{"id":19953154,"updated":"2024-04-10T12:31:26Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4418"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1995-06-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und 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Vorgehen auf Verfassungsstufe (Punkt I)<\/p><p>Der Bundesrat hat die Bauern- und Konsumenten-Initiative bereits behandelt und sie in seiner Botschaft vom 19. August 1992 zur Ablehnung empfohlen. Am 12. April 1995 hat er beschlossen, keinen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Zeit, die ihm dazu zur Verfügung stehen würde, ist zu kurz. Das Parlament verfügt diesbezüglich über einen grösseren Handlungsspielraum. Es steht ihm frei, in Form eines Gegenvorschlages zur Initiative, einen neuen landwirtschaftlichen Verfassungsartikel zu präsentieren. Der Bundesrat seinerseits wird sich in erster Linie auf die notwendigen Gesetzesänderungen konzentrieren, mit dem Ziel, möglichst rasch weitere konkrete Reformschritte vorschlagen zu können.<\/p><p>B. Deklarationspflicht (Punkte II.1. und II.3.)<\/p><p>Aufgrund des vom Bundesrat auf den 1. Juli 1995 in Kraft gesetzten neuen Lebensmittelrechtes wird die Konsumenteninformation für Lebensmittel wesentlich erweitert. Der Bundesrat wird für gentechnisch veränderte oder bestrahlte Lebensmittel die Deklarationspflicht einführen. Ausserdem sind die privaten Organisationen der Wirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund des Konsumenteninformationsgesetzes aufgefordert, Deklarationen zu vereinbaren. Nur subsidiär, wenn keine privatrechtliche Vereinbarung zustande kommt, kann der Bundesrat die Deklaration auf dem Verordnungsweg regeln. Der Bundesrat geht das Informationsbedürfnis auch auf Stufe Landwirtschaftsgesetz an. Er beabsichtigt, die entsprechende Botschaft bereits diesen Sommer vorzulegen. Damit wird z. B. ermöglicht, Erzeugnisse aus biologischem Landbau vor Täuschung und unlauterem Wettbewerb zu schützen.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion Vollmer (95.3121) und die Motion Weyeneth (95.3130), die die Deklaration von Lebensmitteln betreffen, als Postulate entgegenzunehmen.<\/p><p>C. Lenkungsabgaben (Punkt III.1.)<\/p><p>Die allfällige Erhebung von Lenkungsabgaben wird im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz im Parlament behandelt. Die Motion 94.3005 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Ständerates beauftragt den Bundesrat, in spätestens fünf Jahren eine Gesetzesvorlage über die Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln zu unterbreiten, falls mit den neu eingeführten umwelt- und agrarpolitischen Instrumenten für eine umweltverträgliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt worden ist. Die Motion wurde vom Ständerat überwiesen und vom Bundesrat entgegengenommen. Die Urek des Nationalrates beantragt die Überweisung einer gleich lautenden Motion. Der Rat wird sich in der Sommersession damit befassen. Die Frage von Lenkungsabgaben liegt somit zurzeit beim Parlament.<\/p><p><\/p><p>D. Direktzahlungen nach Artikel 31a und 31b LwG (Punkte III.2., III.3., III.4., III.5., III.6., III.8.)<\/p><p><\/p><p>Budget\/Finanzplan vom 3. Oktober<\/p><p>Nachtrags-1994<\/p><p>kredite(Millionen Franken)<\/p><p><\/p><p>Jahr1995199619971998<\/p><p><\/p><p>Total ergänzende<\/p><p>Direktzahlungen<\/p><p>(Art. 31a) 800 800 800 800<\/p><p>Total Ökobeiträge<\/p><p>(Art. 31b) 331 372 472 622<\/p><p><\/p><p>Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum 1995-1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total 291 Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von 150 Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total 450 Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985 praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Übergangsprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.