{"id":19961043,"updated":"2025-06-24T21:57:19Z","additionalIndexing":"Flughafen;französisch-sprachige Schweiz;Luftrecht;Fluglinie;Genf (Kanton);Swissair;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-06T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18040102","name":"Fluglinie","type":1},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":2},{"key":"L04K18020403","name":"Luftrecht","type":2},{"key":"L05K0301010106","name":"Genf (Kanton)","type":2},{"key":"L06K010601020201","name":"französisch-sprachige Schweiz","type":2},{"key":"L05K1801021104","name":"Swissair","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-06-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(834012000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(835740000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.1043","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Allgemeine Bemerkungen<\/p><p>Am 3. April 1996 beschloss der Verwaltungsrat der Swissair, die Mehrheit der Interkontinentalflüge des Unternehmens von Genf nach Zürich zu verlagern. Obwohl sich der Bundesrat grundsätzlich nicht in die unternehmerischen Entscheide der Swissair einzumischen pflegt, sah er sich angesichts der staatspolitischen Bedeutung des Entscheids in diesem Fall zu einer Intervention veranlasst. Nach einer eingehenden Verhandlungsphase mit allen Beteiligten beschloss er am 8. Mai 1996, die schweizerische Luftverkehrspolitik weiter zu liberalisieren und gleichzeitig das in Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) verankerte Monopol der Swissair für alle internen, kontinentalen und interkontinentalen Linienverbindungen, deren Führung im allgemeinen Interesse liegt, aufzuheben. Mit dem Wegfall des Monopols der Swissair dürften zusätzliche schweizerische Luftverkehrsgesellschaften im Linienverkehr von und nach der Schweiz tätig werden. Damit wird ein neues System für die Verteilung der Verkehrsrechte erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die Schweiz in Zukunft eher mehr Verkehrsrechte und Kapazitäten benötigen. Die Schweiz wird es sich bei dieser Ausgangslage nicht leisten können, Rechte zu verschenken; aus diesem Grund muss die beschlossene Liberalisierung auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit erfolgen.<\/p><p>Beantwortung der einzelnen Fragen<\/p><p>1. Der Bundesrat ist bereit, die Revision von Artikel 103 LFG zügig durchzuführen. Eine solche Revision würde sich auch nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EU aufdrängen. Im Interesse grösstmöglicher Transparenz und aus Gründen der Verwaltungsökonomie wäre es zweckmässig, diese Revisionsvorlage im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen mit der EU auszuarbeiten. Sollten sich die Verhandlungen allerdings verzögern, so wird dem Parlament ein eigenständiges Revisionspaket für Artikel 103 LFG unterbreitet. Mit den Vorarbeiten zur Revision wurde im übrigen bereits begonnen.<\/p><p>2. Die weitere Liberalisierung der schweizerischen Luftverkehrspolitik wurde wie erwähnt am 8. Mai 1996 vom Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat hält sich an seine Beschlüsse, und er hat sichergestellt, dass die Liberalisierungspolitik im Rahmen der bilateralen Luftverkehrsverhandlungen umgesetzt wird. Der für die vorgenommene Marktöffnung verlangte Gegenwert lässt sich nicht abstrakt definieren. Er hängt von der jeweiligen Verhandlungssituation ab. Der Gegenwert wird dabei um so höher sein, je stärker das gewährte Verkehrsrecht bereits von schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften genutzt wird. Im Rahmen der Verhandlungen werden grundsätzlich alle Landesteile in den Liberalisierungsprozess einbezogen.<\/p><p>3. Die derzeitige Konzession der Swissair läuft noch bis ins Jahr 2008. Die Frage der Änderung oder Ablösung dieser Konzession muss im Rahmen der Revision von Artikel 103 LFG geprüft werden.<\/p><p>Nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EU müsste das schweizerische Konzessionssystem überarbeitet werden. In Zukunft dürfte in erster Linie die Zulassung neuer schweizerischer Gesellschaften von Bedeutung sein.<\/p><p>Was das Verhältnis zwischen Swissair und Crossair anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass beide Gesellschaften demselben Konzern angehören. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, sich in konzerninterne Entscheide einzumischen.<\/p><p>4. Im Rahmen der liberaleren Luftverkehrspolitik werden die Interessen der Flughäfen noch stärker berücksichtigt. Die Vertreter der Landesflughäfen werden regelmässig über den Verhandlungskalender der schweizerischen Unterhändler informiert. Gestützt auf diese Informationen melden sie ihr Interesse an bestimmten Verhandlungen an, und entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen werden sie in den Verhandlungsprozess einbezogen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Am 3. April 1996 hat der Verwaltungsrat der Swissair beschlossen, von nun an die Mehrzahl der Langstreckenflüge dieser Gesellschaft auf den Flughafen Zürich-Kloten zu konzentrieren.