﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953240</id><updated>2024-04-10T08:54:36Z</updated><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2326</code><gender>m</gender><id>219</id><name>Strahm Rudolf</name><officialDenomination>Strahm Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4419</session></deposit><descriptors 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Bundesverwaltung, der Elektrizitätswirtschaft und der industriellen Grosskonsumenten der Schweiz (Arbeitsgruppe Cattin) einseitige und von Sonderinteressen geprägte Empfehlungen zur zukünftigen Elektrizitätspolitik im Rahmen der Strommarktliberalisierung in Europa. In der Arbeitsgruppe wurden neben der Elektrizitätswirtschaft nur gerade die industriellen Grosskonsumenten zur Mitarbeit eingeladen, während die Haushaltkonsumenten, die betroffenen Wasserschlosskantone und die Umweltverbände bloss den Interessendeal zwischen Lieferanten und Grossabnehmern zur Kenntnis nehmen konnten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begann 1991 ein Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der Schweiz. Es beauftragte die Arbeitsgruppe Ordnungspolitik (Arbeitsgruppe de Pury), erste Vorschläge für eine Revitalisierung der Wirtschaft zu unterbreiten. Die Gruppe ortete in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Erneuerungsbedarf, so auch im Energiesektor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anfang 1993 verabschiedete der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket, das Vorhaben in sechs Bereichen - nicht aber in jenem der Energie - umfasste. Die Energie wurde 1994 mit angesprochen, als der Bundesrat weitere Reformschritte einleitete. Er erteilte dem EVED (Bundesamt für Energiewirtschaft) den Auftrag, einen Bericht über die Möglichkeiten einer Marktöffnung im Bereich der leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Elektrizitätswirtschaft, der industriellen Grosskonsumenten und der Bundesverwaltung zusammensetzte (Arbeitsgruppe Cattin), untersuchte die Situation im Elektrizitätssektor und veröffentlichte ihre Empfehlungen im Juni 1995.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Forderung nach einer Liberalisierung des Strommarktes ist von den industriellen Grosskonsumenten ausgegangen. Von daher war es folgerichtig, diesen Kreis in die Arbeitsgruppe aufzunehmen. Im weiteren wirkten in der Arbeitsgruppe Vertreter von Elektrizitätswerken und von direkt betroffenen Bundesstellen mit. Konsumentenorganisationen wie die Fédération romande des consommatrices, die Stiftung für Konsumentenschutz und das Konsumentinnenforum Schweiz erhielten Gelegenheit, zum Bericht und zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Deren Meinung wurde im Bericht der Arbeitsgruppe zusammenfassend dargestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Von einer Öffnung des Strommarktes sind nicht nur die Bergkantone, sondern generell alle Kantone betroffen; es war daher wichtig, deren Meinung über die Konferenz kantonaler Energiedirektoren einzuholen. Die Stimme der Kantone wurde ebenfalls im Bericht zusammenfassend publiziert. Unbestritten ist, dass die öffentliche Hand für das Wasser, das sie den Kraftwerken zur Verfügung stellt, entschädigt wird. Im Sinne einer notwendigen Präzisierung ist festzuhalten, dass die Arbeitsgruppe nirgends den öffentlichen Körperschaften empfohlen hat, auf Wasserrechts- und Konzessionsabgaben oder auf das Heimfallrecht zu verzichten. Vielmehr hat sie vorgeschlagen, im Falle einer Privatisierung der Elektrizitätswirtschaft auf die Nutzung der Wasservorkommen in eigener Regie zu verzichten und statt dessen die Nutzung dieser Ressourcen an private Unternehmen gegen Entschädigung abzutreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Auch die Umweltverbände wurden zur Stellungnahme eingeladen. Koordinationsstelle war die Kontaktstelle Umwelt. Diese vertrat die Naturfreunde Schweiz, den Schweizerischen Bund für Naturschutz, die Schweizerische Energie-Stifung, die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz, den WWF und den Verkehrs-Club der Schweiz. Die Haltung dieser Umweltorganisationen findet sich zusammengefasst ebenfalls im Anhang des Berichts. In ihren Empfehlungen hat die Arbeitsgruppe darauf hingewiesen, dass mit einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes keinesfalls der Umweltschutz abgebaut werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Energiegesetz bezweckt aufgrund des Energieartikels die rationelle Energieverwendung und die Förderung der einheimischen Energien. Diese Stossrichtungen bleiben auch bei einer allfälligen Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes gültig. Das Energiegesetz soll und kann unabhängig von der Diskussion um eine Neugestaltung des Elektrizitätsmarktes realisiert werden. In der Botschaft zum Energiegesetz wird das Verhältnis zwischen dieser Vorlage und einer allfälligen Elektrizitätsmarktliberalisierung zu beleuchten sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die internationale Harmonisierung der Umwelt- und Sicherheitsvorschriften