{"id":19953619,"updated":"2024-04-10T11:55:13Z","additionalIndexing":"betrügerisches Handelsgeschäft;Südafrika;Umsatzsteuer;Gold;Steuerhinterziehung;Entwicklungszusammenarbeit;Diebstahl","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-12-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4501"},"descriptors":[{"key":"L05K1101010301","name":"Gold","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L04K03040215","name":"Südafrika","type":1},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":1},{"key":"L06K070103030201","name":"betrügerisches Handelsgeschäft","type":1},{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":2},{"key":"L04K11070102","name":"Umsatzsteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-09-24T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(819500400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(843516000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"95.3619","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Generalstaatsanwalt der Republik Südafrika hat am 8. Juli 1994 im Rahmen eines Strafverfahrens ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt. Danach werden neun Personen beschuldigt, von anderen Tätern in südafrikanischen Goldminen gestohlenes Gold unter Täuschung der Behörden illegal exportiert zu haben. Zwischen Januar 1992 und Juni 1993 seien über 7'000 kg Gold in die Schweiz importiert worden. Der Erlös sei über Konten bei zwei Genfer Banken zurückgeflossen.<\/p><p>Die Abklärungen des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle bei der Eidg. Zollverwaltung haben ergeben, dass das angeblich unter falscher Bezeichnung illegal aus Südafrika ausgeführte Gold bei der Einfuhr in die Schweiz ordnungsgemäss als Gold zur Einfuhr deklariert und entsprechend abgefertigt wurde.<\/p><p>Das Rechtshilfeersuchen war vorab auf die Beschaffung der Bankunterlagen, aber auch auf Unterlagen der Goldraffinerie gerichtet. Das Bundesgericht bewilligte mit Entscheiden vom 28. Dezember 1994 und 20. Juli 1995 im wesentlichen das Eintreten auf die Rechtshilfe.<\/p><p>Auch der Untersuchungsrichter von Neuenburg legte in seiner Schlussverfügung vom Mai 1995 den Umfang der herauszugebenden Beweise fest. Gegen diese Verfügung wurde eine weitere Beschwerde eingereicht, welche seither bei der Anklagekammer Neuenburg hängig ist. Da auch deren Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen werden kann, dürfte der Rechtshilfevollzug wohl noch längere Zeit nicht abgeschlossen sein.<\/p><p>Parallel zum Rechtshilfeverfahren führte der Untersuchungsrichter von Neuenburg eine Voruntersuchung wegen Geldwäscherei durch, die ebenfalls noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnte.<\/p><p>2. Die Eidgenossenschaft hat bereits 1986 bis 1994 mit dem von der damaligen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe (DEH) durchgeführten Programm der positiven Massnahmen die Überwindung der Apartheid und die Vorbereitung der Zeit danach in Südafrika mit insgesamt 50 Millionen Franken unterstützt. Partner waren verschiedene lokale Nicht-Regierungs-Organisationen. Zur Festigung der demokratischen Ordnung und als Hilfe der Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Apartheid wird seit der Tätigkeitsaufnahme der aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung die Entwicklungszusammenarbeit mit privaten aber neu auch mit offiziellen Partnerinstitutionen intensiviert fortgesetzt.<\/p><p>Zwischen 1995 und 1999 wird das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten 80 Millionen Franken für Programme in den Bereichen Erziehung, ländliche Entwicklung und Demokratisierung\/Menschenrechte einsetzen. Bei diesen Finanzleistungen handelt es sich um nicht rückzahlbare Beiträge. Zusätzlich führt das Bundesamt für Aussenwirtschaft seit 1995 Massnahmen in Südafrika durch, die sich darauf konzentrieren, die Stellung der früher benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen im Wirtschaftsleben zu verbessern. Hierfür sollen bis 1999 mindestens 10 Millionen Franken eingesetzt werden, deren Konditionen an die Bedürfnisse der jeweiligen Projekte angepasst sind.<\/p><p>3. Ein Zusammenhang zwischen dem Golddiebstahl, über den der Interpellant Auskunft verlangt, und der in der Stellungnahme zu Frage 2. geschilderten Ausdehnung der Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika ist nicht gegeben.