<\/p><p>Die im Rahmen des Programms \"Kontrollierte Freilandhaltung\" gewährten Beiträge wurden 1994 erhöht. Je nach Budget und Beteiligung kann für 1996 eine weitere Erhöhung vorgenommen werden. Zurzeit wird geprüft, ob nächstes Jahr ein weiteres Förderungsprogramm im Tierschutzbereich eingeführt werden kann.<\/p><p>Ob die ergänzenden Direktzahlungen nur noch an Landwirte ausgerichtet werden sollen, die die Richtlinien für integrierte Produktion einhalten, ist eine Frage, die im Rahmen der zweiten Etappe der Agrarreform behandelt wird (vgl. Punkt E \"Zweite Etappe der Agrarreform\").<\/p><p>Die Fragen in bezug auf Nitratbekämpfung, Belastung mit Chemikalien und ökologische Ausgleichsflächen stehen in engem Zusammenhang mit den Zielsetzungen im Bereich der integrierten Produktion (IP). Die Bedingungen und Auflagen für die IP bezweckten folgende konkreten Umweltziele:<\/p><p>- Reduktion des Nitratgehalts im Grundwasser;<\/p><p>- Verminderung der Phosphorbelastung in den Oberflächengewässern;<\/p><p>- Vermeidung der Kontamination von Fliessgewässern mit Pflanzenbehandlungsmitteln;<\/p><p>- Erhaltung sowie Wiederausbreitung der Pflanzen- und Tierarten.<\/p><p>Aufgrund der Erfahrungen der dreijährigen Einführungsphase wurden die Auflagen überprüft. Künftig sind sowohl für Stickstoff als auch für Phosphor ausgeglichene Nährstoffbilanzen auszuweisen und - sofern notwendig - weitere gezielte die Gewässer schützende Massnahmen zu treffen. Für die verschiedenen Sektoren im Pflanzenbau werden die Anforderungen vereinheitlicht, z. B. bezüglich Bodenschutz und Nährstoffbilanz.<\/p><p>Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) definierten Mindestanforderungen gelten wie bisher uneingeschränkt für die ganze Schweiz. Darüber hinausgehende Anforderungen sind von den Marktpartnern im Rahmen von Markenprogrammen immer möglich.<\/p><p>Die überarbeitete Fassung der IP-Richtlinien wird vom zuständigen BLW unter Einbezug der interessierten Bundesstellen während den nächsten drei Jahren im Rahmen einer Evaluation auf obige Zielsetzungen hin überprüft und soweit nötig ergänzt.<\/p><p>E. Zweite Etappe der Agrarreform (Punkte II.2., III.7., IV.1., IV.2., IV.3., IV.4.)<\/p><p>Die praktische und konkrete Marschrichtung der Agrarreform ergibt sich aus der Botschaft des Bundesrates zur zweiten Etappe der Agrarreform. Mit der Einführung produkteunabhängiger Direktzahlungen wurde die Grundlage für einen umfassenden Umbau der Marktordnungen im Sinn einer Deregulierung geschaffen. Im Vordergrund steht dabei der Milch- und Käsesektor. Darüber hinaus soll das gesamte agrarpolitische Instrumentarium überprüft werden. Dabei werden auch die Ausbildung an landwirtschaftlichen Schulen sowie die Bereiche Direktzahlungen (inklusive Massnahmen zur Förderung der extensiven Nutztierhaltung), Grundlagenverbesserung und nachwachsende Rohstoffe reformiert. Die Vernehmlassung zu diesem Massnahmenpaket ist für kommenden Herbst vorgesehen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im Frühling 1996 dem Parlament zu unterbreiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Als Schlussfolgerung aus der Ablehnung der drei Agrarvorlagen vom 12. März 1995 hat der Bundesrat richtigerweise erklärt, dass aufgrund des eindeutigen Resultats der Volksabstimmung mehr Markt und mehr Ökologie in der Landwirtschaftspolitik zu verwirklichen seien.