{"id":19953542,"updated":"2024-04-10T12:38:08Z","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2265,"gender":"m","id":149,"name":"Meier Samuel","officialDenomination":"Meier Samuel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":44,"session":"4420"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(812930400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(827449200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2265,"gender":"m","id":149,"name":"Meier Samuel","officialDenomination":"Meier Samuel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":505,"shortId":"95.3542","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Einklang mit der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung und damit der Bahnreisenden Nichtraucher sind und rauchfreies Reisen bevorzugen, haben die SBB seit Jahren den Anteil der rauchfreien Abteile in den Zügen erhöht und auf gewissen Regionalstrecken die Züge überhaupt rauchfrei erklärt. Diese klare Politik hebt sich in wohltuender Weise etwa vom Lavieren der Swissair in der Frage der rauchfreien Flüge ab. Andererseits haben sich die SBB leider noch nicht dazu entschliessen können, auf Tabakwerbung auf ihrem Grund und Boden zu verzichten. Sie führen hierfür wirtschaftliche Gründe ins Feld und stellen mit dieser Haltung bewusst gesundheitliche Aspekte hintenan.<\/p><p>Am 22. November 1993 haben die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) und die Impacta AG im Hauptbahnhof Zürich im Beisein eines Vertreters der Generaldirektion SBB ihre Spezialstudie \"Bahnhofplakate B 12\" vorgestellt. Laut Presseberichten kam dabei zum Ausdruck, dass den Plakaten in Bahnhöfen grosse Beachtung zuteil wird und der Erinnerungswert der getesteten Sujets durchwegs hoch ist. Und wie die Studie zusammenfasste, sprechen Bahnhofplakate vorwiegend die jungen Leute an: \"Über 80 Prozent der 15- bis 19jährigen sind innerhalb von 14 Tagen dort erreichbar\", womit sie auch \"die sicherste Zielgruppe darstellen\".<\/p><p>Diese Feststellungen gelten selbstredend und in ganz besonderem Masse auch für die Suchtmittelwerbung, worunter auch die Tabakwerbung zu verstehen ist. Im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über die \"Zwillings-Initiativen\" (Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung) von 1993 haben selbst die Initiativgegner den Einfluss der Werbung auf Jugendliche nie bestritten. Dagegen hielt der Bundesrat schon in seiner Botschaft vom 9. März 1992 zu den erwähnten Initiativen ganz klar fest: \"Selbst umfassende Präventionsbestrebungen führen nicht zu den gewünschten Resultaten, wenn sie durch allgegenwärtige Alkohol- und Tabakwerbung laufend durchkreuzt werden.\"<\/p><p>Bald zwei Jahre nach dem Urnengang kann nun, aus genügender Distanz betrachtet, füglich die Frage aufgeworfen werden, ob nicht die Staatsunternehmung SBB dem Vorbild jener zahlreichen Städte und Gemeinden folgen sollte, die auf ihrem eigenen - öffentlichen - Grund die Werbung für Tabak untersagt haben. Wenn die Bahnhofwerbung so wirkungsvoll ist, wie dies in der eingangs erwähnten Studie zum Ausdruck kommt, dürfte es für die APG und die Impacta ein leichtes sein, für die freigewordenen Werbeflächen Ersatzmieter zu finden, die nicht ausgerechnet Suchtmittel anbieten.<\/p><p>Kinder und Jugendliche sind noch sehr beeinflussbar durch eine geschickte Werbung, die nicht Informationen, sondern Stimmungen (Freiheit, Erfolg, Liebe, Abenteuer) vermittelt und so bei diesem Publikum die Einstiegsdroge Tabak fördert. Ich bitte die SBB, aus Verantwortung für die Gesundheit unserer Jugend, auf ihrem Grund und Boden auf Tabakwerbung zu verzichten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit der Ablehnung der sogenannten \"Zwillings-Initiativen\" hat sich das Schweizervolk 1993 mit einem Stimmenverhältnis von drei zu eins gegen ein Verbot jeglicher Werbung von Tabakartikeln ausgesprochen. Zu den gegen diese Initiativen am häufigsten vorgebrachten Argumente gehörten gemäss Vox-Analyse einerseits wirtschaftliche Bedenken (Arbeitsverlust, Erhöhung der Zeitungs- und Kinoeintrittspreise, Verminderung des Sponsorings), anderseits aber auch die Befürchtung vor zu grossen Eingriffen des Staates in die persönliche Freiheit.<\/p><p>Aufgrund der Deutlichkeit dieses Ergebnisses sieht der Bundesrat zurzeit keine Möglichkeit der Intervention auf dem Gebiet der Tabakwerbung. Anstelle von Verboten soll das bundesrätliche Handeln einen positiven und lenkenden Charakter haben - nicht zuletzt wegen der genannten Bedenken betreffend die Einschränkung der persönlichen Freiheit. Der Bundesrat will auf keinen Fall den sozialen Ausschluss der Rauchenden unterstützen.<\/p><p>Auf Bundesebene existieren jedoch Gesetzesgrundlagen, die eine Beschränkung der Tabakwerbung erlauben. Das Lebensmittelgesetz (LMG) gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, im Zusammenhang mit Tabakwerbung, die sich direkt an Jugendliche wendet, gesetzgeberisch tätig zu werden (Art. 60 LMG). In diesem Bereich enthält die Verordnung über Tabak und Tabakprodukte (TabV) vom 1. März 1995 eine gewisse Anzahl von Einschränkungen (Art. 15 TabV), beispielsweise das Verbot sämtlicher Tabakwerbung an Orten, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden, ebenso in Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Jugendliche richten, sowie an kulturellen, sportlichen oder anderen hauptsächlich von Jugendlichen besuchten Anlässen. Die Verordnung untersagt ausserdem das unentgeltliche Verteilen von Tabakprodukten an Jugendliche. Die sorgfältige Einhaltung dieser Normen ist ein wichtiges Mittel der Primärprävention.<\/p><p>2. Seit 1982 haben sich die SBB eine freiwillige Limitierung der Werbung für suchterzeugende Produkte auferlegt. Im Vertrag mit der Impacta AG, welche für die Bewirtschaftung der Plakatfläche auf SBB-Arealen zuständig ist, ist eine Beschränkung der Werbefläche für Tabak- und Alkoholwerbung auf maximal 15 Prozent vereinbart. Die Einkünfte der SBB aus der Tabakwerbung belaufen sich auf jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken. Angesichts der angespannten Finanzlage der SBB stellen die Einkünfte aus der Plakatwerbung eine wichtige Einnahmequelle dar. Die SBB sind sich auf der anderen Seite ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Sie werden bei der nächsten Vertragsverhandlung mit der Impacta AG die Regelung der Werbebeschränkung für suchterzeugende Produkte überprüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat freundlich, mir seine Haltung hinsichtlich eines Verbotes der Tabakwerbung in seinem Einflussbereich darzulegen und mir insbesondere die beiden folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, sich - entsprechend seinem Bekenntnis zur Bedeutung der Tabakprävention in seiner Botschaft vom 9. März 1992 und im Interesse des Jugendschutzes - in seinem Einflussbereich für ein Verbot oder zumindest für weitergehende Einschränkungen der Tabakwerbung einzusetzen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, insbesondere bei den SBB darauf hinzuwirken, dass dieses Staatsunternehmen darauf verzichtet, auf seinem Grund und Boden Tabakwerbung zuzulassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verzicht der SBB auf Tabakwerbung"}],"title":"Verzicht der SBB auf Tabakwerbung"}