﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953207</id><updated>2025-11-14T07:07:14Z</updated><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2082</code><gender>m</gender><id>106</id><name>Hari Fritz</name><officialDenomination>Hari</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4419</session></deposit><descriptors 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schweizerische Fleischmarkt reagierte bereits in der Vergangenheit auf die Marktkräfte. Ein Sicherheitsnetz schützte die Produzenten jedoch vor allzu grossen Schwankungen und Marktspekulationen. Die Marktordnungen müssen jetzt den veränderten Umständen angepasst werden. Dabei ist ein Sicherheitsnetz auch für die Zukunft erforderlich. Denn die Nachfrage hat sich in der Vergangenheit immer stärker konzentriert und ist heute in der Lage, auf den Märkten spekulativ zu handeln. Die Produzenten haben mit ihren geringen Marktvolumen jedoch keine Möglichkeit, solchen Marktmanipulationen etwas entgegenzusetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen der Nachfragemacht auch auf dem Fleischmarkt obliegt der Kartellkommission. Das Kartellgesetz (wie auch der Entwurf für dessen Totalrevision) bietet die nötigen rechtlichen Handhaben; sie behandeln bewusst Angebots- und Nachfragemacht in gleicher Weise. Die Kartellkommission widmet dieser Problematik seit langem ihr besonderes Augenmerk und hat bereits 1976 einen Bericht zu den grundsätzlichen Aspekten der Nachfragemachtproblematik publiziert (Erhebung über die Nachfragemacht und deren Missbrauch, Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, Heft 1, 1976). In mehreren Versuchen, Verfahren über konkrete Nachfragemachtfälle durchzuführen, stiess die Kartellkommission aber oft auf Beweisprobleme. Die Kartellkommission ist nach wie vor bereit, konkreten Nachfragemachtfällen nachzugehen; sie untersucht beispielsweise zurzeit die Nachfragemacht im Detailhandel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem neuen Gesetz wird auch eine Fusionskontrolle vorgeschlagen. Diese wird dazu beitragen, dass auch auf dem Fleischmarkt der Wettbewerb nicht durch marktbeherrschende Unternehmen ausgeschlossen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Frage, welches Kriterium sich am besten zur Bewertung der Inlandleistung eignet, wird im Rahmen des Projekts "Agrarpolitik 2002" zur Diskussion gestellt werden. In einer breitabgestützten Vernehmlassung, die noch dieses Jahr anlaufen wird, werden sich alle betroffenen Kreise dazu äussern können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vordergrund steht dabei die Schlachtung, weil:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- jedes geschlachtete Tier auch verwertet und damit effektiv eine Leistung zugunsten der inländischen Landwirtschaft erbracht wird;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Kontrolle einfach und zuverlässig ist und sich auf ein schon bestehendes Rapportsystem abstützt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- diese Lösung für alle beteiligten Kreise transparent ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Verteilung der Zollkontingente ist in Artikel 30 der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung (ALV) geregelt. Folgende Möglichkeiten sind aufgeführt: nach Inlandleistung, nach der beantragten Menge (mit eventuell anteilmässiger Kürzung), nach Windhundverfahren, mittels Versteigerung oder gestützt auf die bisherigen Einfuhren. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es können weitere Kriterien angewandt oder aber auch mehrere kombiniert werden. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass bei der Verteilung der Zollkontingente der Wettbewerb gewahrt wird und Neueinsteiger berücksichtigt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verteilung nach effektiv historischen Kriterien findet in der Praxis ausschliesslich noch für gewisse Fleisch- und Wurstwaren Anwendung; es wird ein Anteil der Zollkontingente von Rohschinken, Coppa usw. wie bis anhin nach historischen Kriterien verteilt (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 4 Schlachtviehverordnung). Der restliche Anteil der Zollkontingente wird versteigert (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 5 Schlachtviehverordnung: ab 1996 Versteigerung von 20 Prozent, ab 1997 Versteigerung von 30 Prozent; ab 1998 Versteigerung von 40 Prozent). Die Übergangsregelung mit zunehmendem Anteil der zur Versteigerung gelangenden Importmenge wurde aus Gründen der Rechtssicherheit gewählt, damit die betroffenen Firmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Situation einstellen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass Artikel 30 Absatz 1 ALV und die darauf abgestützte Praxis dem Gedanken der Wahrung des Wettbewerbs, wie er in Artikel 23b Absatz 5 des Landwirtschaftsgesetzes enthalten ist, nicht widersprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Weiterführung des Reformprozesses der Agrarpolitik (Stichwort "Agrarpolitik 2002") wird das System der Verteilung von Zollkontingenten einer erneuten Prüfung unterzogen. Bis dahin werden mit dem neuen System der Zollkontingente (und deren Verteilung) Erfahrungen gemacht worden sein. Es wird sich bereits zeigen, welche Verteilungskriterien für welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse sinnvoll sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Unter Marktspekulationen kann sehr Verschiedenes verstanden werden. Aus der Begründung der Interpellation ergibt sich, dass darunter Manipulationen verstanden werden, die aus einem Machtgefälle heraus möglich werden. Damit ist wiederum die Frage der Nachfragemacht angesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der beste Schutz gegen Missbräuche dieser Art ist offensichtlich der Wettbewerb. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht einseitig die Stufe der landwirtschaftlichen Produktion dem Wettbewerb ausgesetzt werden darf, sondern dass dies gleichermassen für die vor- und nachgelagerten Marktstufen gelten muss. Eine starke Wettbewerbspolitik in diesem Bereich liegt deshalb mehr denn je im Interesse der Landwirtschaft. Mit dem Entwurf zu einem neuen Kartellgesetz trägt der Bundesrat dieser Tatsache auch Rechnung. Die Kartellkommission ihrerseits wird diese Zusammenhänge bei der Festlegung der prioritär zu untersuchenden Branchen berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Überkapazitäten sind die Folge von Investitionen, die nicht marktgerecht erfolgt sind oder die der Marktdynamik nicht folgen konnten. Einzig der Wettbewerb wirkt kostendämpfend und ermöglicht günstige Preise. Überhöhte Kosten können nur dann auf Lieferanten oder Abnehmer bzw. Konsumenten überwälzt werden, wenn die Preise kartellrechtswidrig abgesprochen oder mit Marktmacht erzwungen werden können. Es geht somit erneut um die Bekämpfung kartellrechtswidriger Absprachen oder missbräuchlicher Machtausnützungen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat das Problem der Nachfragemacht auf dem Fleischmarkt erkannt, und ist er bereit, möglichen negativen Entwicklungen vorzubeugen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schlachtung das beste Kriterium für die Bemessung der Inlandleistung als Voraussetzung für die Importberechtigung ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Verteilung der Zollkontingente nicht mehr nach historischen Gesichtspunkten vorgenommen werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um spekulative Marktbeeinflussungen unattraktiv zu machen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit auf den nachgelagerten Stufen zu Lasten der Schlachtviehpreise - also zu Lasten der Bauern - und auch zu Lasten der Konsumenten keine Überkapazitäten finanziert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes</value></text></texts><title>Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes</title></affair>