﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953134</id><updated>2024-04-10T13:25:45Z</updated><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2304</code><gender>m</gender><id>124</id><name>Keller Rudolf</name><officialDenomination>Keller Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-1</code><id>9</id><name>Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4418</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-06-23T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2304</code><gender>m</gender><id>124</id><name>Keller Rudolf</name><officialDenomination>Keller Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-1</code><id>9</id><name>Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>514</sequentialNumber><shortId>95.3134</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Schätzungen für das Jahr 1993, basierend auf dem Subventionierungssystem gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 6. November 1991, haben in der Tat ergeben (Tabelle S. 150), dass bei einer Übernahme der Prämien durch die Kantone in den Fällen, in denen die Prämien 8 Prozent des steuerbaren Einkommens übersteigen, 61 Prozent aller Versicherten Anspruch auf Subventionen gehabt hätten. Es handelte sich dabei um Schätzungen für den Fall der Anwendung eines einheitlichen Systems. Das Parlament hat sich für ein anderes System entschieden. Deshalb ist in der Abstimmungskampagne ein solcher Prozentsatz nicht verwendet worden. Vorhersagen sind nur mit grosser Vorsicht gemacht worden, weil die Kantone die Verteilung der Bundessubventionen selbst vornehmen, wobei deren Höchstbeträge für die nächsten vier Jahre gesetzlich festgelegt sind. Sie können unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Versicherten entscheiden, nur einen Teil der Bevölkerung stark zu subventionieren oder die finanzielle Hilfe gleichmässig zu verteilen. Weiter haben sie die Möglichkeit, den Bundesbeitrag, auf den sie Anspruch hätten, und den von ihnen zu leistenden Anteil je um 50 Prozent zu reduzieren. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen sind jedoch noch nicht bekannt, weshalb es im jetzigen Zeitpunkt schwierig ist, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen. Verschiedene Informationen weisen darauf hin, dass mehrere Kantone nicht den Gesamtbetrag der möglichen Subventionen beanspruchen werden. Aufgrund dieser Hinweise können wir jedoch keine verbindlichen Aussagen betreffend die Art und Weise, wie sie die Subventionen unter den Versicherten ihres Kantons verteilen werden, machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat im Rahmen der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 darauf bestanden, dass es Aufgabe der Kantone ist, ein Prämienverbilligungssystem auszuarbeiten. Er konnte demzufolge keine präzisen Angaben über die Zahl der Versicherten machen, die in den Genuss von Subventionen kommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat sorgt gemäss Artikel 66 Absatz 5 KVG dafür, dass eine Kürzung der Bundesbeiträge nur möglich ist, wenn "die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotzdem sichergestellt ist". Das 1991 vorgeschlagene System kann in diesem Rahmen als Referenz dienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die 1994 durchgeführten Schätzungen, welche die gesamten Kosten der beschlossenen Zusatzleistungen integrierten, wurden grundsätzlich nicht bestritten. Der Bundesrat unterstreicht zudem, dass die mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz eingeführten Instrumente mit Sicherheit Auswirkungen haben werden, die in den Jahren nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Tragen kommen werden. Die Krankenversicherer sind von den positiven Auswirkungen auf die Kosten überzeugt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die letzten Jahre haben gezeigt, dass trotz dringlichen Bundesbeschlüssen, welche kostendämpfend wirkten, die Prämien gleichwohl um mehr als den Teuerungsfaktor angestiegen sind. Provisorische Berechnungen der Kantone haben ergeben, dass nach neuem Gesetz rund 35 Prozent aller Versicherten subventioniert werden können. Dabei gibt es Kantone, die schon bisher Prämienverbilligungen vornahmen, neu dann aber rund das Doppelte an Verbilligungsbeiträgen auszurichten haben. Im Vorfeld der Abstimmung wurde vom Bundesamt für Sozialversicherung und den Gesetzesbefürwortern behauptet, dass bis zu 65 Prozent aller Prämienzahlerinnen und -zahler in den Genuss von Verbilligungen kommen würden. Heute geht man aber offenbar davon aus, dass das vorhandene Geld nur für etwas mehr als 35 Prozent aller Prämienzahlerinnen und -zahler ausreicht, weil die Kantone, gemäss Kompetenz im KVG, die Subventionspraxis verschärft haben. Dies hat zur Folge, dass auch für minderbemittelte Familien nicht so viel Geld vorhanden ist wie ursprünglich angenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Geht er heute auch davon aus, dass statt gegen 65 Prozent nur rund 35 Prozent aller Prämienzahlerinnen und -zahler Verbilligungen erhalten? Wenn ja, hat das vor allem Auswirkungen auf "Leute mit kleinem Portemonnaie", oder welche Personengruppen sind vor allem betroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie bewertet er diese Situation, und was für Gründe sind hierfür massgebend?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist unter den heutigen Vorzeichen nicht zu erwarten, dass die gesamte KVG-Revision teurer zu stehen kommt als noch 1994 optimistisch angenommen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kosten des neuen Krankenversicherungsgesetzes</value></text></texts><title>Kosten des neuen Krankenversicherungsgesetzes</title></affair>