﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19961069</id><updated>2025-11-14T07:10:26Z</updated><additionalIndexing>Kanton;Zivildienst;Vollzug von Beschlüssen;Unternehmen für Temporärarbeit;Arbeitskräfte</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4504</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020301</key><name>Zivildienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202030403</key><name>Unternehmen für Temporärarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020201</key><name>Arbeitskräfte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-11-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-09-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1996-11-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.1069</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Rechtsgrundlage für die Privatisierung von vier der acht Aussenstellen des Zivildienstes ist die Verordnung vom 22. Mai 1996 über die Übertragung von Vollzugsaufgaben des Zivildienstes auf Dritte (ZDUeV). Diese stützt sich auf Artikel 79 Absatz 2 Zivildienstgesetz, welcher wie folgt lautet: "Die Vollzugsstelle kann einzelne Vollzugsaufgaben an Dritte übertragen. Diese können für ihre Mitarbeit entschädigt werden". In den Eidg. Räten war diese Bestimmung unbestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Übertragung der Vollzugsaufgaben der Regionalstelle Genf/Waadt/Unterwallis an die MANPOWER AG handelt es sich um einen Pilotversuch, der auf dreieinviertel Jahre befristet ist. Ziel dieses Pilotversuchs ist die Steigerung der Effizienz und Effektivität des Vollzugs durch die Schaffung einer Konkurrenzsituation zwischen staatlichen und privaten Stellen. Im Lauf des Jahres 1999 wird eine detaillierte Auswertung der Versuchsphase erfolgen. Auf deren Grundlage wird zu entscheiden sein, ob und auf weiche Weise die Privatisierung des Vollzugs weitergeführt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Ausschreibung der Vollzugsaufgaben erfolgte gestützt auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen. In der ersten Angebotsrunde waren insbesondere folgende Auswahlkriterien massgebend:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sitz des Offertstellers an einem gut erreichbaren Ort innerhalb der Submissionsregion;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- das Anbieten aller ausgeschriebenen Produkte;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine ausreichende fachliche Qualifikation, Kenntnisse des Arbeitsmarktes der Submissionsregion und Erfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Alter der Institution und Entwicklung des Geschäftsgangs des Offertstellers;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ganzjährige Betriebsbereitschaft und personelle Flexibilität, um Schwankungen im Arbeitsanfall auffangen zu können;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Vorhandensein einer geeigneten Infrastruktur und der erforderlichen Räumlichkeiten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine ausreichende kaufmännische Buchführung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- gute Referenzen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine kohärente Rechnungsweise und der angebotene Preis pro Produkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der zweiten Offertrunde kamen zusätzlich dazu:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Praktikabilität und Leistungsfähigkeit der internen Organisation des Offertstellers;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Qualifikation der verantwortlichen und der ausfahrenden Mitarbeiter;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Motivation und kulturelle Nähe zur gestellten Aufgabe;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit des Sitzes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemeinnützige Institutionen haben sich im Bereich der Regionalstelle Genf/Waadt/Unterwallis nicht an der Submission beteiligt. Zu einer Kontaktierung von Gewerkschaften bestand im Rahmen der Submission kein Anlass.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Entschädigung der MANPOWER AG ist Gegenstand eines komplexen Vertragswerkes zwischen der Vollzugsstelle des Zivildienstes und der genannten Unternehmung. Der Bundesrat erachtet es angesichts der angestrebten Konkurrenzsituation als nicht sachdienlich, zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Zahlen offenzulegen. Selbstverständlich werden die Resultate der bereits erwähnten Evaluation den interessierten Kreisen vorgestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die MANPOWER AG hat detaillierte Leistungsaufträge erhalten und ist an dasselbe ausführliche Pflichtenheft gebunden wie die Regionalstellen des Bundes. Ihre für den Vollzug des Zivildienstes zuständigen Mitarbeiter werden in die Erfüllung ihrer Aufgaben umfassend eingeführt und nehmen regelmässig an Besprechungen mit der Vollzugsstelle teil. In ihrer Aufgabenerfüllung ist die MANPOWER AG in eine EDV-Applikation des Bundes eingebunden, welche eine statistische Erfassung ihrer Aktivitäten erlaubt. Dazu kommen separate Reportingpflichten sowie, was