﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953141</id><updated>2025-06-25T02:04:07Z</updated><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4418</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-10-06T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1995-08-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-03-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1995-10-06T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>1997-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2033</code><gender>m</gender><id>42</id><name>Cavadini Adriano</name><officialDenomination>Cavadini Adriano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2281</code><gender>m</gender><id>47</id><name>Comby Bernard</name><officialDenomination>Comby</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2041</code><gender>m</gender><id>55</id><name>Darbellay Vital</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2345</code><gender>f</gender><id>258</id><name>Lepori Bonetti Mimi</name><officialDenomination>Lepori Bonetti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2031</code><gender>m</gender><id>38</id><name>Caccia Fulvio</name><officialDenomination>Caccia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2334</code><gender>m</gender><id>244</id><name>Zwahlen Jean-Claude</name><officialDenomination>Zwahlen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2086</code><gender>m</gender><id>112</id><name>Hildbrand Franz-Joseph</name><officialDenomination>Hildbrand</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2307</code><gender>m</gender><id>139</id><name>Mamie Philippe</name><officialDenomination>Mamie</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2162</code><gender>m</gender><id>197</id><name>Schmidhalter Paul</name><officialDenomination>Schmidhalter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>369</sequentialNumber><shortId>95.3141</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Produktion von elektrischer Energie mit Wasserkraft hat in unserem Land Tradition, wurden doch hier erstmals Speicherbecken für die im Winter benötigte Energie geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aber es genügt nicht, Strom zu produzieren; man muss ihn auch noch transportieren und zu den vorteilhaftesten Bedingungen vermarkten können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft hat nicht auf einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union gewartet, um eine führende Rolle im europäischen Elektrizitätsnetz zu spielen, welches seit vielen Jahren als Verbundnetz aufgebaut ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Energiepreis wird also seit langem nach den Gesetzen eines weiträumigen Marktes festgelegt, auf dem Ueberschussstrom ausgetauscht wird. Die künstliche Festlegung von Abgaben, die den Gemeinwesen zu entrichten sind, erscheint von daher als ein Anachronismus, der nach den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft beseitigt werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sowohl die Erhöhung des Wasserzinses als auch die Differenzierung des Energiepreises, je nachdem ob es sich um Spitzenenergie aus Speicherkraftwerken oder aber um die vor allem von Atomkraftwerken erzeugte Bandenergie handelt, rechtfertigen sich namentlich aus den folgenden Gründen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf rechtlicher Ebene verlangen die neuen Bestimmungen der Artikel 24bis Absatz 6 und 24octies Absatz 1 der Bundesverfassung, aber auch die Festlegung von Restwassermengen in den Gewässern und die Umweltschutzgesetzgebung nach einer Aufwertung und einer besonderen Behandlung dieser sauberen, sicheren und erneuerbaren Energie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auf wirtschaftlicher Ebene ist das Wasserzinsmaximum letztmals 1985 angepasst worden; es hat mit der Erhöhung der Löhne und mit dem gestiegenen Lebensstandard bei weitem nicht Schritt halten können. Erhöht man es zum Beispiel, wie dies die Gebirgskantone vorschlagen, von heute 54 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung, so verteuert man damit den Preis einer Kilowattstunde nur um 3 Prozent, das heisst um rund 0,44 Rappen, und dies bei Einnahmen von rund 270 Millionen Franken (einschliesslich des Qualitätszuschlags).