{"id":19961052,"updated":"2025-06-24T22:36:37Z","additionalIndexing":"Lohn;PTT;Lohnkürzung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010306","name":"Lohnkürzung","type":1},{"key":"L05K1202020203","name":"PTT","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-09-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(835048800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(841788000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1052","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Auf Vorschlag des Bundesrates hat das Parlament am 16. Dezember 1994 im Rahmen des Sparpakets beschlossen, auf den Besoldungen des Kaderpersonals (Besoldungsklassen 24 und höher) für längstens drei Jahre eine gestaffelte Kürzung von 1 - 3 Prozent vorzunehmen. Artikel 6 des dringlichen Bundesbeschlusses räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, bis zu einem Drittel der durch das Kader-Lohnopfer erzielten Einsparungen für die Belohnung von Kaderbediensteten zu verwenden, die bedeutende und dauerhaft wirkende Beiträge zur Haushaltsanierung leisten.<\/p><p>Artikel 7 des Bundesbeschlusses betraut die PTT mit der Regelung der technischen Einzelheiten für ihren Bereich. Die durch das Lohnopfer des Kaderpersonals erzielten Einsparungen betragen für die PTT etwa 2 Millionen Franken.<\/p><p>2. Die PTT setzen seit 1991 (bis 1995 vorerst versuchsweise) Mittel ein, um hervorragende persönliche Leistungen zu honorieren. Wie dies auch im zitierten 5. Erfahrungsbericht der GD PTT zum Ausdruck kommt, sollen bei den Auszeichnungen insbesondere dort Akzente gesetzt werden, wo besondere Anstrengungen zur<\/p><p>- Verkehrserhaltung<\/p><p>- Kundenerhaltung und -gewinnung oder<\/p><p>- Verbesserung des Kundendienstes<\/p><p>getroffen wurden. Die Auszeichnungen betragen im Einzelfall mindestens Fr. 500.- und höchstens Fr. 2000.- (ab 1996 Fr. 750.-\/2500.-); es werden dabei alle Personalkategorien berücksichtigt.<\/p><p>Die gesetzliche Grundlage für diese Auszeichnungen bietet seit dem 1. Januar 1996 Artikel 44 Absatz 1bis des Beamtengesetzes. Danach darf für die Honorierung hervorragender persönlicher Leistungen ein Betrag eingesetzt werden, der höchstens einem halben Prozent der Summe der Besoldungen entspricht.<\/p><p>3. 1995 und 1996 richten die PTT folgende Leistungsprämien aus:<\/p><p>a) gestützt auf Artikel 44 Absatz 1bis. BtG (an sämtliche Kategorien): 4,5 Millionen Franken für hervorragende persönliche Leistungen - dies entspricht etwa 0, 1 Prozent der Lohnsumme<\/p><p>b) gestützt auf den Lohnopfer-Beschluss (an Kaderpersonal ab der 24. Lohnklasse): 0,5 Millionen Franken von den eingesparten 2 Millionen aus dem \"Lohnopfer\" (der Sparanreiz-Beitrag dürfte gemäss dem Lohnopfer-Beschluss bis zu einem Drittel der 2 Millionen betragen).<\/p><p>4. Das Kaderpersonal der PTT steht mit der vermehrten Ausrichtung auf die liberalisierten oder noch zu liberalisierenden Märkte vor grossen Herausforderungen. Wir sind mit der PTT der Ansicht, dass die besonders vom Kader zu leistenden Anstrengungen zur Motivation und Einstimmung des Personals auf die neue Ausgangslage von eminenter Wichtigkeit sind. Damit die PTT für den Wettbewerb gerüstet sind, gilt es, diese Spezialisten bei der Stange zu halten und Abwerbungen vorzubeugen. Es entspricht unseres Erachtens durchaus dem Sinn des Lohnopfer-Beschlusses, wenn die finanzielle Anerkennung dem Kader zukommt, das sich mit grossem Einsatz auf die Bedürfnisse und Ziele der Post oder der Telecom von morgen ausrichtet und damit der Verkehrs- und Kundenerhaltung und -gewinnung sowie der Verbesserung des Kundendienstes dient. Der aus diesen Anstrengungen resultierende Mehrverkehr und die Mehreinnahmen tragen ebenfalls zur dauernden Verbesserung des Haushalts bei.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Parlament entschied in seinem Beschluss vom 16. Dezember 1994, dass die Staatsangestellten mit einem Einkommen ab einer bestimmten Höhe ein \"Lohnopfer\" erbringen sollten. In einem Bericht der Generaldirektion der PTT (Personal und Organisation) über die Zulagen für hervorragende persönliche Leistungen (Bericht über das fünfte Versuchsjahr) ist nun zu lesen, dass 1995 500 000 Franken eingespart worden sind, die jetzt als .Lohnopferausgleich. verteilt werden (128 200 Franken bei der Post, 295 800 Franken bei der Telecom und 76 000 Franken beim Präsidialdepartement). <\/p><p>a. An wen sind diese Zulagen ausbezahlt worden? Aufgrund welcher Kriterien sind diese Personen ausgewählt worden?<\/p><p>b. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen, den Entscheid des Parlaments zu umgehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lohnkürzungen bei der PTT. Verwendung der eingesparten Mittel"}],"title":"Lohnkürzungen bei der PTT. Verwendung der eingesparten Mittel"}