<\/p><p>Wir bitten den Bundesrat, nun die praktische und konkrete Marschrichtung bei der Agrarreform aufzuzeigen und einen Zeitplan für die Realisierung der einzelnen Massnahmenschritte bekanntzugeben. Insbesondere bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>I. Marschrichtung in der Verfassungsrechtsetzung<\/p><p>Wie will der Bundesrat bei der verfassungsmässigen und gesetzgeberischen Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik nun vorgehen? Wird er einen neuen Anlauf für einen Verfassungsartikel unternehmen - allenfalls im Zusammenhang mit der Behandlung der Bauern- und Konsumenten-Initiative und\/oder der Kleinbauern-Initiative II? Oder wird er sich zunächst auf die Umsetzung auf der Gesetzes- und Verordnungsebene konzentrieren?<\/p><p>II. Marktwirtschaftliche Massnahmen<\/p><p>1. Deklarationspflicht<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Deklarationspflicht für einheimische und importierte landwirtschaftliche Nahrungsmittel, namentlich bezüglich der angewandten Produktions- und Tierhaltungsmethoden, einzuführen? Welches ist der Fahrplan für die entsprechende Verordnung?<\/p><p>2. Liberalisierung des Milchmarktes<\/p><p>Wie und mit welchem Zeitplan gedenkt der Bundesrat den Milchmarkt und die nachgelagerten Stufen zu liberalisieren? Namentlich interessiert uns der Zeitplan für<\/p><p>a. die Auflösung respektive Privatisierung der Schweizerischen Käseunion;<\/p><p>b. die Auflösung der Butyra;<\/p><p>c. die Lockerung der Milchpreisgarantie und der Abnahmegarantie für Milch;<\/p><p>d. die Senkung der Überschussverwertungskosten in der Milchrechnung.<\/p><p>3. Agrarschutz für Hors-sol-Produktion<\/p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Hors-sol-Produktion nach der Einführung der Deklarationspflicht aus dem Agrarschutz zu entlassen ist?<\/p><p>Wird der Bundesrat als konkrete Massnahme bei der Tarifgestaltung für Importgemüse aufgrund der Gattlex eine Differenzierung von Hors-sol- und bodenabhängiger Produktion vornehmen? Ist es nicht gerechtfertigt, dass die Importprotektion bei Hors-sol-Produzenten aufgegeben wird?<\/p><p>III. Ökologische Massnahmen<\/p><p>1. Lenkungsabgaben<\/p><p>Wird der Bundesrat an seinem Vorschlag für die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für marktwirtschaftliche Lenkungsabgaben auf Handelsdünger, Hofdüngerüberschüssen und Schädlingsbekämpfungsmitteln im Rahmen der USG-Revision festhalten? Wann gedenkt er diese Lenkungsabgaben in die Tat umzusetzen?<\/p><p>2. Ökologische Leistungen und Direktzahlungen<\/p><p>Wird der Bundesrat nach der Volksabstimmung einen zunehmenden Anteil der landwirtschaftlichen Direktzahlungen nach ökologischen Kriterien ausrichten, wie dies von den Gegnern der drei Vorlagen stets gefordert worden ist? Wie gross sind die in der Finanzplanung vorgesehenen Direktzahlungen nach den Artikeln 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) in den Jahren 1996-2000 vorgesehen? (Wir bitten um die Bekanntgabe von berichtigten und nun nachgeführten Zahlenreihen für die Artikel 31a und 31b, wie sie in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Hämmerle (93.3219) \"Gleichgewicht zwischen Artikel 31a und 31b Landwirtschaftsgesetz\" publiziert worden sind). Müsste nicht nach der Volksabstimmung vom 12. März 1995 vorgesehen werden, dass auch die Zahlungen nach Artikel 31a LwG nur noch mit IP-Auflagen ausgerichtet werden?<\/p><p>3. Richtlinien für integrierte Produktion (IP)<\/p><p>Wann wird der Bundesrat die IP-Richtlinien endlich gesamtschweizerisch definieren?<\/p><p>Wird er dafür sorgen, dass die schon bestehenden IP-Richtlinien nicht weiter aufgeweicht und verwässert werden? Welche Änderungen der IP-Richtlinien sind allenfalls vorgesehen?