die Qualität der Aufgabenerfüllung betrifft, ein Controllingsystem der Vollzugsstelle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Vorläufig sind noch keine Einsatzbetriebe nach dem neuen Zivildienstgesetz anerkannt worden. Die Vollzugsstelle des Zivildienstes verfügt aber über eine Liste mit mehr als 600 Betrieben, mit welchen im Rahmen des Vollzugs der Arbeitsleistung für Militärdienstverweigerer (Barras-Reform) Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Bis Ende September 1998 werden diese Betriebe daraufhin zu überprüfen sein, ob sie als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden können. Die Vollzugsstelle des Zivildienstes stellt der Fragestellerin die Liste auf Wunsch gerne zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zivildienstpflichtige Personen können gegen alle Verfügungen einer Regionalstelle Beschwerde führen. Wenn sie Vollzugshandlungen einer Regionalstelle bemängeln, sollen sie dies der zentralen Vollzugsstelle des Bundes mitteilen. Nötigenfalls können sie eine Aufsichtsbeschwerde beim Eidg. Volkswirtschaftsdepartement einreichen, wenn die Vollzugsstelle gegen ihr mitgeteilte Mängel nicht einschreitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet die in der einfachen Anfrage zum Ausdruck kommenden Befürchtungen als unbegründet. Er erwartet, dass zivildienstpflichtige Personen in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Regeln behandelt werden. Sie sollen überall dieselbe Vollzugskultur antreffen, welche den spezifischen Gegebenheiten des Zivildienstes entspricht. Auch sollen gesamtschweizerisch die Vollzugshandlungen denselben qualitativen Anforderungen genügen. Die erforderlichen Massnahmen sind getroffen, um all dies sicherzustellen beziehungsweise diesbezügliche Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) hat beschlossen, die Organisation des neu eingeführten Zivildienstes in der Genfersee-Region einem Temporärstellenvermittlungsbüro (Manpower AG) zu übertragen. Artikel 6 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) schreibt vor, dass "... der Einsatz zivildienstleistender Personen keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet, die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Einsatzbetrieb nicht verschlechtert und die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälscht." Die Statuten der Manpower AG erlauben aber keine demokratische Kontrolle darüber, ob zivildienstpflichtige Personen als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, namentlich wenn zusätzliches Personal für begrenzte Zeit eingestellt wird. Die Manpower AG hat im übrigen nie ein Hehl daraus gemacht, dass sie das Prinzip der Flexibilität der Arbeitskräfte und der Kostensenkung vertritt. Es ist vielmehr genau diese Fähigkeit, den Rentabilitätsbestrebungen der Unternehmen nachzukommen, die den Ruf und den Geschäftserfolg der Manpower AG begründet hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die betroffenen Kreise haben jahrelang dafür gekämpft, dass in der Schweiz ein Zivildienst eingeführt wird. Der Zivildienst soll Verweigerern aus Gewissensgründen eine Alternative zum Militärdienst bieten; diese Personen wollen sich in erster Linie in den Dienst der Solidarität stellen und nicht etwa in den Dienst des Konkurrenzkampfs zwischen Menschen oder Völkern, eines Konkurrenzkampfs übrigens, der gerade durch das Militär verkörpert wird. In diesem Sinn sieht das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst vor, dass die zivildienstpflichtigen Personen eine Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse erbringen müssen. Daher ist die Zuweisung der zivildienstpflichtigen Personen an ein Temporärvermittlungsbüro unverständlich, da diese Personen nicht einfach Arbeitskräften gleichgesetzt werden können, die rein wirtschaftlichen Kriterien genügen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einrichtung der Regionalstellen für den Zivildienst erfolgte durch öffentliche Ausschreibung. Welche Anforderungen wurden an die Vollzugsstellen gestellt und welches waren die Auswahlkriterien? Wurden die nicht gewinnstrebigen Vereine und die Gewerkschaften unterrichtet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche Entschädigung erhält die Manpower AG für ihre Leistungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie stellt sich der Bundesrat die Überwachung der Tätigkeit der Manpower AG vor, insbesondere was die Plazierung der zivildienstpflichtigen Personen anstelle normaler Arbeitskräfte zu Vertragstarifen bei grossen Institutionen von öffentlichem Interesse betrifft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche von der zentralen Vollzugsstelle des Bundes anerkannten Unternehmen werden zivildienstpflichtige Personen beschäftigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche Rechtsmittel stehen den zivildienstleistenden Personen zur Verfügung, wenn sie sich von den Verantwortlichen der Regionalstellen nicht korrekt behandelt fühlen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zivildienst und Vollzug in den Kantonen</value></text></texts><title>Zivildienst und Vollzug in den Kantonen</title></affair>