{"id":19953276,"updated":"2024-04-10T08:18:19Z","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2139,"gender":"m","id":167,"name":"Pini Massimo","officialDenomination":"Pini Massino"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1995-09-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(803512800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2139,"gender":"m","id":167,"name":"Pini Massimo","officialDenomination":"Pini Massino"},"type":"author"}],"sequentialNumber":553,"shortId":"95.3276","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit über 40 Jahren gibt es das Ergänzungsleistungssystem der - mehrmals revidierten - AHV.<\/p><p>Dieses Ergänzungsleistungssystem gibt heute Anlass zu vielfältiger Kritik; insbesondere sind die konjunkturellen Verhältnisse der Schweiz nicht mehr dieselben wie vor mehr als 40 Jahren. Deshalb scheint es mir angebracht, dass die Fachleute des EDI eine Totalrevision des Ergänzungsleistungssystems ausarbeiten und die entsprechenden Vorschläge der zuständigen parlamentarischen Kommission unterbreiten, bevor sie die 11. AHV-Revision in Angriff nehmen.<\/p><p>Ein einziges und für jedermann obligatorisches Versicherungssystem ohne Ergänzungsleistungen wäre meiner Meinung nach viel besser als die jetzige AHV-Regelung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Motionär verlangt die Prüfung eines einheitlichen und obligatorischen Versicherungssystems für alle an der Stelle der heutigen AHV und der Ergänzungsleistungen (EL). Der Bundesrat lehnt diese Motion ab, weil ihre Verwirklichung sehr weitgehende finanzielle Auswirkungen hätte und das in der AHV und in der IV geltende Versicherungsprinzip in Frage stellen würde. Im Jahre 1994 beliefen sich die Ausgaben für die EL auf über 2112 Mio. Franken. Davon entfielen 1567 Mio. Franken auf die EL zur AHV und über 545 Mio. Franken auf die EL zur IV. Die EL sind bedarfsabhängig. Ein Anspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ein Ausbau der Renten der AHV\/IV unter Abschaffung der EL hätte Mehrausgaben zur Folge, die deutlich über den bisherigen Ausgaben für die Ergänzungsleistungen liegen würden. Da in der AHV und der IV das Versicherungsprinzip gilt, könnten die Verbesserungen nicht von einem Bedarfsnachweis abhängig gemacht werden. Dieser Umstand wurde bereits in der Botschaft vom 5. Mai 1993 zur Volksinitiative \"zum Ausbau von AHV und IV\" aufgezeigt. Wäre diese Volksinitiative angenommen worden, wären die Ausgaben für die Renten der AHV und der IV (ohne die Kosten für die Ruhestandsrente) um 7 Milliarden Franken angestiegen, demgegenüber hätten sich bei den Ergänzungsleistungen lediglich Einsparungen von 900 Millionen Franken ergeben. Diese Zahlen illustrieren deutlich, dass das heutige EL-System ein flexibles Instrument ist, das gezielt eingesetzt werden kann. Für den Bundesrat kann es daher nicht darum gehen, die Ergänzungsleistungen aufzuheben und die AHV und die IV entsprechend auszubauen, sondern eher darum, die Leistungen des Versicherungssystems mit jenen des Bedarfssystems möglichst optimal aufeinander abzustimmen. Dem dient nicht zuletzt die 3. EL-Revision, zu der in den nächsten Wochen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden wird. Die Botschaft ist für 1996 zu erwarten. Möchte man dagegen bei Aufhebung der Ergänzungsleistungen einen finanziell nicht verkraftbaren Ausbau der Leistungen der ersten Säule verhindern, so müsste wohl das Versicherungsprinzip durch die Einführung von Bedarfskriterien ersetzt werden. Die Einschränkung oder gar Aufhebung des Versicherungsprinzips hätte aber unabsehbare negative Folgen. Es dürfte nämlich äusserst schwierig sein, an der heute bestehenden Beitragspflicht auf dem vollen Einkommen festzuhalten, wenn gerade die Personen, welche die höchsten Beiträge an die AHV und die IV bezahlen, keine Leistungen dieser Versicherungen erwarten dürfen. Damit würde auch das in der AHV und der IV geltende Solidaritätsprinzip, das sich über diese Versicherungen hinaus zu einem wichtigen Prinzip unseres Staatswesens entwickelt hat, ernsthaft gefährdet. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen einen Bericht zur Dreisäulenkonzeption verabschieden. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass sich das heute geltende Prinzip, zu dem auch die Ergänzungsleistungen gehören, bewährt hat. Es bedarf aber selbstverständlich der Anpassung an die gewandelten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Zu den gleichen Schlussfolgerungen sind auch die fünf Expertenberichte zur Dreisäulenkonzeption gelangt (veröffentlicht im Juni 1991). Im übrigen wird der Bundesrat der Bundesversammlung in der nächsten Legislaturperiode Botschaften für eine 11. AHV-Revision und eine 4. IV-Revision unterbreiten,<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, nach der Volksabstimmung über die 10. AHV-Revision die Gesetzgebung über die Ergänzungsleistungen einer Totalrevision zu unterziehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ergänzungsleistungssystem. Totalrevision"}],"title":"Ergänzungsleistungssystem. Totalrevision"}