﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19961026</id><updated>2025-06-24T22:53:01Z</updated><additionalIndexing>elektrotechnische Industrie;Entsorgungsgebühr;Abfallwirtschaft;Elektrohaushaltsgerät;elektronisches Gerät</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2412</code><gender>m</gender><id>348</id><name>Rechsteiner Rudolf</name><officialDenomination>Rechsteiner-Basel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010204</key><name>Entsorgungsgebühr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705060202</key><name>Elektrohaushaltsgerät</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07050602</key><name>elektrotechnische Industrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705060104</key><name>elektronisches Gerät</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-05-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1996-05-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2412</code><gender>m</gender><id>348</id><name>Rechsteiner Rudolf</name><officialDenomination>Rechsteiner-Basel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.1026</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorbemerkung: In der Schweiz werden jährlich rund 110 000 Tonnen elektrische und elektronische Geräte verkauft. Etwa die gleiche Menge ist als Abfall (Elektronikschrott) zu entsorgen. Die Entsorgung dieser Geräte ist heute nicht zufriedenstellend gelöst. So verwerteten 1995 spezialisierte Firmen nur ungefähr 10 000 bis 20 000 Tonnen ausgedienter Geräte. Der grösste Teil der Elektronikgeräte gelangt in den Siedlungsabfall und wird in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt oder teilweise noch deponiert. Dadurch gehen die verwertbaren Materialien verloren. Die hohen Schwermetallgehalte der Elektronikabfälle erschweren die Behandlung bzw. die Verwertung der Schlacke und Elektrofilterasche aus den KVA. Da Elektronikschrott nicht als Sonderabfall gilt, erfolgt keine Kontrolle des Exportes und der ausländischen Entsorgung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verschiedene Versuche für freiwillige Lösungen zur Rücknahme sämtlicher Geräte und zur Finanzierung der Entsorgung sind gescheitert. Diese umfassenden Lösungen kamen vor allem deshalb nicht zustande, weil die Branche befürchtete, einzelne Händler oder Importeure würden sich an einer freiwilligen Lösung nicht beteiligen und könnten sich damit finanzielle Vorteile verschaffen. Einzig der schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) hat für die Bürobranche ein eigenes Rücknahmekonzept mit vorgezogener Finanzierung und einer brancheninternen Kontrolle der umweltgerechten Entsorgung realisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Für die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten gelten die Bestimmungen der technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA). Zusätzlich hat das Buwal 1993 vorläufige Empfehlungen zur Entsorgung von elektronischen Geräten veröffentlicht und darin die Mindestanforderungen an die umweltgerechte Verwertung der Geräte festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gewisse Komponenten, beispielsweise Nickel-Cadmium-Akkumulatoren oder die seit langem verbotenen PCB-haltigen Kondensatoren, gelten als Sonderabfälle. Diese Abfälle dürfen gemäss der Verordnung vom 12. November 1986 über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) nur an Betriebe abgegeben werden, die über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen. Die Exporte von Sonderabfällen müssen dem Buwal angemeldet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Komplette Geräte gelten zurzeit nicht als Sonderabfälle. Dies, weil das geltende Umweltschutzgesetz keine Grundlage für angepasste Lösungen bei der administrativ aufwendigen Kontrolle des Verkehrs mit Sonderabfällen bietet. Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (BBl 1996 I 233) sind in Zukunft solche angepassten Lösungen möglich (vorgesehene Inkraftsetzung: 1. Juli 1997).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die in der zitierten "Kassensturz"-Sendung vom 19. März 1996 gemachten Angaben beziehen sich offenbar auf das Entsorgungskonzept des Swico. Bei den von den Swico-Mitgliedern eingenommenen Geldern handelt es sich um private Mittel, deren Verwendung vom Bund nicht kontrolliert wird. Die Kontrolle der über die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) eingenommenen Gelder wird von der Revisionsstellen der einzelnen Importeure wahrgenommen, welche ihrerseits von einer zentralen Kontrollstelle revidiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die dem Bundesrat vorliegenden Informationen geben keinen Anlass zur Annahme, wonach die über das Swico-Konzept erhobenen vorgezogenen Entsorgungsgebühren missbräuchlich verwendet worden wären. Aufgrund des Tätigkeitsberichts des Swico betrugen