{"id":19961057,"updated":"2025-06-24T21:04:57Z","additionalIndexing":"Gesamtarbeitsvertrag;Gaststättengewerbe;Mindestlohn","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010307","name":"Gaststättengewerbe","type":1},{"key":"L05K0702040106","name":"Gesamtarbeitsvertrag","type":1},{"key":"L05K0702010309","name":"Mindestlohn","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-08-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(835221600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(841183200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1057","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Arbeitsvertragsrecht gilt, wie in unserem gesamten Vertragsrecht, der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Danach bestimmen die Vertragsparteien allein den Inhalt des Vertrages; sie bestimmen auch, ob der Vertrag unterzeichnet werden soll oder nicht, je nachdem, was ausgehandelt werden konnte. Eine Intervention des Staates in den Meinungsbildungsprozess der Parteien würde eine Änderung unserer Grundkonzeption des Privatrechts selbst bedingen. Eine solche Revision kann nicht in Betracht gezogen werden. Das Biga steht aber in Kontakt mit den betroffenen Sozialpartnern, denen es seine guten Dienste im Hinblick auf einen möglichst baldigen Abschluss eines neuen Vertrages zur Verfügung stellt.<\/p><p>2. Im Schreinergewerbe ist die Situation anders. In dieser Branche waren der Gesamtarbeitsvertrag und die Allgemeinverbindlicherklärung bis zum 31. Dezember 1997 gültig. Letzten Frühling haben die Gewerkschaften den Vertrag vorzeitig auf den 30. Juni 1996 gekündigt. Nach der Kündigung haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, einen Teil des GAV bis zum normalen Ablaufdatum in Kraft zu belassen. Somit handelte es sich schliesslich nur noch um eine Teilkündigung des Vertrages. Gemäss Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen hat der Bundesrat sofort die Aufhebung seines Beschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung beschlossen, soweit dieser die gekündigten Bestimmungen betraf. Er hat die Allgemeinverbindlicherklärung derjenigen Bestimmungen beibehalten, die gemäss gesamtarbeitsvertraglicher Vereinbarung der Sozialpartner in Kraft bleiben. Die Situation im Gastgewerbe ist mit derjenigen im Schreinergewerbe nicht vergleichbar. Der Beschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für das Gastgewerbe galt so oder so nur bis zum 30. Juni 1996. Es ist somit ausgeschlossen, eine abgelaufene Allgemeinverbindlicherklärung eines gekündigten Vertrages auch nur teilweise weiterdauern zu lassen. Jede Allgemeinverbindlicherklärung setzt das Bestehen eines GAV sowie ein Gesuch aller am Vertrag beteiligten Parteien voraus. Der Bundesrat appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der beteiligten Sozialpartner, damit diese alles daransetzen, um raschmöglichst zum Abschluss eines neuen Vertrages zu gelangen.<\/p><p>3. Bei den erwähnten Massnahmen (Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie) handelt es sich um solche, die der Gesamtheit der Branche zugute kommen. Sie sollen dieser ermöglichen, der weltweit schwierigen Konjunkturlage, in der wir uns momentan befinden, entgegenzutreten. Der Bundesrat bedauert, dass gewisse Gastwirte bzw. Hoteliers ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber nicht dasselbe Verständnis entgegenbringen, das die Politik und die Wirtschaft ihrer Branche entgegengebracht hat. Es wäre jedoch verfehlt, den gesamten Tourismussektor wegen der \"wilden\" Gebaren einer Minderheit seiner Akteure zu verurteilen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit dem Auslaufen des Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes, welcher vom Bundesrat am 10. Dezember 1992 allgemein verbindlich erklärt wurde, verlieren rund 150 000 Beschäftigte ihren gesamtarbeitsvertraglichen Schutz, unter anderem die Garantie eines Minimallohnes. Bereits haben über 10 000 Leute Änderungskündigungen erhalten, die massive Verschlechterungen bringen. Neben beträchtlichen Arbeitszeitverlängerungen wurden Löhne und Sozialleistungen zum Teil so stark gekürzt, dass die Betroffenen ihre Existenz - trotz hundertprozentiger Erwerbstätigkeit - nicht mehr alleine sichern können und fürsorgeabhängig werden. Trotz dieser prekären Situation beruft sich der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Frage (Fragestunde vom 17. Juni 1996) auf die Freiheit der Vertragspartner.<\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<\/p><p>1. Wie sieht der Bundesrat die Freiheit der Vertragspartner, wenn die Beschäftigten zwischen schlechteren Arbeitsbedingungen und dem Verlust des Arbeitsplatzes wählen können?<\/p><p>2. Im Schreinergewerbe trat vor kurzem eine vergleichbare Situation ein. Darauf erklärte der Bundesrat die unbestrittenen Teile des Gesamtarbeitsvertrages wieder für allgemeinverbindlich. Ist der Bundesrat bereit, dies auch im Gastgewerbe zu tun, um die Verwilderung der Arbeitsbedingungen zu stoppen und es den Sozialpartnern zu ermöglichen, sich auch bezüglich des garantierten Minimallohnes zu einigen?<\/p><p>3. Wie sieht der Bundesrat die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie und das Gastgewerbe und die kürzlich beschlossenen Massnahmen zur Förderung der Tourismuswirtschaft im Verhältnis zum Wildwestverhalten der Arbeitgeber in dieser Branche?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verlust des gesamtarbeitsvertraglichen Schutzes im Gastgewerbe"}],"title":"Verlust des gesamtarbeitsvertraglichen Schutzes im Gastgewerbe"}