{"id":19953628,"updated":"2024-04-10T12:44:47Z","additionalIndexing":"organisiertes Verbrechen;Geldwäscherei;Gesetzesentwurf;Spielunternehmen;Vernehmlassungsverfahren;Tourismus","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1995-12-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4501"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":1},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L05K0807020101","name":"Gesetzesentwurf","type":1},{"key":"L05K0807020102","name":"Vernehmlassungsverfahren","type":2},{"key":"L04K01010103","name":"Tourismus","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-11-27T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Jaquet-Berger.","type":90},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-04T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-09-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(819500400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(857430000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"type":"assuming"}],"shortId":"95.3628","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der Entwurf für ein Spielbankengesetz sieht eine ganze Reihe von Massnahmen gegen die organisierte Kriminalität und die Geldwäscherei vor. Mit diesen Massnahmen soll ein sicherer und transparenter Spielbetrieb gewährleistet werden. Sie umfassen sowohl die gründliche Überprüfung der Gesuchsteller für eine Spielbankenkonzession als auch Vorkehren im Hinblick auf die Beaufsichtigung des eigentlichen Spielbetriebes. Der Vorentwurf begnügt sich nicht mit Sorgfaltspflichten.<\/p><p>3. Die im Rahmen an der Vernehmlassung zum Spielbankengesetz geübte Kritik ist in verschiedenen Bereichen kontrovers. Die mit der Überarbeitung des Vorentwurfs betraute Arbeitsgruppe trägt dieser Kritik Rechnung. Der Bundesrat wird dem Parlament eine ausgereifte Vorlage zuleiten.<\/p><p>Die Neuerungen des überarbeiteten Vorentwurfes werden den Kantonen im Herbst 1996 zu einer kurzen Vernehmlassung unterbreitet.<\/p><p>Die Vorlage darf sich nicht an einem allfälligen Referendum orientieren, auch wenn natürlich ein konsensfähiges Gesetz das Ziel ist.<\/p><p>4. Die in den USA (und in Kanada) geführten Fachgespräche der beiden Vertreter des Bundesamtes für Polizeiwesen dienten dazu, Informationen über die dort geltenden Regelungen des Spielbankenbereichs zu beschaffen. Von besonderem Interesse waren die Trägerschaft der Spielbanken, die Konzessionsverfahren, die Kontrollmechanismen und die Besteuerung der Spielbanken.<\/p><p>Die gesammelten Informationen und Gesetzestexte wurden in die mit der Ausarbeitung des Vorentwurfes zum Spielbankengesetz betrauten Expertenkommissionen eingebracht.<\/p><p>Die Regelung der Glücksspiele in den USA liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesstaaten. Die beschafften Resultate widerspiegeln die Informationslage im Zeitpunkt der erwähnten Dienstreise (1994). Es liegen keine Informationen vor, wonach es in der Zwischenzeit zu einer umfassenden Neuregelung des Spielbankenbereiches gekommen ist.<\/p><p>5. Die zwischen der Casino Austria AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarungen beruhen auf der durch Artikel 31 der Bundesverfassung zugesicherten Handels- und Gewerbefreiheit. Es besteht kein Anlass, sich näher damit zu befassen.<\/p><p>6. Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung der Interpellation Zisyadis vom 19. September 1994 erklärt, dass das neue Bundesgesetz über die Spielbanken sich in einigen Teilgebieten mit dem geltenden Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten überschneidet, und er hat darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz revisionsbedürftig ist. Gleichzeitig hat er darauf aufmerksam gemacht, dass die Revision dieses Gesetzes nur unter Berücksichtigung der Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes über die Spielbanken erfolgen kann.