﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19953382</id><updated>2025-06-25T02:06:26Z</updated><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2098</code><gender>m</gender><id>127</id><name>Kühne Josef</name><officialDenomination>Kühne</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1995-09-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>44</legislativePeriod><session>4420</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-19T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1995-12-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1995-09-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-03-19T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>1997-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2260</code><gender>m</gender><id>16</id><name>Bircher Peter</name><officialDenomination>Bircher Peter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2041</code><gender>m</gender><id>55</id><name>Darbellay Vital</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2130</code><gender>m</gender><id>160</id><name>Oehler Edgar</name><officialDenomination>Oehler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2149</code><gender>m</gender><id>180</id><name>Ruckstuhl Hans</name><officialDenomination>Ruckstuhl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2163</code><gender>m</gender><id>199</id><name>Schnider Theodor</name><officialDenomination>Schnider-Luzern</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2042</code><gender>m</gender><id>57</id><name>David Eugen</name><officialDenomination>David</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2053</code><gender>m</gender><id>71</id><name>Engler Rolf</name><officialDenomination>Engler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2179</code><gender>m</gender><id>222</id><name>Theubet Gabriel</name><officialDenomination>Theubet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2293</code><gender>m</gender><id>93</id><name>Gobet Alexis</name><officialDenomination>Gobet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2301</code><gender>m</gender><id>118</id><name>Jäggi Paul</name><officialDenomination>Jäggi Paul</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2166</code><gender>f</gender><id>203</id><name>Segmüller Eva</name><officialDenomination>Segmüller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2098</code><gender>m</gender><id>127</id><name>Kühne Josef</name><officialDenomination>Kühne</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>482</sequentialNumber><shortId>95.3382</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank (SNB) besteht laut Bundesverfassung (Art. 39 Abs. 3) darin, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen. Die trotz anhaltend starkem Schweizerfranken restriktive Geldpolitik erweckt den Eindruck, dass die SNB ihren Schwerpunkt nach wie vor auf die Bekämpfung der Teuerung richtet, obwohl die Inflation in der Schweiz seit rund eineinhalb Jahren kein Problem mehr darstellt. 1994 lag die durchschnittliche Teuerung bei 0,9 Prozent; der Anstieg auf knapp 2,0 Prozent in diesem Jahr ist zur Hälfte auf den Mehrwertsteuereffekt zurückzuführen. Auch für die nächste Zukunft bleiben die Teuerungsaussichten sehr moderat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im gegenwärtigen konjunkturellen Umfeld eines sehr schwachen Aufschwungs der Schweizer Wirtschaft ist der restriktive Kurs der SNB fragwürdig. Die Berücksichtigung des Gesamtinteresses des Landes erfordert angesichts des starken Schweizerfrankens heute ein vermehrtes Augenmerk auf die Währungspolitik. Im 1. Semester 1995 erreichte der handelsgewichtige reale Wechselkursindex (November 1977 = 100) mit etwa 124,5 Punkten einen Höchstwert. Diese historisch einmalige reale Aufwertung unserer Währung zeitigt für die Schweizer Wirtschaft mehr und mehr negative Folgen. Viele exportorientierte Unternehmen nehmen massive Ertragseinbussen in Kauf, um ihre Marktanteile zu verteidigen. In einer gesamtwirtschaftlichen Optik sind diese Folgen zwar bisher nicht als dramatisch einzustufen; einzelne Branchen wie der Tourismus sowie die grenznahen Wirtschaftsregionen hingegen sind stark betroffen. Hält die Überbewertung des Schweizerfrankens auch mittelfristig an, dann sind aufgrund der damit verbundenen Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz ein verschärfter Druck auf das Lohnniveau und eine weitere Auslagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland zu befürchten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die SNB führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik. Das Ziel der