{"id":19953248,"updated":"2024-04-10T08:10:21Z","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2139,"gender":"m","id":167,"name":"Pini Massimo","officialDenomination":"Pini Massino"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1995-08-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(802648800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2031,"gender":"m","id":38,"name":"Caccia Fulvio","officialDenomination":"Caccia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2139,"gender":"m","id":167,"name":"Pini Massimo","officialDenomination":"Pini Massino"},"type":"author"}],"sequentialNumber":551,"shortId":"95.3248","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Tessin hat zur Bestandesauffüllung oder Wiederansiedlung in den kantonalen Jagdgebieten seit über einem Jahrhundert Hasen importiert - aus Ungarn, wenn ich mich nicht irre. Die Importe wurden einzig während der beiden Weltkriege - von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 - eingestellt. <\/p><p>In den letzten Jahren sind die verschiedenen Gesuche um Einfuhr von Hasen auf die Opposition des Bundesamtes für Veterinärwesen gestosssen. Das Amt führt an, seuchenpolizeiliche Gründe sprächen - wie aus den Stellungnahmen von Kommissionen (z.B. der Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutz-Uebereinkommens) hervorgehe - gegen die Einfuhr.<\/p><p>In letzter Zeit haben sich die ökologischen Voraussetzungen für die Jagd im Tessin, die sich schon früher von denjenigen anderer Schweizer Kantone unterschieden, stark verändert. <\/p><p>Der Urheber des Postulats ersucht die Bundesbehörden erneut, in konstruktivem Sinn mit der zuständigen kantonalen Behörde die erforderlichen Kontakte zu pflegen, damit der Forderung nach der Einfuhr von Hasen, die zum Beispiel von der Kantonalen Vereinigung der Jagdgesellschaften (heute aufgegangen im Tessiner Jagdverband FCTI) wiederholt erhoben wurde, Folge geleistet werden kann. Dabei ist dafür zu sorgen, dass die Einfuhr sowohl auf Bundes- und Kantonsebene als auch auf der Ebene der verschiedenen Tessiner Jagdgesellschaften einerseits von Kontrollpersonen und andererseits über technische Massnahmen streng überwacht wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das hier zur Diskussion stehende Problem muss dringend einer positiven Lösung zugeführt werden. Nach der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrat zu meinem Postulat vom 16. Juni 1994 (94.3253) verlange ich deshalb mit dem vorliegenden Postulat erneut, dass die Regierung den ganzen Problemkreis untersuchen lässt. Insbesondere gilt es:<\/p><p>1. die Veränderungen in den Umweltverhältnissen des Kantons Tessin unter dem Gesichtspunkt der Jagd zu untersuchen;<\/p><p>2. die Voraussetzungen für die geforderte Einfuhr von Wild zu überprüfen, das im Kanton Tessin ausgesetzt werden soll;<\/p><p>3. der vom Tessiner Jagdverband wiederholt erhobenen Forderung nach einer kontrollierten Einfuhr von Hasen nachzukommen;<\/p><p>4. insbesondere der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das geltende Jagdgesetz die Einfuhr von Hasen zulässt;<\/p><p>5. zu überprüfen, ob sich die kantonalen Behörden und die Importeure an die Vorschriften halten, die das Bundesamt für Veterinärwesen in seinem Kreisschreiben vom 6. Dezember 1988 aufgestellt hat.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kontrollierter Import von Hasen"}],"title":"Kontrollierter Import von Hasen"}