<\/p><p>Durch diesen Entscheid, der ohne jede sorgfältige Absprache mit dem Bundesrat getroffen worden war, wurde der Bund vor vollendete Tatsachen gestellt. Dies kann um so weniger hingenommen werden, als die Swissair ihre Flugrechte aufgrund einer Konzession des Bundes besitzt.<\/p><p>2. Der Entscheid der Swissair hat in der Westschweiz, aber auch in zahlreichen anderen Teilen des Landes eine beispiellose Welle der Empörung ausgelöst.<\/p><p>Der Entscheid bedeutet eine tatsächliche Gefahr für den inneren Zusammenhalt des Landes, da er unerwünschte wirtschaftliche Machtkonzentrationen fördert.<\/p><p>Zu einem Zeitpunkt, da die Schweiz mit Recht grosse Anstrengungen zur Erhaltung und zur Förderung der Tätigkeit internationaler Organisationen in Genf unternimmt, welche untrennbar mit unserer Aussenpolitik verbunden sind, bedeutet dieser Entscheid ferner eine Gefahr für die Präsenz dieser Organisationen in unserem Land.<\/p><p>Schliesslich trifft dieser Entscheid die Gesamtheit der welschen Kantone, die mit schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der internationale Flughafen von Genf ist für diese Kantone ein Instrument von grösster Bedeutung sowohl für die Unternehmen, den Tourismus wie die Wirtschaftsförderung.<\/p><p>3. In diesem Zusammenhang haben zahlreiche Gemeinwesen (Gemeinden und Kantone), Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen sowie Gewerkschafts- und Personalverbände der Swissair ihre Unzufriedenheit bezeugt und die Notwendigkeit konstruktiver Lösungen hervorgehoben. Selbst die internationalen Organisationen haben über den Uno-Generalsekretär Boutros-Ghali ihre Besorgnis mitgeteilt. Im übrigen sind in den Versammlungen der Christlichdemokratischen Volkspartei der Schweiz und der Freisinnig-demokratischen Partei der Schweiz Resolutionen gefasst worden, welche deren Missbilligung zum Ausdruck bringen und den Bundesrat einladen, eine neue Luftfahrtpolitik einzuleiten.<\/p><p>4. Der Entscheid des Bundesrates vom 8. Mai 1996 wurde dafür, dass er so schnell, klar und mutig getroffen wurde, einhellig begrüsst.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich in der Tat dazu verpflichtet, eine Änderung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes vorzuschlagen, mit dem Ziel, das Monopol der Swissair im schweizerischen Luftverkehr zu beenden. Er hat beschlossen, so rasch wie möglich zu handeln, nötigenfalls mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses.<\/p><p>Zudem hat der Bundesrat beschlossen, unverzüglich eine Liberalisierung der schweizerischen Luftfahrtpolitik einzuleiten, welche insbesondere ausländischen Fluggesellschaften erlauben würde, von den Rechten der Fünften Freiheit im internationalen Verkehr Gebrauch zu machen (Rechte für eine ausländische Gesellschaft, deren Flugzeuge in der Schweiz zwischenlanden, Fluggäste nach einem Drittland zu befördern).<\/p><p>5. Es ist notwendig, dass dieser Entscheid so rasch und so umfassend wie möglich realisiert wird. Es ist ebenfalls notwendig, dass sich die Crossair ab sofort mit grösstmöglicher operationeller Freiheit entfalten kann. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Swissair ihrer Tochtergesellschaft verbietet, über den ausschliesslichen europäischen Markt hinaus tätig zu werden, obschon diese durchaus in der Lage wäre, Mittelstreckenflüge wie nach Tel Aviv oder Kairo durchzuführen.<\/p><p>6. Die christlichdemokratische Fraktion ersucht den Bundesrat, sich zu folgenden Fragen zu äussern:<\/p><p>- Kann er bestätigen, dass er in kürzester Frist dem Parlament eine Änderung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes vorzuschlagen gedenkt, und angeben, inwieweit diese Änderung von den Ergebnissen der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union abhängen wird?<\/p><p>- Kann er bestätigen, dass er die schweizerische Luftfahrtpolitik unverzüglich zu liberalisieren gedenkt, indem er zu diesem Zweck ausländischen Fluggesellschaften die Recht der Fünften Freiheit einräumt? In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, genauer anzugeben, was er als Gegenleistung oder zum Ausgleich einhandeln könnte, angesichts der Tatsache, dass nun die Interessen der Regionen des Landes, insbesondere die der welschen Schweiz und der internationalen Stadt Genf, sich nicht mehr mit denen der Swissair decken?<\/p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass durch eine Änderung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes, der bis heute das Monopol der Swissair festschrieb, auch Änderungen der Konzessionen der Swissair und der Crossair notwendig würden, damit letztere von einem grösseren Handlungsspielraum profitieren könnte?<\/p><p>- Auf welche Weise beabsichtigt er heute die betroffenen Flughäfen und Kantone in die Verhandlungen über die Luftfahrt und in die Umsetzung der Ergebnisse einzubeziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Flugverbindungen der Westschweiz"}],"title":"Flugverbindungen der Westschweiz"}