Preisstabilität stützt sich in der Schweiz auf einen breiten politischen Konsens. Eine Geldpolitik, die sich an der Preisstabilität orientiert, schliesst die gleichzeitige Verfolgung eines Wechselkursziels grundsätzlich aus, d. h. die SNB kann nicht gleichzeitig die Geldmenge und den Wechselkurs steuern. Die SNB versucht jedoch, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Realwachstum bei stabilen Preisen und tiefer Arbeitslosigkeit ermöglichen. Bei der Bekanntgabe ihrer Geldpolitik weist die SNB regelmässig darauf hin, dass sie bereit ist, von ihrem Geldmengenziel abzuweichen, falls unerwartete Ereignisse wie z. B. schwerwiegende Störungen am Devisenmarkt dies erfordern. Die jüngste Diskontsatzsenkung im September 1995 hat die SNB denn auch explizit mit den Entwicklungen am Devisenmarkt begründet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SNB muss ihre Politik langfristig anlegen, da die Geldpolitik die Preise und das Realwachstum mit grosser Verzögerung beeinflusst. Eine Ausrichtung der Geldpolitik auf die Entwicklung des Wechselkurses mag der Exportwirtschaft kurzfristig zwar Erleichterung bringen, sie birgt aber längerfristig eine erhebliche Inflationsgefahr. So führte der Kurswechsel im Herbst 1978 später zu konjunktureller Überhitzung und zu einem starken Anstieg der Inflation. Ähnliche Folgen hatte die Rücksichtnahme auf den Wechselkurs in den Jahren 1986 und 1987. Das damals aufgebaute Inflationspotential konnte infolge des Börsenkrachs vom Herbst 1987 nicht rechtzeitig abgebaut werden. Die hohe Teuerung musste unter Inkaufnahme erheblicher sozialer Kosten bekämpft werden. Aus diesem Grunde ist die SNB gegenüber Forderungen nach einer Rücksichtnahme auf den Wechselkurs äusserst vorsichtig. Sie ist nur in Ausnahmefällen bereit, zu diesem Zweck von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwischen dem Bundesrat und dem Direktorium der SNB finden regelmässig Aussprachen statt, an denen sich die beiden Behörden über die wichtigen Belange in ihren Bereichen orientieren. Dazu gehört auch die Diskussion der Wechselkurslage. Ein Hinweis des Bundesrates an die SNB, die Währungspolitik stärker zu gewichten, drängt sich deshalb nicht auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der erwähnte Vorbehalt, den die SNB jeweils anlässlich ihrer regelmässigen Orientierung über die Geldpolitik anbringt, zeigt, dass sich die SNB mit den Möglichkeiten bei Störungen an den Devisenmärkten auseinandersetzt. Sie ist - wie die jüngste Diskontsatzsenkung zeigt - bereit, auf massive Kursausschläge zu reagieren. Der Bundesrat würde eine weitere Senkung der Zinssätze begrüssen, wenn die Frankenstärke anhalten sollte und die Inflationsgefahr weiterhin als gering beurteilt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vorfeld der Europäischen Währungsunion wird es wahrscheinlich zu weiteren Wechselkursturbulenzen kommen. Die Fixierung des Schweizerfrankens an die D-Mark bzw. an den europäischen Hartwährungsblock dürfte eine weitere Aufwertung des Schweizerfrankens zwar verhindern, gleichzeitig aber zu einer Angleichung der schweizerischen Zinssätze an die markant höheren deutschen Sätze führen. Dies könnte namentlich für den Bau- und Immobiliensektor gravierende Folgen haben. Eine andere Möglichkeit, einer starken Aufwertung des Schweizerfrankens entgegenzuwirken, wäre das Setzen einer Kursuntergrenze für die D-Mark, wie es die SNB 1978 tat. Dies hätte keine Angleichung des inländischen Zinsniveaus zur Folge, würde aber - wie die Erfahrung von 1978 gezeigt hat - die Preisstabilität ernsthaft gefährden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist überzeugt, dass die SNB die Entwicklung auf den Devisenmärkten aufmerksam verfolgt und bei Gefahr einer ernsthaften Schädigung der schweizerischen Volkswirtschaft die notwendigen Vorkehrungen treffen wird.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen seiner im Nationalbankgesetz (Art. 2 Abs. 2) geregelten Einflussmöglichkeiten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Nationalbank darauf hinzuweisen, dass sich im Gesamtinteresse des Landes eine stärkere Gewichtung der Währungspolitik aufdrängt, die sowohl das Stabilitätsziel als auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Vollbeschäftigung ausgewogen berücksichtigt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Möglichkeiten zu prüfen, die Währungspolitik stärker am europäischen Hartwährungsblock bzw. der D-Mark auszurichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Währungspolitik der Nationalbank</value></text></texts><title>Währungspolitik der Nationalbank</title></affair>