{"id":19953299,"updated":"2024-04-10T14:39:08Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-22T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-10-06T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-07T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1995-09-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(803772000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(826153200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":349,"shortId":"95.3299","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit einiger Zeit ist bekannt, dass das lange in Feuerschutzanlagen verwendete gasförmige Löschmittel Halon in hohem Masse global an der Zerstörung der lebenswichtigen Ozonschicht beteiligt ist. Weltweit ist daher ein Produktionsstopp ab dem Jahre 2000 vereinbart worden, und in Deutschland sind Lagerung, Nachfüllung und Einsatz von Halon schon seit 1994 gesetzlich verboten. In der Schweiz schreibt seit dem 1. Januar 1992 die Stoffverordnung (Anhang 4.16 \"Löschmittel\") vor, dass<\/p><p>- kein Halon mehr importiert werden darf;<\/p><p>- Halon nur noch zur kontrollierten Entsorgung und in Spezialfällen exportiert werden darf;<\/p><p>- bestehende Löschanlagen ab 1. Januar 1998 nicht mehr nachgefüllt werden dürfen.<\/p><p>Diese Einschränkungen zum Schutze der Umwelt waren um so mehr möglich, als umweltneutrale, natürliche Löschgase weltweit als Halonersatz auf den Markt gekommen sind. Gleichzeitig droht jedoch neue Gefahr seitens anderer, ebenfalls auf den Markt drängender Ersatzstoffe in Form von chemischen Löschgasen (in der Luft stabile Stoffe), die ein sehr hohes Treibhauspotential aufweisen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint unbegreiflich, dass offenbar erwogen wird, die erwähnte Stoffverordnung schon wieder abzuändern und die umweltschützenden Restriktionen wie folgt aufzuweichen bzw. rückgängig zu machen:<\/p><p>- Der Export von Halon soll weltweit erlaubt werden für den Einsatz in Löschanlagen, die vor dem 1. Januar 1992 in Betrieb genommen wurden.<\/p><p>- Das Nachfüllverbot für Halonanlagen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten als heute vorgesehen.<\/p><p>Immerhin soll bei gleicher Gelegenheit neu die Verwendung von in der Luft stabilen Stoffen als Löschmittel verboten werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit dem 1991 beschlossenen Massnahmenpaket zum Schutz der Ozonschicht hat der Bundesrat ab 1. Januar 1992 die Herstellung und den Import von ozonschichtabbauenden Löschmitteln und von Geräten und Anlagen mit solchen Löschmitteln verboten. Für bestehende Anlagen ist ein Wiederauffüllen bis Ende 1997 zulässig. Geräte dürfen nicht wiederaufgefüllt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Sicherheit von Personen in Flugzeugen, Spezialfahrzeugen der Armee, in Atomanlagen oder in vergleichbaren Fällen nach dem Stand der Technik nicht ohne den Einsatz von ozonschichtabbauenden Löschmitteln gewährleistet werden kann.<\/p><p>Die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls haben an ihrem Treffen vom November 1992 in Kopenhagen beschlossen, das Herstellungsverbot für die Halone nicht erst im Jahre 2000, sondern bereits 1994 in Kraft treten zu lassen. Dieser Beschluss war möglich geworden mit der Begründung, dass in verschiedenen Industriestaaten genügend Halon in bestehenden Anlagen vorhanden ist, um über längere Zeit sowohl den noch in einer Übergangszeit bestehenden Eigenbedarf als auch notfalls den in anderen Ländern bestehenden Übergangsbedarf decken zu können. Die Schweiz hatte sich stark für die Beschleunigung des Verbots eingesetzt, hat aber gleichzeitig auch eine gewisse Beteiligung an der internatonalen gegenseitigen Aushilfe zugesagt.<\/p><p>Die Entsorgung grösserer Mengen von Halon ist weltweit heute noch immer ein technisch, ökonomisch und ökologisch nur unbefriedigend gelöstes Problem. In der Schweiz lagern heute in bestehenden Halonanlagen und in Handlöschgeräten je etwa 500 Tonnen Halon. Die in Brandfällen und durch Fehlauslösungen jährlich emittierten Mengen betragen einige wenige Tonnen. Der Bundesrat hat deshalb dem Belassen des Halons in gut gewarteten Anlagen gegenüber einem mit Emissionen verbundenen Abbruch der Anlagen und dem Transfer des Halons in Zwischenlager den Vorzug gegeben. Auch Handlöschgeräte sollen vorerst installiert bleiben und periodisch gewartet werden.<\/p><p>2. In einigen Industriebereichen, so auch im Brandschutz, besteht die Tendenz, die ozonschichtabbauenden Stoffe teilweise durch in der Luft stabile (persistente), höher fluorierte Stoffe zu ersetzen. Da diese neuen Gase den Halonen sehr ähnliche technische Eigenschaften aufweisen, ist vorgeschlagen worden, in der Luft stabile Stoffe vorsorglich analog den Halonen einzuschränken. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hat zum Thema persistente Stoffe im vergangenen Herbst eine Mitteilung zur Stoffverordnung und Luftreinhalte-Verordnung veröffentlicht. Danach gibt es starke ökologische Gründe, solche Stoffe nicht oder nur sehr zurückhaltend einzusetzen: Anreicherung in der Atmosphäre und globale Verteilung, starke Treibhauswirkung, Unkenntnis über weitere Auswirkungen.<\/p><p>Der Bundesrat wird bei seinem voraussichtlich noch 1995 fallenden Entscheid über die Änderung der Stoffverordnung die unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführten Argumente mit einbeziehen.<\/p><p>3. Die Schweiz gehört u. a. im Bereich des Schutzes der Ozonschicht weltweit zu den fortschrittlichsten Staaten. Das Vorangehen mit dem guten Beispiel ist eine international effiziente Möglichkeit der Einflussnahme, die weit grössere Wirkungen zeigt, als es unserem Anteil von etwa 1 Prozent des Weltmarktes entspricht. Diese Haltung hat im Parlament und in der Wirtschaft Unterstützung gefunden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. Ist es die Meinung des Bundesrates, dass die in der Schweiz geltenden und geplanten Halon-Einschränkungen, welche beispielsweise im Vergleich zu Deutschland an sich schon weniger weit gehen und auch zeitlich einen Rückstand aufweisen, in Form von Erleichterung des Exports und Verschiebung des Nachfüllverbotes wieder aufgeweicht werden sollen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die in der Luft stabilen Stoffe als Löschmittel zu verbieten?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bestrebt, dass die Schweiz in bezug auf ihre Anstrengungen für den Umweltschutz im allgemeinen und den Klimaschutz im besonderen weltweit in der Spitzengruppe marschiert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Änderung der Stoffverordnung zwecks Lockerung der Halon-Einschränkungen"}],"title":"Änderung der Stoffverordnung zwecks Lockerung der Halon-Einschränkungen"}