{"id":19953303,"updated":"2024-04-10T08:46:20Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2316,"gender":"m","id":170,"name":"Raggenbass Hansueli","officialDenomination":"Raggenbass"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-22T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-12-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1995-09-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(803772000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2316,"gender":"m","id":170,"name":"Raggenbass Hansueli","officialDenomination":"Raggenbass"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":557,"shortId":"95.3303","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die schweizerischen Grenzregionen stehen zu ihrem nachbarlichen Ausland seit je in einem besonderen Verhältnis. Erst über eine umfassende Studie könnte die Werthaltigkeit dieser Beziehungen und der gegenseitigen Vorteile und Nachteile über die Jahrzehnte hin ermittelt werden.<\/p><p>Die gegenseitige \"Versehnung\" der Wirtschaften ist im Zeichen der Motorisierung, der unterschiedlichen Wirtschaftspolitiken und insbesondere auch der veränderten währungspolitischen Relationen sehr vielfältig, damit aber auch sehr empfindlich geworden.<\/p><p>Für den Markt des täglichen und periodischen Bedarfs hat das markante Preisgefälle gegenüber dem Nachbarland zur Folge, dass die Grenzzonen sich auf der Schweizer Seite immer weiter ins Inland erstrecken und der \"Einkaufstourismus\", namentlich seit zwei Jahren, trotz Importvorschriften einen sehr hohen Stand erreicht hat. Immer weitere Teile der schweizerischen Bevölkerung, die ihre Löhne hier in Schweizerfranken beziehen, setzen diese im benachbarten Ausland über DM, Lire und Francs in Konsumgüter und Dienstleistungen um.<\/p><p>Als besonders neuralgisch erweist sich der Markt für Nahrungs- und Genussmittel mit Preisdifferenzen von bis zu 40 Prozent. Damit verbindet sich immer mehr die Annahme, dass im Ausland schliesslich überhaupt alles billiger sei, was natürlich nicht zutrifft. Das Schweizer Grenzlandgewerbe leidet zunehmend unter dieser Entwicklung. Die Kundschaft bleibt zu einem beachtlichen Teil aus. Allein für Nahrungsmittel sollen gemäss Berechnungen eines Grossverteilers im benachbarten Ausland durch Schweizer Haushalte bereits über 2 Milliarden Franken ausgegeben werden.<\/p><p>Ob sich die Situation als Folge der Inkraftsetzung des WTO-Vertrages verbessert oder noch weiter verschlechtert, kann dahingestellt bleiben. An den kritischen Basiswerten, nämlich an den beträchtlichen Preisunterschieden (bei liberaler Importpolitik), sind keine grundlegenden Veränderungen zu erwarten.<\/p><p>Selbstverständlich müssten die zu treffenden Vorkehren wettbewerbspolitisch vertretbar sein und dürften unsere liberale Wirtschaftspolitik und internationalen Verpflichtungen nicht in Frage stellen. Dass hier Konfliktstoffe bestehen, können wir allerdings nicht ausschliessen. Andererseits ist aber einzugestehen, dass in den Grenzregionen Entwicklungen im Gange sind, die ernsthafte wirtschaftliche und politische Konsequenzen haben könnten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Wettbewerbslage des Grenzlandgewerbes bewusst. Zahlreiche Faktoren, wie ungünstige Währungsrelationen, teilweise restriktive Importregelungen, kartellmässige Marktsteuerungen, hohes Lohnniveau, Konjunktur- und Wirtschaftslage sowie abnehmende Attraktivität des Standortes Schweiz, haben bei vielen Konsumgütern zu den zum Teil beträchtlichen Preisdifferenzen gegenüber dem nachbarlichen Ausland geführt.<\/p><p>Als besonders problematisch beurteilt der Bundesrat regionale Auswirkungen, wie sie als Folge des jüngsten Kurszerfalls der Lira bei der Wirtschaft des Kantons Tessin eingetreten sind. Viele Betriebe sind in ihrer Weiterexistenz gefährdet.<\/p><p>2. Die Problematik des Grenzlandgewerbes muss als Bestandteil der gesamtschweizerischen Wirtschaftspolitik betrachtet und in diesem Zusammenhang auch mit den Kantonen diskutiert und gelöst werden.<\/p><p>Aus regionalpolitischen Gründen sind in besonderen Fällen mit den betroffenen Kantonen durch direkte Gespräche geeignete Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein derartiger Dialog ist bereits mit etlichen Kantonen und Regionen im Gange. Als positives Beispiel kann hier die Kontaktgruppe Bund-Tessin aufgeführt werden, die Anfang dieses Jahres ins Leben gerufen wurde, weil sich der Kanton Tessin gegenwärtig in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Angesichts der engen wirtschaftlichen Beziehungen dieses Kantons zum norditalienischen Grenzraum werden in dieser Arbeitsgruppe auch Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Tessiner Gewerbes gegenüber Italien diskutiert.