<\/p><p>Angesichts der grundlegenden Veränderungen im Bereich der schweizerischen Spielmärkte seit der Volksabstimmung von 1993 hat der Bundesrat bei der Ausarbeitung des Bundesgesetzes über die Spielbanken auch den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Spielmärkte Rechnung zu tragen. So ist in jüngster Zeit eine dramatische Zunahme von Gesuchen um Boulespielbewilligungen und eine damit einhergehende Konzentration von Spielautomaten in Kursälen zu verzeichnen. Gab es in der Schweiz 1992 nur 15 Kursäle mit Boulespielbewilligungen, waren es 1995 bereits deren 22. Allein zwischen 1993 und 1995 gingen beim Bundesrat acht Gesuche um Bewilligung des Boulespiels ein. Weitere 20 Kursaalprojekte sind auf kantonaler Ebene in Planung. Ähnlich dynamisch verläuft auch die Entwicklung bei den Geldspielautomaten. Gab es zu Beginn der neunziger Jahre in den Kursälen noch keine Geldspielautomaten, so sind dort mittlerweile rund 2000 Geräte installiert. Insgesamt dürften derzeit in der Schweiz über 10'000 Geräte in Betrieb sein.<\/p><p>Dieser veränderten Situation Rechnung tragend, hat der Bundesrat am 24. April 1996 beschlossen, bis auf weiteres keine neuen kantonalen Boulespielbewilligungen mehr zu genehmigen und die Zulassungspraxis im Bereich der Geldspielautomaten zu überprüfen. Er hat die Kantone am Treffen vom 28. Mai 1996 entsprechend informiert.<\/p><p>Nachdem die verschiedenen Fragenkomplexe im Bereich der Glücksspiele bekannt sind und im Zusammenhang mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten behandelt werden, erübrigt sich die Ausarbeitung eines speziellen Berichtes. Der Bundesrat wird im Rahmen der Botschaft zum Spielbankengesetz umfassend orientieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 4. Dezember 1995 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin werden gewisse Leitlinien zum Entwurf des neuen Spielbankengesetzes bekanntgegeben. Nach diesem Entwurf soll es ausdrücklich keinerlei eidgenössische Spielbankenpolizei geben. Die Bundesbehörde hat erklärt, dass sie sozusagen als Schranke gegen das Vordringen mafioser Machenschaften in den Geschäftsbereich von Spielcasinos lediglich \"eine Sorgfaltspflicht\" einführen will.<\/p><p>In seiner schriftlichen Stellungnahme auf meine Interpellation vom 13. Juni 1995 hat sich der Bundesrat mit folgender Äusserung hinter seinen ersten Gesetzentwurf gestellt: \"Der Frage der organisierten Kriminalität wurde besonderes Augenmerk geschenkt. Weitere Studien sind im jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.\" Da im neuen Entwurf eine Spielbankenpolizei überhaupt nicht vorgesehen ist, habe ich folgende Fragen:<\/p><p>1. Glaubt der Bundesrat, dass durch den Zugang der Mafia zu den künftigen Schweizer Spielbanken der Fremdenverkehr in unserem Land Schaden nehmen könnte, oder sieht er darin keine Gefahr?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, dass das Konzept der \"Sorgfaltspflicht\" ein wirksames Mittel gegen das Waschen von Drogendollars und Geldern krimineller Herkunft ist? Auf welche Untersuchungen stützt er sich dabei?<\/p><p>3. Warum will der Bundesrat trotz der grossen Kritik am ersten Gesetzentwurf keine zweite Vernehmlassung durchführen? Wird eine derart überstürzte Vorbereitung eines Gesetzes den parlamentarischen Kommissionen nicht einen grösseren Arbeitsaufwand verursachen und die Gefahr eines Referendums erhöhen?<\/p><p>4. Weiss der Bundesrat, dass die zuständigen Behörden der USA gegenwärtig alle juristischen und steuertechnischen Probleme im Zusammenhang mit den Geldspielautomaten und anderen Geldspielen neu überdenken (\"NZZ\" vom 2. Dezember 1995)? Beinhaltet der Bericht der beiden Bundesbeamten, die in den USA waren, die mögliche weitere Entwicklung dieser Problematik in den USA? Wird dieser Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?<\/p><p>5. Die Firmengruppe Casino Austria und ihre Filialen sind dabei, sich eine entscheidende Vormachtstellung in den osteuropäischen Ländern und in der Schweiz zu sichern. Ist der Bundesrat bereit, die beträchtlichen finanziellen Interessen, die sich hinter dieser Monopolbildung verbergen, offenzulegen?<\/p><p>6. Beabsichtigt der Bundesrat einen Bericht über die undurchsichtige Lage im Bereich der Glücksspiele (Lotterien, Casinos, Geldspielautomaten, Sport-Toto) zu veröffentlichen und für die Sanierung dieses Marktes zu sorgen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Spielcasino-Gesetz. Ueberstürzte Vernehmlassung"}],"title":"Spielcasino-Gesetz. Ueberstürzte Vernehmlassung"}