﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19961045</id><updated>2025-06-24T23:12:25Z</updated><additionalIndexing>Flughafen;Luftrecht;Fluglinie;Genf (Kanton);Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion L</abbreviation><code>L</code><id>7</id><name>Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4503</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010106</key><name>Genf (Kanton)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020403</key><name>Luftrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040102</key><name>Fluglinie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-06-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1996-06-06T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1996-06-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion L</abbreviation><code>L</code><id>7</id><name>Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2068</code><gender>m</gender><id>249</id><name>Friderici Charles</name><officialDenomination>Friderici</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>96.1045</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Allgemeine Bemerkungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 3. April 1996 beschloss der Verwaltungsrat der Swissair, die Mehrheit der Interkontinentalflüge des Unternehmens von Genf nach Zürich zu verlagern. Obwohl sich der Bundesrat grundsätzlich nicht in die unternehmerischen Entscheide der Swissair einzumischen pflegt, sah er sich angesichts der staatspolitischen Bedeutung des Entscheids in diesem Fall zu einer Intervention veranlasst. Nach einer eingehenden Verhandlungsphase mit allen Beteiligten beschloss er am 8. Mai 1996, die schweizerische Luftverkehrspolitik weiter zu liberalisieren und gleichzeitig das in Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) verankerte Monopol der Swissair für alle internen, kontinentalen und interkontinentalen Linienverbindungen, deren Führung im allgemeinen Interesse liegt, aufzuheben. Mit dem Wegfall des Monopols der Swissair dürften zusätzliche schweizerische Luftverkehrsgesellschaften im Linienverkehr von und nach der Schweiz tätig werden. Damit wird ein neues System für die Verteilung der Verkehrsrechte erforderlich. In diesem Zusammenhang wird die Schweiz in Zukunft eher mehr Verkehrsrechte und Kapazitäten benötigen. Die Schweiz wird es sich bei dieser Ausgangslage nicht leisten können, Rechte zu verschenken; aus diesem Grund muss die beschlossene Liberalisierung auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beantwortung der einzelnen Fragen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist bereit, die Revision von Artikel 103 LFG zügig durchzuführen. Eine solche Revision würde sich auch nach dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EU aufdrängen. Im Interesse grösstmöglicher Transparenz und aus Gründen der Verwaltungsökonomie wäre es zweckmässig, diese Revisionsvorlage im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen mit der EU auszuarbeiten. Sollten sich die Verhandlungen allerdings verzögern, so wird dem Parlament ein eigenständiges Revisionspaket für Artikel 103 LFG unterbreitet. Mit den Vorarbeiten zur Revision wurde im übrigen bereits begonnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Artikel 37ter der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung über die Luftfahrt Bundessache. Eine Änderung dieser Verfassungsbestimmung drängt sich nicht auf. Die Gewährleistung der Sicherheit ist ein zentraler Punkt der schweizerischen Luftverkehrspolitik und kann nicht zum Gegenstand von Verhandlungen zwischen lokalen Behörden und Luftverkehrsgesellschaften werden. Die Bestimmungen über die Sicherheit sind zudem auf internationaler Ebene harmonisiert mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen auf Kosten der Sicherheit zu vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Rahmen der bestehenden Luftverkehrsabkommen - bis heute wurden deren 122 ausgehandelt - ist es jeder Fluggesellschaft unbenommen, einen Liniendienst von und nach der Schweiz zu eröffnen. Sofern die erforderlichen Verkehrsrechte für eine ausländische Gesellschaft nicht bestehen sollten, ist der Bundesrat bereit, diese aufgrund der oben dargelegten Grundsätze auszuhandeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die den Vertretern des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) gewährten Vergünstigungen beruhen auf einem Bundesratsbeschluss, dessen Inhalt bereits verschiedentlich bekanntgegeben wurde. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Objektivität von Vertretern des Bazl gegenüber der Swissair beeinträchtigt worden wäre.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Ende des Ersten Weltkrieges unterstützt der Bund die Bemühungen der Genfer Behörden um die Entwicklung des internationalen Charakters der Stadt Genf. In den letzten Jahren hat die Konkurrenz zwischen den Nationen und den Städten, die sich um die Aufnahme neuer internationaler Organisationen bewerben, stark zugenommen. Bis heute hatte Genf mit dem Flughafen Cointrin einen grossen Standortvorteil. Seit dem 3. April 1996 wird der internationale Stellenwert von Genf durch den Entscheid der Swissair, den Hauptteil ihrer Flugverbindungen auf den Flughafen Zürich-Kloten zu konzentrieren, geschwächt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat, in Anbetracht dieser Situation sowie der bedeutenden finanziellen und politischen Unterstützung der Stadt Genf als Sitz wichtigster internationaler Organisationen durch den Bund, bereit:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. dem Parlament einen dringlichen Bundesbeschluss über eine Änderung des Luftfahrtgesetzes im Sinne einer grösseren Liberalisierung vorzulegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. der Direktion des Flughafens Genf-Cointrin und den Genfern eine grössere Selbständigkeit bei Verhandlungen mit ausländischen Gesellschaften Behörden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Bereich der Sicherheit im Flugverkehr zu gewähren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Flugverbindungen von und nach europäischen Flughäfen mit internationalen und interkontinentalen Verbindungen zu bewilligen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir stellen dem Bundesrat zudem die Frage, ob seiner Meinung nach die von der Swissair den Beamten des Bazl gewährten Vorteile noch deren unparteiische Haltung in dieser Sache garantieren können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Flughafen Cointrin; Bedeutung für Genf als internationale Stadt</value></text></texts><title>Flughafen Cointrin; Bedeutung für Genf als internationale Stadt</title></affair>