{"id":19953214,"updated":"2024-04-10T14:01:43Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-06T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1995-08-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(802389600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(812930400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"sequentialNumber":564,"shortId":"95.3214","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hält es für falsch, das Verbot der politischen Werbung in Radio und Fernsehen aufzuheben. Die Gefahr, dass finanzielle Macht in politische Macht umgemünzt werden kann, würde durch einen solchen Schritt verstärkt. Die politische Meinungsbildung ist ein zentraler Wert im demokratischen Staat, sie muss vor wirtschaftlichem Einfluss so weit wie möglich geschützt werden. Dieses staatspolitische Prinzip darf nicht durch eine falsch verstandene Deregulierung aufs Spiel gesetzt werden.<\/p><p>Gleichzeitig erfüllte der Gesetzgeber mit dem Verbot der politischen Werbung den Verfassungsauftrag, die Unabhängigkeit der Radio- und Fernsehveranstalter zu gewährleisten (vgl. Art. 55bis Abs. 3 der Bundesverfassung). Es ist nämlich nicht auszuschliessen, dass politische Werbeauftraggeber auch Druck auf die Gestaltung des redaktionellen Programms ausüben.<\/p><p>Ein Blick über die Grenze zeigt übrigens, dass in unseren Nachbarländern Deutschland und Frankreich die politische Werbung in Radio und Fernsehen ebenfalls verboten ist.<\/p><p>2. Die werbefinanzierten privaten Radio- und Fernsehveranstalter sind auf die Ausstrahlung von politischer Werbung nicht angewiesen. Dies belegt der Erfolg von solchen Programmen in vielen Teilen der Schweiz. Wo - vor allem in Randgebieten - der Werbemarkt eng ist, sichert das Gebührensplitting das wirtschaftliche Überleben von lokalen und regionalen Programmveranstaltern.<\/p><p>3. Die Presse ist nach wie vor die wichtigste politische Meinungsträgerin in der Schweiz. Wurde früher im redaktionellen Teil der parteigebundenen Zeitungen Einfluss ausgeübt, so geschieht dies heute in der parteipolitisch weitgehend neutralen Presselandschaft vor allem durch Werbung im Anzeigenteil. Die Presse soll auch weiterhin das wichtigste Medium für bezahlte politische Information sein. Es ist jedoch nicht zu bestreiten, dass finanzkräftige Gruppen ihren politischen Anliegen in Zeitungen und Zeitschriften mehr Raum verschaffen können. Dieses Übergewicht würde durch die Zulassung von politischer Werbung in Radio und Fernsehen noch verstärkt. Dies wäre um so stossender, als vor allem das Fernsehen durch seine grosse Verbreitung und unmittelbare Ansprache erwiesenermassen eine grössere Wirkung auf das Publikum hat als andere Medien. Auf den Unterschied zwischen der Presse und den elektronischen Medien bezüglich politischer Einflussnahme weist auch das Bundesgericht in seiner gefestigten Rechtsprechung zum Schutz der politischen Rechte hin.<\/p><p>Das Verbot der politischen Werbung steht im übrigen auch mit der Bundesverfassung im Einklang, welche verlangt, dass bei der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen \"auf Stellung und Aufgabe anderer Kommunikationsmittel, vor allem der Presse\", Rücksicht zu nehmen sei (Art. 55bis Abs. 4 der Bundesverfassung).<\/p><p>Für die vom Interpellanten angesprochene \"politische Bevorteilung von gewissen Gruppen\" ist in schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen kein Platz. Im Radio- und Fernsehgesetz sind Mittel vorgesehen, um bei derartigem Missbrauch gegebenenfalls einschreiten zu können (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Hält der Bundesrat das in Artikel 18 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) enthaltene Verbot der politischen Werbung noch für zeitgemäss? Teilt er die Ansicht, dass hier - mindestens was die privaten elektronischen Medien anbetrifft - Handlungsbedarf im Sinne von Deregulierung, Liberalisierung und Marktöffnung besteht?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit diesem Verbot gerade die privaten elektronischen Medien, die nicht durch Monopolgebühren finanziert sind und deren Existenz ausschliesslich vom Werbemarkt abhängt, einer wichtigen Einnahmequelle beraubt worden sind?<\/p><p>3. Da das Verbot in der Botschaft des Bundesrates vom 28. September 1987 zum RTVG damit begründet wurde, dass finanzkräftige Gruppen keinen politischen Werbevorteil erhalten sollen, stellen sich noch folgende Zusatzfragen:<\/p><p>a. Zeugt es nicht von staatlicher Inkonsequenz oder gar behördlicher Willkür, wenn die angeblich finanzkräftigen Gruppen in allen anderen Medien uneingeschränkt zur politischen Werbung zugelassen werden?<\/p><p>b. Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass sich die politische Bevorteilung von gewissen Gruppen durch intransparente redaktionelle Mittel gefährlicher für das demokratische Funktionieren unseres Staates auswirken kann als durch transparente bezahlte Werbung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Politische Werbung in elektronischen Medien"}],"title":"Politische Werbung in elektronischen Medien"}