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Auf energetischer Ebene ist zu sagen, dass die Alpenkantone den Austausch der aus den schweizerischen Atomkraftwerken stammenden Bandenergie erleichtern, indem sie im Sommer das Wasser speichern, welches für die am Bedarf orientierte Produktion von Spitzenstrom im Winter benötigt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts des Ueberflusses an Bandstrom auf dem Markt könnte die einheimische Elektrizitätswirtschaft aufgrund der schweizerischen Elektritzitätskosten nämlich kaum Zugang zum europäischen Markt erhalten. Die Kernkraftwerke profitieren also offensichtlich davon, dass die von ihnen erzeugte Bandenergie, von der es auf dem Markt genug gibt, dank den Speicherkraftwerken in die rare, teure Spitzenenergie umgewandelt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Auf der Ebene der Regionalpolitik zeigt diese Motion, dass es angesichts der öffentlichen Haushaltsdefizite notwendig ist, den finanziellen "Rückzug" des Bundes durch eine angemessene Abgeltung der von den Gebirgsregionen gelieferten natürlichen Ressourcen zu kompensieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Schliesslich und ganz allgemein fordere ich den Bundesrat auf, Vorschläge für eine Aufwertung der hydroelektrischen Energie zu unterbreiten. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;die Qualität dieser einheimischen Energiequelle,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;die Notwendigkeit, die natürlichen Ressourcen der Gebirgsregionen angemessen zu entschädigen,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;die Unmöglichkeit, in der Alpenregion eine Diversifizierungspolitik zu betreiben,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;die Einschränkungen, denen die Wasserkraftnutzung unterliegt (Restwassermengen, Umweltschutzbestimmungen usw.),&lt;/p&gt;&lt;p&gt;das Auslaufen der Konzessionen der Atomkraftwerke und der Stromlieferungsverträge mit Frankreich,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;den Umstand, dass an den Anlagen nach 50 Jahren Betriebsdauer aufwendige Unterhaltsarbeiten zu leisten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter diesen Voraussetzungen sind die Anpassung und die schrittweise Liberalisierung des Wasserzinsmaximums Teil einer Zukunftsperspektive, die auf die Emanzipation des Alpenbogens und die Sanierung der staatlichen Finanzen ausgerichtet ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der Botschaft betreffend eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte behandelt Der Entwurf der Botschaft selbst befindet sich gegenwärtig in der Schlussphase.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EVED hat im November 1993 einen Entwurf betreffend die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte in die Vernehmlassung geschickt. Im Entwurf war, wie vom Motionär gewünscht, eine Erhöhung des höchstzulässigen Wasserzinses vorgesehen. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde weiter eine allfällige Delegation an den Bundesrat, spätere Anpassungen des höchstzulässigen Wasserzinses in eigener Kompetenz vornehmen zu können, zur Debatte gestellt. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat ergeben, dass der Umfang der Wasserzinserhöhung kontrovers beurteilt wurde. Die Meinungen schwankten zwischen 60 und 150 Franken je Kilowatt Bruttoleistung. Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat wurde, wie bereits 1976 und 1985, klar abgelehnt. Die Bergkantone haben im Rahmen des selben Vernehmlassungsverfahrens zudem einen neuen Berechnungsmodus für die Festsetzung des Wasserzinses vorgeschlagen. Ihr Vorschlag berücksichtigt den Wert der mittels Speicherbecken erzeugten Spitzenenergie. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat am 2. November 1994 beschlossen, das Wasserrechtsgesetz bloss einer Teilrevision zu unterziehen. Der Wasserzins und die damit verbundenen Aspekte bilden dabei einen wichtigen Punkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anliegen des Motionärs werden im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte behandelt. Da sie ausserdem der politischen Diskussion bedürfen, beantragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich fordere den Bundesrat auf, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte einen Entwurf zu unterbreiten, der folgende Punkte berücksichtigt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Erhöhung des Wasserzinsmaximums;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. eine Abstufung des Wasserzinsmaximums aufgrund der Kapazität der jeweiligen Anlage, mittels eines Speicherbeckens Spitzenenergie zu produzieren;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat mit dem Ziel, den Elektrizitätsmarkt schrittweise zu liberalisieren und als Folge davon das von den eidgenössischen Räten festgelegte Wasserzinsmaximum mittelfristig aufzuheben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufwertung der Wasserkraft</value></text></texts><title>Aufwertung der Wasserkraft</title></affair>