<\/p><p>4. Nitratbekämpfung<\/p><p>Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Nitratauswaschung ins Grundwasser, namentlich im schweizerischen Mittelland, zu vermindern und zu verhindern? Der Katalog der notwendigen Massnahmen sieht, neben den Lenkungsabgaben auf Dünger (siehe oben Ziff. III. 1), insbesondere folgende agrarpolitischen Instrumente vor:<\/p><p>a. Durchsetzung der Bestimmungen über den Tierbesatz, allenfalls Senkung der DGVE pro Hektare;<\/p><p>b. Vorschriften über die Direktzahlungen für Bodenbedeckung (Unter- und Zwischensaaten) namentlich bei Mais und anderen Halbbrachen;<\/p><p>c. Verbot der Austragung von Hofdünger während der Vegetationsruhe;<\/p><p>d. Erweiterung der Hofdüngeranlagen (z. B. finanziert aus dem Ertrag der Düngerabgabe).<\/p><p>5. Belastung mit Chemikalien<\/p><p>Welche weiteren Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um die Belastung der landwirtschaftlichen Böden und der Natur mit Agrochemikalien zu vermindern?<\/p><p>6. Tierhaltung<\/p><p>Wie wird der Bundesrat die Tierhaltung und insbesondere die Anwendung verbotener Hilfsstoffe und Pharmaka (Hormone usw.) im Tierstall kontrollieren und die Verbote durchsetzen? Ist der Bundesrat bereit, die Beiträge für die kontrollierte Freilandhaltung zu verdoppeln?<\/p><p>7. Rapsanbau<\/p><p>Ist der Bundesrat nun bereit, den ökologischen und ökonomischen Unfug der Rapsmethylesterproduktion (RME, Biodiesel) zu begrenzen und zu beenden? Soll nun tatsächlich die RME-Herstellung noch ausgeweitet und auch in der Ostschweiz eine Veresterungsanlage gebaut werden? Genügt es nicht, die (negativen) Ergebnisse von Pilotversuchen des Auslandes zu berücksichtigen (siehe Bericht der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages: Schutz der grünen Erde. Klimaschutz durch umweltgerechte Landwirtschaft und Erhalt der Wälder. Economica Verlag 1994, S. 296)?<\/p><p>8. Ökologische Ausgleichsflächen<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, ökologische Ausgleichsflächen in der Grössenordnung von 100 000 Hektaren, wovon mindestens 50 000 Hektaren im Mittelland, mittels Direktzahlungen und Ausdehnung der IP-Betriebe zu realisieren? Ist er bereit, mit den Direktzahlungen auch eine Revitalisierung von Bachufern, Hecken, Waldrändern usw. zu fördern?<\/p><p>IV. Weitere Anpassungsmassnahmen<\/p><p>1. Landwirtschaftliche Ausbildung<\/p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Neuorientierung der Ausbildung in Richtung neuer Agrarpolitik in den landwirtschaftlichen Schulen zu beschleunigen? Hat nicht die Tatsache, dass die militante Mobilisierung gegen die drei Agrarvorlagen von einzelnen Landwirtschaftsschulen ausgegangen ist, gezeigt, dass bei Landwirtschaftslehrern ein gewaltiger Anpassungsbedarf vorhanden ist?<\/p><p>2. Zahl der Ausbildungsstätten<\/p><p>Wie gedenkt der Bundesrat der Situation Rechnung zu tragen, dass sich die Zahl der Absolventen in Landwirtschaftsschulen innert wenigen Jahren halbiert hat? Ist dazu nicht ein Konzept zur Schliessung respektive Umwandlung landwirtschaftlicher Ausbildungsstätten in der Schweiz nötig?<\/p><p>3. Obergrenzen für Direktzahlungen<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, für Direktzahlungen an die Betriebe eine Einkommens- und Vermögensobergrenze festzusetzen, damit diese staatlichen Leistungen nicht durch Förderung der Reichen in Verruf geraten?<\/p><p>4. Aufhebung der sogenannten Solidaritätsbeiträge<\/p><p>Wird der Bundesrat als Konsequenz aus der Volksabstimmung vom 12. März 1995 die bestehenden obligatorischen Zahlungen der Produzenten an die nachgelagerten Organisationen (z. B. Obstbau, Milchwirtschaft) aufheben respektive in Zukunft rein privatrechtlich regeln? Wenn ja, mit welchem Zeitplan?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Agrarpolitisches Rechtsetzungsprogramm"}],"title":"Agrarpolitisches Rechtsetzungsprogramm"}