{"id":19953314,"updated":"2024-04-10T14:58:17Z","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2162,"gender":"m","id":197,"name":"Schmidhalter Paul","officialDenomination":"Schmidhalter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-06-22T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4419"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-12-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(803772000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(819500400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2162,"gender":"m","id":197,"name":"Schmidhalter Paul","officialDenomination":"Schmidhalter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":603,"shortId":"95.3314","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Ich habe in den letzten Jahren mehrmals beim Bundesrat schriftlich interveniert, um darauf hinzuweisen, dass wir im Wallis und in Basel betreffend Erdbebensicherheit am meisten gefährdet sind. Zusätzlich hat die GPK bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 1994 eine Frage betreffend die Erdbebensicherheit der Talsperren gestellt. Die Antworten des Bundesrates sind, um wenig zu sagen, eher beunruhigend als beruhigend ausgefallen. Laut Bundesrat ist die Erdbebensicherheit der Talsperren (Staumauern und Erddämme) aufgrund des heutigen Wissensstandes ausreichend gewährleistet. Es wird zugegeben, dass ein Erdbeben mit der gleichen Stärke 7.0 bis 7.2 wie in Kobe (Japan) 1995 im Wallis möglich sei, dass aber die Sicherheit der Talsperren nicht ernsthaft gefährdet sei. Zudem wird ausgeführt, dass das Bundesamt für Wasserwirtschaft die Forschung betreffend Erdbebensicherheit bis heute finanziell unterstützt hat. Infolge der Kürzung des Forschungskredites ab 1. Januar 1997 wird dies nicht mehr möglich sein. Zudem wird vorgeschlagen, in der neuen Talsperrenverordnung die kleineren Sperren und Wehre in die Verantwortung und Aufsicht der Kantone zu delegieren. <\/p><p>Dies alles ist eher beunruhigend einzustufen. Obwohl ich für Deregulierung und Abschaffung unnötiger Gesetze einstehe, erlaube ich mir, in bezug auf die Erdbebensicherheit eine eidgenössische Gesetzgebung vorzuschlagen, da es hier um nicht wiederzubringende Menschenleben geht und ein zusätzliches Haftpflichtgesetz eben nicht genügt.<\/p><p>Erdbebenzone Schweiz<\/p><p>Nicht nur wie soeben in Japan, auch in der Schweiz können enorme Erdbebenschäden auftreten. Eine Standortbestimmung gibt einen Ueberblick über die bisherigen Bemühungen zur Reduktion des Erdbebenrisikos und weist auf den grossen Nachholbedarf insbesondere bei der Verstärkung bestehender Bauwerke und bei den Vorkehrungen durch Behörden hin.<\/p><p>Enorme Schäden zu erwarten<\/p><p>Der Schweizerische Pool für Erdbebenversicherung hat in sogenannten \"Was-wäre-wenn-Studien\" versucht abzuklären, welches die Folgen wären, wenn bestimmte historische Erdbeben (Visp 1855 und Basel 1356) heute in der Schweiz auftreten würden. Das Visper Beben ist etwa ein Jahrhundertbeben, es hat also eine Auftretenswahrscheinlichkeit in der Grössenordnung von einmal in hundert Jahren im Wallis, das Basler Beben eine solche von einmal in tausend Jahren in der Region.<\/p><p>Das Erdbeben von Kobe (Japan) 1995<\/p><p>Das Erdbeben von Kobe (Japan) mit einer Stärke der Magnitude 7.2 auf der Richterskala hat über 5000 Tote, rund 25 000 Verletzte und 250 000 Obdachlose gefordert. Der reine Sachschaden wird provisorisch auf etwa 120 Milliarden Franken geschätzt. Das Erkundungsteam der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik (SGEB) im Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verein (SIA), bestehend aus drei Erdbebeningenieuren, weilte eine Woche im Schadengebiet und konnte wertvolle Beobachtungen machen und Erfahrungen sammeln. Da auch hierzulande Erdbeben mit einer Stärke der Magnitude 7 auftreten können, jedoch kaum entsprechende Vorbereitungen getroffen sind, ergeben sich wichtige Folgerungen für dringliche Massnahmen in der Schweiz.