{"id":19953526,"updated":"2024-04-10T10:18:20Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2325,"gender":"m","id":218,"name":"Steinemann Walter","officialDenomination":"Steinemann Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion A","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4420"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-01-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(812844000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(827449200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2305,"gender":"m","id":125,"name":"Kern Armin","officialDenomination":"Kern Armin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2160,"gender":"m","id":191,"name":"Scherrer Jürg","officialDenomination":"Scherrer Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2302,"gender":"m","id":121,"name":"Jenni Peter","officialDenomination":"Jenni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2047,"gender":"m","id":64,"name":"Dreher Michael E.","officialDenomination":"Dreher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2313,"gender":"m","id":154,"name":"Moser René","officialDenomination":"Moser René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2325,"gender":"m","id":218,"name":"Steinemann Walter","officialDenomination":"Steinemann Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion A","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"}],"sequentialNumber":642,"shortId":"95.3526","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Abkommen vom 22. Oktober 1958 zwischen der Schweiz und Österreich über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen verbrieft die vollständige Liberalisierung des bilateralen Gütertransportes für die Transportunternehmer beider Länder. Die in der Europäischen Union (EU) ansässigen Strassentransportunternehmer sind hingegen im Transit durch Österreich dem Ökopunktesystem unterworfen.<\/p><p>Nach dem Beitritt Österreichs zur EU hat diese verlangt, dass Österreich mit der Schweiz ein neues Abkommen aushandle und die schweizerischen Unternehmen in Zukunft einem Kontingent unterstelle, damit die schweizerischen Strassentransportunternehmer gegenüber ihrer EU-Kollegen im Transit durch Österreich nicht mehr bessergestellt seien.<\/p><p>Angesichts der Gefahr, dass Österreich das Abkommen von 1958 einseitig kündigen könnte, und im Hinblick auf einen positiven Verlauf der Verhandlungen mit der EU im Landverkehrsbereich hat die Schweiz der Kontingentierung ihrer Transportunternehmen im Transit durch Österreich zugestimmt. Sie hat sich jedoch eine Schutzklausel ausbedungen, nach der im Falle langandauernder Verhandlungen mit Brüssel die Frage bezüglich der Kontingentierung erneut überprüft werden kann.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Am 20. Juni 1995 fand in Bern eine Informationsrunde mit den Vertretern der Kantone sowie mit Vertretern der interessierten Kreise (Astag, SBB, Schweizer Strassenverkehrsverband, Swiss Shipper's Council, Schweizer Spediteur-Verband, Routiers Suisses) statt. An diesen Sitzungen wurde u. a. über den Stand der bilateralen Beziehungen mit den verschiedenen europäischen Staaten - darunter über den Stand der Verhandlungen mit Österreich - informiert. Der Kanton St. Gallen nahm an dieser Veranstaltung nicht teil.<\/p><p>2. Österreich hat das System der Ökopunkte und Kontingente gewählt, um eine umweltgerechte Verkehrspolitik im Transit durchzusetzen Da dieses System auf alle Staaten nichtdiskriminierend angewendet werden soll, muss sich auch die Schweiz dieser Lösung unterwerfen. Dies insbesondere, weil auch die Schweiz eine umweltbewusste Verkehrspolitik betreibt und andere Länder in ihren Bemühungen für eine solche unterstützt.<\/p><p>Die Schweizer Delegation hat sich in Österreich bei den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass eine genügende Anzahl von Bewilligungen erteilt werden kann. Besteht ein grösseres Bedürfnis als vorgesehen, so kann die Zahl der jährlichen Bewilligungen nach oben korrigiert werden. Die Kontingentsvereinbarung sieht ein jährliches Kontingent von vorläufig 36 000 Transitgenehmigungen, jeweils gültig für eine einfache Fahrt, vor. Die Vertragsparteien überprüfen jährlich gemeinsam die Anzahl der durchgeführten Fahrten und nehmen gegebenenfalls die aufgrund der tatsächlich ermittelten Transitfahrten notwendigen Anpassungen vor.