﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953227</id><updated>2024-04-10T16:18:58Z</updated><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-06-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4419</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-10-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1995-09-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-06-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1995-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><sequentialNumber>206</sequentialNumber><shortId>95.3227</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Verschmutzte Luft oberhalb der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung schadet der Gesundheit, das beweisen verschiedene medizinische Studien im Ausland und in der Schweiz. Trotzdem werden die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung regelmässig überschritten. Hauptproblemstoffe sind heute Stickstoffoxide, Ozon, Benzol und Russ. Die Kombinationen dieser Stoffe beeinträchtigen die Atemwege und die Infektionsabwehr. Das Reizgas Ozon führt zu Funktionseinbussen der Lunge, verursacht Kopfschmerzen und reizt die Augen. Eine jüngst bekanntgewordene Studie aus den USA legt sogar den schrecklichen Verdacht nahe, Ozon errege Krebs. Bei Benzol und Dieselruss ist dieser Verdacht zur Gewissheit erhärtet: diese Substanzen bergen ein spezifisches und erhöhtes Krebsrisiko. Eine andere neue US-Langzeitstudie, publiziert im "New England Journal of Medicine" (Dezember 1993), hat einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Sterblichkeit nachgewiesen. Aufgrund all dieser und vieler weiterer Tatsachen drängt sich der Schluss auf, dass die Luftverschmutzung endlich energisch bekämpft werden muss. Dies um so mehr, als gesetzliche Verpflichtungen bestehen und die Fristen der Luftreinhalte-Verordnung abgelaufen sind, ohne dass die gesteckten Ziele erreicht wurden. Statt dessen aber droht die Luftreinhalte-Politik in der Schweiz zu stagnieren, ja sogar geschwächt zu werden. Damit wird auch die Rechtssicherheit in Frage gestellt. Die jüngsten Beispiele: Die Einführung einer CO2-Abgabe wird auf die lange Bank geschoben, und mit dem Entscheid bezüglich Tempo 80 auf den Nationalstrassen in der Agglomeration Luzern wurde ein mittlerweile breit akzeptiertes Teilprojekt zur Verbesserung der Luftqualität sogar beendigt. Das negative Echo breiter Kreise hat gezeigt, dass die Bedeutung dieses Fehlentscheids weit über die Agglomeration Luzern hinausreicht; er stellt die Luftreinhaltepläne vieler Kantone, welche auf tiefere Tempolimiten setzen, in Frage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die am einfachsten durchführbare, billigste und wirksamste Methode, um die Luftverschmutzung und damit auch die Ozonkonzentration zu reduzieren, ist eine generelle, flächendeckende Temporeduktion auf 100/70, wie sie auch die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz an einer Pressekonferenz im April gefordert haben. Damit wird nicht nur ein Rückgang von 12 bis 14 Prozent der NOx-Emissionen erzielt, sondern auch der Lärm vermindert, der Treibstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoss verringert und die Häufigkeit der Unfälle und die Unfallschwere reduziert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aus der Entscheidbegründung geht hervor, dass der Bundesrat die im konkreten Fall von den Luzerner Behörden getroffenen Massnahmen als nicht verhältnismässig erachtet. Im Entscheid wird namentlich dargelegt, dass die NO2-Immissionen durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht erheblich gesenkt werden konnten. Eine Senkung von 1 bis 2 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter in 100 Meter Entfernung von der Autobahn und ein rasch kleiner werdender Einfluss mit zunehmender Distanz können nicht als erheblich bezeichnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat zur Verminderung der Luftverschmutzung am 1. Oktober 1984 die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen von 130 auf 120 km/h und auf Ausserortsstrassen von 100 auf 80 km/h gesenkt und diese Massnahme bis Ende 1989 befristet. Vor der Abstimmung über die Volksinitiative "pro Tempo 130/100" hat er am 16. August 1989 grundsätzlich beschlossen, an Tempo 120/80 festzuhalten. Die Volksinitiative wurde am 26. November 1989 vom Volk abgelehnt. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 1989 die Limiten 120/80 definitiv eingeführt und dabei zugesichert, diese beizubehalten. Aufgrund dieser Zusicherungen ist der Bundesrat nicht bereit, die allgemeinen Tempolimiten auf Autobahnen und Ausserortsstrassen auf 100 bzw. 70 km/h zu senken. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass auf gewissen Strecken tiefere Tempolimiten auf Autobahnen eine verhältnismässige Massnahme zur Reduktion der Schadstoff- und Lärmemissionen darstellen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im übrigen ist der Bundesrat davon überzeugt, dass die Kantone mit der besseren Durchsetzung der geltenden Tempolimiten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung leisten können, und er appelliert an die Fahrzeugführer, die Beschränkungen konsequent einzuhalten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, nach dem starken Protest in Luzern auf seinen Entscheid bezüglich der Tempolimiten 80 auf der Autobahn im Raume Luzern zurückzukommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, zur Verhinderung der Luftverschmutzung, insbesondere des Sommersmogs, auf den Nationalstrassen generell Tempo 100 und auf allen übrigen Strassen ausserorts Tempo 70 einzuführen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Tempolimiten zur Bekämpfung des Sommersmogs</value></text></texts><title>Tempolimiten zur Bekämpfung des Sommersmogs</title></affair>