<\/p><p>Dringliche Massnahmen in der Schweiz<\/p><p>Gemäss Dr. Walter Ammann, Präsident SGEB, Leiter Forschungsbereich Naturgefahren der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Birmensdorf können<\/p><p>Erdbeben auch in der Schweiz verheerende Folgen haben. Der Schweizerische Pool für Erdbebenversicherung hat in sogenannten \"was-wäre-wenn-Studien\" z.B. festgestellt, dass ein Erdbeben mit einer gleichen Stärke wie das Basler Erdbeben 1356 heute eine mittlere Schadensumme von 75 Milliarden Franken verursachen würde. Eine kürzliche Studie des Bundesamtes für Zivilschutz zeigt ebenfalls, dass die Erdbebengefahr für die Schweiz potentiell die weitaus wichtigste Naturgefahr darstellt. Trotzdem ist deren Stellenwert in der Schweiz im Vergleich zu anderen Naturgefahren äusserst gering.<\/p><p>Der SIA mit seiner Erdbeben-Fachgesellschaft und die SGEB haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Verbesserung der Tragsicherheit der Bauwerke gegen Erdbeben befasst. Die Anstrengungen fanden Eingang in verschiedene Normen und Richtlinien. Es kann heute davon ausgegangen werden, dass die seit 1989 auf der Grundlage der revidierten Erdbebennorm erstellten Bauwerke - dies sind rund 5 Prozent aller Bauwerke - weitgehend erdbebensicher sind. Das Gros der vorhandenen Bauwerke, nämlich rund 70 Prozent, wurde jedoch zu Zeiten erstellt (vor 1970), wo das Erdbeben noch überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Auch die zwischen 1970 und 1989 erstellten Bauwerke (25%) weisen im allgemeinen einen ungenügenden Erdbebenschutz auf, wurden in dieser Periode normgemäss doch nur minimale Erdbebenkräfte berücksichtigt. Glücklicherweise befinden sich rund 75 Prozent aller Bauwerke in der seismisch wenig aktiven Zone 1. Rund 20 Prozent aller Gebäude mit einem Nennwert von 300 Milliarden Franken in den Erdbebenzonen 2 und 3 dürften bei einem stärkeren Erdbeben aber zum Teil beachtliche Schäden erleiden oder einstürzen.Das Erdbeben von Kobe hat eindrücklich bestätigt, dass Schadenszenarien, wie sie auch von den Schweizer Versicherern erarbeitet wurden, sehr rasch zur Wirklichkeit werden können. Damit solche enormen Schäden in der Schweiz verhindert werden können, sind umgehend Massnahmen in verschiedenen Bereichen einzuleiten, z.B.:<\/p><p>1. Massnahmen zum Katastrophenmanagement:<\/p><p>- Systematische Ueberprüfung und Verbesserung der organisatorischen Vorbereitungen für den Katastrophenfall Erdbeben;<\/p><p>- Systematische Information der Oeffentlichkeit zum Verhalten vor, während und nach einem Erdbeben;<\/p><p>- Bildung interkantonaler Führungsstäbe mit nationaler Koordination;<\/p><p>- Schaffung eines Einsatzfonds für Ereignisanalysen im In- und Ausland.<\/p><p>2. Bauliche Massnahmen:<\/p><p>- Systematische Ueberprüfung der Erdbebensicherheit bestehender Bauwerke und Anlageteile nach Dringlichkeitsgruppen;<\/p><p>- Verstärkung von Bauwerken mit ungenügender Sicherheit;<\/p><p>- Unterstützung der Normenarbeit;<\/p><p>- Intensivierung von Forschung, Lehre und Weiterbildung.<\/p><p>3. Versicherungstechnische Massnahmen:<\/p><p>- Raumplanerische Massnahmen für Bauwerksklassen II und III;<\/p><p>- Umfassender Einbezug des Untergrundes in die Bemessung der Bauwerke gegen Erdbeben.<\/p><p>5. Gesellschaftspolitische Massnahmen:<\/p><p>- Erarbeitung eines \"Erdbeben-Masterplans\" als Grundlage für die Prioritätensetzung bei den Massnahmen;<\/p><p>- Schaffung eines nationalen \"Koordinationsgremiums Naturgefahren\" (Forschung, Lehre, Politik, Behörde, Planung, Bau, Katastrophenmanagement, Versicherer etc.).<\/p><p>Seit Jahren gibt es Bemühungen, Behörden, Politiker, Bauherren und eine breitere Oeffentlichkeit auf die möglichen Folgen von Erdbeben aufmerksam zu machen. Trotzdem: Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, kein Bundesamt und keine anderen behördlichen Stellen, die sich der Auswirkungen von Erdbeben auf breiter Basis annehmen. Es kann aber nicht die Aufgabe allein der Ingenieure und Seismologen bzw. des SIA sein, sich mit diesen zu befassen und die entsprechende Verantwortung vollumfänglich zu tragen. Es ist dringend notwendig, dass in der Schweiz auf wesentlich breiterer Basis Anstrengungen unternommen werden mit dem Ziel, das Risiko für Erdbebenschäden zu verringern. Bei der behördlichen Behandlung des Erdbebenrisikos und bei den entsprechenden Vorkehrungen klaffen im Vergleich zu anderen Naturgefahren erhebliche Lücken. Anstrengungen zu deren Beseitigung sind dringend nötig.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Gesetzgebung betreffend Erdbebensicherheit zu unterbreiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetzgebung betreffend Erdbebensicherheit"}],"title":"Gesetzgebung betreffend Erdbebensicherheit"}