. Gallen vor, über dessen allfällige Konsequenzen sich allerdings derzeit noch nichts sagen lässt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;15.  Die WSL informiert die Öffentlichkeit und alle an ihrer Tätigkeit interessierten Kreise über die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit laufend und mittels aller verfügbaren Medien. Eine grosse Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WSL berichtet durch schriftliche Informationen und durch ihren persönlichen Einsatz über ihre wissenschaftliche Arbeit im ganzen Land. Das entbindet die Wissenschafterinnen und Wissenschafter wie auch die WSL als Ganzes nicht von ihrer Pflicht zur wissenschaftlichen Objektivität. Der Bundesrat ist denn auch der Meinung, dass die WSL die Öffentlichkeit sachgerecht über den Zustand des Schweizer Waldes informiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Menschen erzeugten Immissionen bilden Risikofaktoren für das Ökosystem Wald. Dies muss der Bevölkerung stets bewusst gemacht werden. Dazu sind alle aufgerufen, so auch Bundesrat und Parlament. Es wäre deshalb verfehlt, wenn ein allfälliges Desinteresse der Bevölkerung gegenüber den Problemen mit dem Wald einfach der WSL angelastet würde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat über die stetige Zunahme der Waldschäden und über die massive Überschreitung der ökologischen Bodenbelastungsgrenzen besorgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, seiner Sorge mit einem Massnahmenkatalog entgegenzuwirken? Wo allenfalls setzt der Bundesrat seine Prioritäten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, das Luftreinhalte-Konzept beschleunigt umzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat bereit, die Kantone zur zügigen Umsetzung der kantonalen Massnahmenpläne zur Luftreinhalte-Verordnung anzuhalten und sie dabei zu unterstützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat bereit, die Vorlage für eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe dem Parlament beschleunigt zu unterbreiten? Wann kann das Parlament damit rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist der Bundesrat bereit, die Vorlage über die CO2-Abgabe dem Parlament beschleunigt zuzuleiten? Wann kann das Parlament damit rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie kann die Förderung der Energieeffizienz verbessert werden? Welche Verbrauchsvorschriften und welche Massnahmen im technischen Bereich bezüglich Abgasvorschriften bei Personen- und Lastwagen gedenkt der Bundesrat zusätzlich zu ergreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche Einsparung an NOx könnte durch die flächendeckende und ganzjährige Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen erzielt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welche Massnahmen will der Bundesrat prioritär ergreifen, um dem Ziel der Kostenwahrheit im Verkehr näher zu kommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat dem Verfassungsauftrag der Alpen-Initiative, insbesondere von Artikel 36 Absatz 1, nachzukommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass die Subventionskürzungen für die Jungwaldpflege kurzsichtig sind und aufgehoben werden müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Wo sind in den letzten Jahren zusätzliche Verbauungen aufgrund von Waldschäden nötig geworden? Können deren Kosten beziffert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Ist der Bundesrat bereit, sein Zögern betreffend Alpenkonvention aufzugeben und jetzt umgehend eine Botschaft zu deren Ratifikation vorzulegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Fragen zur Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Birmensdorf: Gedenkt der Bundesrat den Führungsstil und die Forschungsrichtung der WSL zu überprüfen? Müsste der Ursachenforschung nicht mehr Gewicht gegeben werden? Wieso konnte der frühere Aufsichtsrat ausgebootet werden? Wem ist die Aufsicht über die Verwendung der der WSL zugesprochenen Gelder übertragen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;15. Hält der Bundesrat die verharmlosende Informationspolitik der WSL für angebracht? Wieweit führt diese zum gegenwärtigen Desinteresse bei der Bevölkerung? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Problematik des Waldsterbens nicht noch mehr verdrängt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Waldsterben. Verschlimmerung</value></text></texts><title>Waldsterben. Verschlimmerung</title></affair>