<\/p><p>Die Vertreter des Amtes für Wirtschaft, Energie und Verkehr des Kantons Thurgau sowie der Thurgauer Industrie- und Handelskammer wurden im übrigen in die in Frauenfeld und Zürich stattfindenden Verhandlungsrunden einbezogen. An diesen Sitzungen erhielten sie Gelegenheit, die Anliegen der Ostschweiz zu vertreten.<\/p><p>3. Wie bereits ausgeführt, wurde mit der Kontingentierung des schweizerischen Gütertransports im Transit durch Österreich die bestehende Diskriminierung der EU-Transporteure aufgehoben. Die schweizerischen Unternehmen sind im Vergleich zu den in den EU-Staaten ansässigen Unternehmen nicht benachteiligt, da diese in Österreich dem Ökopunktesystem unterstellt sind.<\/p><p>Der Unterstellung der Schweizer Transportunternehmungen unter das österreichische Kontingent wurde vor allem auch im Hinblick auf die Verhandlungen der Schweiz mit der EU im Landverkehr zugestimmt. Bei einem positiven Verlauf dieser Verhandlungen öffnet sich für die schweizerischen Transportunternehmen der ganze europäische Binnenmarkt.<\/p><p>4. Da die Transportunternehmer aus dem EU-Raum für Fahrten zwischen Lindau und dem St. Galler Rheintal dem Ökopunktesystem unterworfen sind, war es der Schweizer Delegation nicht möglich, eine Sonderregelung für Schweizer Transporteure für diese Strecke zu erhalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 30. Juni 1995 haben der österreichische Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Magistrat Viktor Klima, und der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes, Bundesrat Adolf Ogi, ein Verkehrsabkommen in Crans-Montana\/VS unterzeichnet.<\/p><p>Dieses Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz wurde ohne Gegenrecht der Schweizer abgeschlossen und ist seit dem 1. September 1995 in Kraft.<\/p><p>Einmal mehr ist Adolf Ogi vorgeprellt, ohne wichtige Abklärungen zu treffen und ohne die bilateralen EU-Verhandlungen über den Strassentransit abzuwarten, und hat mit einem Nachbarland, in diesem Falle Österreich, eine Vereinbarung unterzeichnet.<\/p><p>Diese Vereinbarungen sind eindeutige Nachteile für das schweizerische Transportgewerbe im internationalen, grenzüberschreitenden Verkehr. Unnötige administrative Vorschriften und zusätzliche Bewilligungsverfahren - wie Gesuche nach Bern (Strassenkonzessionen) für jedes Fahrzeug mit Kontrollschild, auch für Leerfahrten - bedeuten eine Verschlechterung der Kurztransitfahrten durch Österreich und Deutschland.<\/p><p>Mit diesem Transitvertrag ist der freie Zugang zum europäischen Transportmarkt noch mehr behindert. Es ergibt sich also eine Verschlechterung der Transitfahrten durch Österreich, obwohl die österreichischen Transporteure für die Schweiz auch im Transit keine Bewilligung benötigen.<\/p><p>Solche Einschränkungen müssen mit Deutschland unbedingt verhindert werden.<\/p><p>1. Wieso wurde dieser Vertrag unterzeichnet, ohne die Betroffenen vorher in Kenntnis zu setzen oder zur Stellungnahme aufzufordern?<\/p><p>2. Wird auf die Randregion St. Galler Rheintal keinerlei wirtschaftliche Rücksicht genommen?<\/p><p>3. Ist dem Bundesrat bekannt, dass der zur mobilen Export- und Importindustrie gehörenden Transportwirtschaft im internationalen Verkehr mit diesem einseitigen, ohne Gegenrecht unterzeichneten Vertrag weitere Wettbewerbsnachteile entstehen, welche als Konsequenz der hart betroffenen Unternehmer eine Auslandverlagerung zur Folge haben?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine Sonderregelung für den kleinen Gütertransit auszuhandeln, um der standortgebundenen Wirtschaftsregion Rheintal den bisherigen Zugang auf kürzestem Weg zu ermöglichen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vereinbarung zum Nachteil des Transportgewerbes im Rheintal\/SG"}],"title":"Vereinbarung zum Nachteil des Transportgewerbes im Rheintal\/SG"}