<\/p><p>Es ist nicht notwendig, die Schaffung solcher Kontaktgruppen grundsätzlich vorzusehen. Der Bundesrat schliesst damit jedoch nicht aus, auf dieses Mittel zurückzugreifen, wenn die Umstände dies verlangen.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die marktwirtschaftliche Erneuerung dazu beitragen wird, die Beeinträchtigung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz durch ein hohes Preisgefälle zu mildern. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, über eine Verschärfung des Kartellrechtes, über den Abbau von Importschranken und Handelshemmnissen sowie durch eine Liberalisierung der Beschaffungsmärkte und eine Reform der Landwirtschaftspolitik eine Annäherung des schweizerischen Preisniveaus an dasjenige im umliegenden Ausland zu erreichen. Dem Grenzlandgewerbe wird am besten geholfen, wenn dieses Revitalisierungsprogramm möglichst rasch in die Tat umgesetzt wird.<\/p><p>3. Aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, direkte Massnahmen zugunsten des Grenzlandgewerbes zu ergreifen.<\/p><p>Hingegen wurde mit der 1. Etappe der Agrarreform ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage der schweizerischen Landwirtschaft getan. Die Agrarreform ist mit dem 7. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates eingeleitet worden (1. Etappe) und wird nun mit der 2. Etappe (Stichwort: \"Agrarpolitik 2002\") weitergeführt. Die Vernehmlassung über die \"Agrarpolitik 2002\" wird im Winter 1995\/96 stattfinden.<\/p><p>Die Agrarreform hat u. a. das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen schweizerischen Landwirtschaft zu verbessern. Zu beachten ist, dass auch die vor- und nachgelagerten Bereiche wettbewerbsfähiger werden müssen. Auch die Kosten in Verarbeitung sowie Gross- und Detailhandel müssen den Verhältnissen der umliegenden Länder angepasst werden.<\/p><p>In der neuen Agrargesetzgebung (Botschaft zum Agrarpaket 1995) soll zudem die Möglichkeit der Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten geschaffen werden. Diese Regelung wird es erlauben, schweizerische Produkte, die über die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung hinausgehende Eigenschaften aufweisen, als Spezialitäten mit hoher Wertschöpfung zu vermarkten. Schliesslich gilt es zu beachten, dass mit dem Beitritt zur WTO und dem Inkrafttreten der Abkommen der Uruguay-Runde des Gatt für die Schweiz ebenfalls eine Lockerung des schweizerischen Grenzschutzes für den Warenverkehr eingeleitet worden ist.<\/p><p>4. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, in allen Bereichen Regelungen zu treffen. Der Eigeninitiative der betroffenen Privaten oder Gemeinwesen (Kantone, Gemeinden, Verbände usw.) ist grosse Bedeutung beizumessen. Wie nachfolgende Beispiele zeigen, sind diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten offen:<\/p><p>- Ausnützung der Liberalisierung des Ausverkaufswesens: Die Geschäfte in den Grenzregionen haben die Möglichkeit, Aktionen und kurzfristige Sonderangebote bei Textilien, Schuhen oder in anderen Non-food-Bereichen durchzuführen und damit auch ausländische Grenzbewohner anzusprechen.<\/p><p>- Grosszügigere Ladenöffnungsreglemente: Die Grenzkantone könnten dadurch ausländische Grenzbewohner anziehen, vor allem aus Ländern wie Deutschland und Österreich, wo eher restriktive Ladenöffnungsregelungen gelten.<\/p><p>- Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Initiativen, die Studien oder Konzepte zum Inhalt haben, könnten im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg II in den Jahren 1995-1999 unterstützt werden.<\/p><p>5. Der Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen ist anwendbar in Regionen mit niedrigem Entwicklungsstand und Entwicklungspotential sowie starkem Verlust an Arbeitsplätzen. Die Massnahme dient der Schaffung und Ansiedlung neuer industrieller Betriebe sowie der Förderung von Innovationsprojekten ansässiger Unternehmen. Er ist somit kein Instrument, das zur Lösung der Probleme des Grenzlandgewerbes besonders geeignet wäre.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. wie er die Lage des schweizerischen Grenzlandgewerbes beurteilt;<\/p><p>2. ob und in welcher Form er mit den Grenzkantonen die offenliegenden Probleme angegangen hat bzw. noch angehen wird;<\/p><p>3. ob sich aufgrund der bestehenden Gesetzgebung Möglichkeiten ergeben, um die Wettbewerbsposition des Grenzlandgewerbes zu verbessern;<\/p><p>4. ob sonstige Massnahmen ergriffen werden können, welche die Wettbewerbsposition des Grenzlandgewerbes verbessern könnten;<\/p><p>5. ob beispielsweise die Möglichkeit einer Ausweitung der Geltungsbereiche des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen auf die Grenzregionen besteht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grenzlandgewerbe"}],"title":"Grenzlandgewerbe"}