die Aufwendungen für Entsorgung der zurückgenommenen Geräte 1995 etwas über 5 Millionen Franken. Bei den 3700 Tonnen entsorgten Geräten ergeben sich Entsorgungskosten von durchschnittlich 1400 Franken pro Tonne, was durchaus im Rahmen mit vergleichbaren Entsorgungsverfahren steht. Der Einnahmeüberschuss soll laut Swico für die Entsorgung der im folgenden Jahr anfallenden Geräte verwendet werden. Die Entsorgung der zurückgenommenen Geräte erfolgt über Firmen, welche vom Swico privatrechtlich fixierte Bedingungen erfüllen. Dabei erfolgt die Kontrolle durch die Empa St. Gallen. Diese Firmen zerlegen die Geräte und führen die Metalle sowie andere verwertbare Bestandteile der Verwertung zu. Nicht verwertbarer Kunststoff wird verbrannt, nicht verwertbare Bildröhrengläser werden deponiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für den Bürobereich funktioniert das Entsorgungskonzept einigermassen flächendeckend, wobei sich die wichtigsten Importeure der Büroelektronik am Konzept beteiligen. Für den Konsumenten gewichtige Lücken bestehen aber bei der Unterhaltungselektronik und bei den Haushaltgeräten, wo zurzeit flächendeckenden Rücknahmekonzepte fehlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgungskosten nach Möglichkeit durch eine VEG abgedeckt werden sollten und die Rückgabe von elektrischen und elektronischen Geräten grundsätzlich kostenlos erfolgen sollte, um die separate Erfassung und Verwertung dieser Geräte zu fördern. Das Buwal erarbeitet gegenwärtig einen Verordnungsentwurf über die Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten, um künftig eine für Konsumenten kostenlose, separate Rücknahme und die umweltgerechte Verwertung dieser Geräte sicherzustellen. Dieser Entwurf wird voraussichtlich im Sommer 1996 in die Vernehmlassung gehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6./7. Mit der geplanten Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten erhalten Handel und Importeure klare Randbedingungen für den Aufbau von freiwilligen Systemen zur Rücknahme und Finanzierung der Entsorgung von elektronischen Geräten. Im Sinne der im geänderten Umweltschutzgesetz eingeführten Kooperation zwischen der Wirtschaft und den Behörden wird der Bundesrat der Wirtschaft nach Vorliegen des Verordnungsentwurfes vorerst Zeit einräumen, um eine Lösung aufzubauen, welche die Kosten aus der Rücknahme und Entsorgung der Geräte durch eine freiwillige VEG abdeckt. Sollte sich nach Inkrafttreten der Verordnung über die Rücknahme von elektronischen Geräten keine zufriedenstellende Lösung der Finanzierungsfrage auf freiwilliger Basis abzeichnen, kann der Bundesrat gestützt auf das revidierte Umweltschutzgesetz verbindliche Vorschriften über die Erhebung und Verwendung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren erlassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der "Kassensturz"-Sendung vom 19. März 1996 wurde ein Beitrag ausgestrahlt, wonach die Entsorgung von Elektronikgeräten heute nicht befriedigend funktioniert. Gemäss dem Bericht wurden bisher auf privater Basis vorgezogene Entsorgungsgebühren von rund 10 Millionen Franken pro Jahr einkassiert, ohne dass dafür eine befriedigende Leistung nachgewiesen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es rechtlich eine Aufsichtsmöglichkeit des Bundes über die Entsorgung von Elektronikschrott? Wenn ja, auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sie sich? Was wird beaufsichtigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann der Bundesrat aufzeigen, wie die bisher von den Elektronikhändlern eingenommenen Gelder der Konsumentinnen und Konsumenten verwendet wurden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Besteht Anlass zur Vermutung, dass die bisherigen Einnahmen missbräuchlich verwendet wurden? Wenn ja: Wohin floss das Geld? Wie wurden die Geräte entsorgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Funktioniert das heutige System flächendeckend (alle Geräte, alle Inverkehrsetzungen) im Sinne des schweizerischen Abfallkonzeptes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass für alle Elektronikgerätebesitzer eine gebührenfreie Rückgabemöglichkeit geschaffen werden sollte, weil sonst die Geräte schwarz entsorgt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Nachdem die Entsorgung bisher nur mangelhaft funktioniert hat, sollte eine Zeitlimite gesetzt werden, bis zu welcher die Entsorgung entsprechend dem schweizerischen Abfallkonzept funktionieren sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist der Bundesrat gewillt, notfalls auf dem Verordnungsweg eine vorgezogene Entsorgungsgebühr und/oder ein Pfand einzuführen, wenn die privaten Anstrengungen nicht genügen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Entsorgung von Elektronikgeräten</value></text></texts><title>Entsorgung von Elektronikgeräten</title></affair>