ist eine anspruchsvolle Daueraufgabe. Gerade im Fall einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes ist die Harmonisierung besonders wichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Bei einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes wird der Frage der Stellung der Kleinkonsumenten besonderes Augenmerk geschenkt werden müssen. Sollten den Kleinkonsumenten missbräuchlich hohe Tarife verrechnet werden, wird auch nach einer eventuellen Liberalisierung der Preisüberwacher eingreifen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Preisüberwachungsgesetz wird der Preisüberwacher gerade dort tätig, wo der Wettbewerb nicht funktioniert, insbesondere dort also, wo der Nachfrager einem Monopol gegenübersteht. Gerade der an das Verteilwerk gebundene Kleinkonsument soll dadurch geschützt werden. Der Preisüberwacher hat bereits angekündigt, dass er sich um diese Fragen der Preisstruktur in Zukunft besonders kümmern will, besteht doch Einigkeit darüber, dass eine Öffnung des Elektrizitätsmarktes nicht auf Kosten der Kleinkonsumenten gehen darf. Es ist aber sehr wohl möglich, dass Kleinverbraucher durch ihre Verteilwerke ebenfalls von vorteilhaften Stromlieferverträgen Nutzen ziehen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Selbstversorgungsgrad ist bei der Elektrizität schon seit längerem rückläufig. Ein Selbstversorgungsgrad von 95 Prozent bedeutet, dass die Schweiz im Durchschnitt nur in einem von zwanzig Wintern mehr Importe (einschliesslich Bezügen aus dem französischen Kraftwerkpark) als Exporte bei der Elektrizität aufweisen darf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Tatsächlich hat man sich in den letzten Jahren immer mehr von diesem Ziel entfernt: So war beispielsweise in vier der letzten sechs Winter ein Einfuhrüberschuss zu verzeichnen. Ein optimaler Selbstversorgungsgrad sollte aus dem Vergleich von gewünschter Versorgungssicherheit und zugehörigen Kosten resultieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gemäss Mandat von 1994 wird das EVED dem Bundesrat vor Ende 1995 einen Antrag bezüglich Öffnung des Elektrizitätsmarktes stellen. Der Bundesrat wird dann über das weitere Vorgehen befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Kartellkommission zurzeit eine Untersuchung über die Wettbewerbsverhältnisse auf Energiemärkten durchführt. Darin werden die verschiedenen Interessen - namentlich auch jene des Umweltschutzes - berücksichtigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum wurden die Konsumentenorganisationen bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen nicht beigezogen, obschon die Haushalte bei der Strommarktliberalisierung sehr stark betroffen sind und (weil nur Grosskonsumenten vom Third Party Access profitieren können) mutmasslich mit höheren Stromkosten zu rechnen haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Warum wurden die Bergkantone (Wasserschlosskantone) nicht beigezogen, obschon sie durch den empfohlenen Verzicht auf Wasserrechts- und Konzessionsabgaben und wegen der beschränkten Heimfallanrechte vital und existentiell betroffen sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Warum wurden die Umweltverbände und die wichtigsten Partner im Aktionsprogramm "Energie 2000" nicht beigezogen, obschon die gesamte Energiepolitik tangiert ist und durch die Strommarktliberalisierung auch die reale Gefahr eines internationalen Ökodumpings aufkommt? Und warum wurden die vor Fertigstellung des Cattin-Berichts eingereichten Vorschläge bei den Schlussempfehlungen völlig ignoriert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat nun für die weitere Energiegesetzgebung, namentlich für das längst angekündigte Energiegesetz? Müssten nicht die wichtigsten Folgerungen aus der künftigen Strommarktliberalisierung durch eine Überprüfung und Verstärkung des Instrumentariums im Energiegesetz ihren Niederschlag finden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik und der Preisüberwachung sind vorgesehen, um die Benachteiligung der durch das natürliche Elektrizitätsmonopol gebundenen Kleinkonsumenten (Haushalte) abzuwehren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Müsste von den politischen Instanzen nicht zunächst der heute im Rahmen der europäischen Strommarktliberalisierung noch erforderliche Elektrizitäts-Selbstversorgungsgrad neu definiert werden, indem die aus dem Autarkiegedanken des Zweiten Weltkriegs stammende Versorgungssicherheit von 95 Prozent auf z. B. 50 Prozent gesenkt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist der Bundesrat bereit, zur erneuten Erarbeitung von ausgewogenen Massnahmen bei der Strommarktliberalisierung eine neue Arbeitsgruppe oder einen neuen Konsultationsmechanismus einzusetzen, der die verschiedenen Interessen in unserer Gesellschaft, namentlich auch das überwiegende öffentliche Interesse des Umweltschutzes, besser berücksichtigt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bericht zur Strommarktöffnung. Folgerungen</value></text></texts><title>Bericht zur Strommarktöffnung. Folgerungen</title></affair>