<\/p><p>4. Mit seiner 4. und 5. Frage kommt der Interpellant auf den Gegenstand seiner früheren Interpellation 94.3548 vom 15. Dezember 1994 betr. einen Wust-Straffall zurück. In jenem Verfahren ging es aber nicht nur um Goldhandel, sondern hauptsächlich um Silber in Granulatform, das illegal nach Italien exportiert worden war. Was die strafrechtliche Seite betrifft, gab der Bundesrat bereits unter Ziff. 8 seiner Antwort vom 15. März 1995 auf die Interpellation Zisyadis Nr. 94.3548 bekannt, dass die Tessiner Justiz zum Entscheid zuständig ist; die Eidg. Steuerverwaltung hatte den Fall schon am 1. März 1993 zur gerichtlichen Beurteilung dorthin überwiesen. Infolge zögerlicher Durchführung des Strafverfahrens durch die Tessiner Gerichte trat die absolute Verjährung am 30. Mai 1995 ein, und für einen Entscheid des obersten Gerichts zur Sache blieb kein Raum (vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Juli 1995, welches auf die Kassationsbeschwerden der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin nicht eintrat).<\/p><p>Die weitere Verfolgung irgendwelcher Personen im Zusammenhang mit dem Warenumsatz-Straffall entfällt, nachdem die absolute Verjährung eingetreten ist.<\/p><p>So wie dem Bundesgericht der Eintritt der absoluten Verjährung einen Entscheid zur Sache verunmöglichte, sind auch dem Bundesrat für Vorkehren irgendwelcher Art betr. den früheren Fall die Hände gebunden. Immerhin sei festgehalten, dass als Lieferant der im Kanton Tessin freigesprochenen \"Strohfrau\" keine Banken auftraten. Im übrigen ging es um Sachverhalte aus der Zeit vom 30. Januar 1985 bis 29. Juli 1987. Auf diese Tatbestände waren die am 1. August 1990 in Kraft getretenen Strafbestimmungen über die Geldwäscherei noch nicht anwendbar.<\/p><p>5. In den Jahren 1988 bis 1993 gelang es einzelnen Unternehmen, durch Vorschieben von Aktiengesellschaften, unvollständige Branchenbezeichnungen im Handelsregister und andere täuschende Machenschaften, die Verwaltung mehr oder weniger lange Zeit von Kontrollen abzuhalten. Die ESTV intensivierte aber ihre Kontrollen und löschte mehrere unseriöse Firmen im Grossistenregister bzw. verweigerte ihnen die Eintragung. So gelang es der Verwaltung, grösseren Schaden zu vermeiden. Gegenstand des inkriminierten Handels war in dieser Phase praktisch ausschliesslich Silber, ganz selten Palladium oder Platin. Als Silberlieferanten traten vereinzelt Banken auf; ihnen konnte wegen der täuschenden Machenschaften, denen anfänglich auch die Verwaltung zum Opfer fiel, kein Vorwurf gemacht werden. Immerhin wurde eine Bank gebüsst, weil sie sich leichtfertig ins Geschäft mit einem Kunden eingelassen hatte, den sie aus eigener Erfahrung als unseriös kannte.<\/p><p>Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Eidg. Steuerverwaltung im Dezember 1995 die Akten betr. das Wirken dreier Hauptakteure im Silberhandel dem ordentlichen Richter (Kanton Tessin) überwiesen hat, mit dem Antrag, die drei Beschuldigten wegen Abgabebetruges mit Freiheitsstrafe und Busse zu belegen und sie überdies zu verurteilen, dem Bund den Steuerverlust - es sind dies in den drei Fällen zusammengerechnet mehr als 22 Millionen Franken - zu ersetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Tessiner Justiz diese Fälle prioritär behandelt, damit der Strafanspruch des Gemeinwesens nicht erneut durch den Eintritt der absoluten Verjährung zunichte gemacht wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss einem ausführlichen Bericht der SDA im Februar 1995 sind 10 000 Kilogramm Gold in die Schweiz gelangt, die aus einem Diebstahl stammten, bei dem Südafrika zu Schaden kam. In einem Fall ähnlicher Dimension und ebenfalls im Zusammenhang mit Edelmetallen haben die für die Wust zuständigen Steuerbehörden des Bundes von einer Steuerzahlerin erfolglos ungefähr 116 Millionen Franken eingefordert; wie meine Interpellation 94.3548 zu dieser Angelegenheit aufzeigte, war bei diesem aussergewöhnlichen Steuerbetrug ebenfalls Gold im Spiel.<\/p><p>Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:<\/p><p>1. Hat die südafrikanische Regierung im Falle des Diebstahls von 10 000 Kilogramm Gold die Bundesbehörden eingeschaltet?<\/p><p>2. Stimmt es, dass der Bundesrat Südafrika vor kurzem finanzielle Hilfe gewährt hat? Um welche Summen handelt es sich, und welche Modalitäten sind für Verzinsung und Rückzahlung vereinbart worden?<\/p><p>3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Diebstahl in Südafrika, aus dem das in die Schweiz gelangte Gold stammte, und der Finanzhilfe durch die Schweiz?<\/p><p>4. Hat der Bundesrat im obenerwähnten Fall der Hinterziehung der Wust energisch genug versucht, die wahren Nutzniesser der Fälschung von Geschäftsunterlagen ausfindig zu machen und diese auch im Ausland zu verfolgen? Weiss er, welche Banken in diese Finanzgeschäfte verwickelt sind und ob allenfalls das Waschen von Drogendollars mit im Spiel ist?<\/p><p>5. Hat das Eidgenössische Finanzdepartement Kenntnis von weiteren Fällen von Wust-Hinterziehung solchen Ausmasses?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Goldhandel"}],"title":"Goldhandel"}