{"id":19961089,"updated":"2025-11-14T06:34:54Z","additionalIndexing":"Verordnung;Amtsdauer;Expertise;Denkmalpflege;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2260,"gender":"m","id":16,"name":"Bircher Peter","officialDenomination":"Bircher Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":2},{"key":"L06K080701010101","name":"Amtsdauer","type":2},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(844120800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(856911600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2260,"gender":"m","id":16,"name":"Bircher Peter","officialDenomination":"Bircher Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit mehr als 100 Jahren ist der Bund auf dem Gebiet der Denkmalpflege tätig. Im Milizsystem arbeitende Expertengremien, später die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD), übten dabei eine Beraterfunktion aus. Sie betreuten die Restaurierungen sowie die archäologischen Ausgrabungen und stellten den Bundesstellen Antrag zu den Geschäften der Denkmalpflege.<\/p><p>Nach und nach schufen die Kantone eigene gesetzliche Grundlagen für den Bereich der Denkmalpflege und bauten eigene Denkmalpflegeinstitutionen auf.<\/p><p>Am 27. Mai 1962 wurde der Natur- und Heimatschutzartikel 24sexies in die Bundesverfassung aufgenommen. Für die Denkmalpflege - sie ist Teil des begrifflich übergeordneten Heimatschutzes - sind die Absätze 1-3 des Verfassungsartikels relevant:<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Der Natur- und Heimatschutz ist Sache der Kantone.<\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.<\/p><p>Abs. 3<\/p><p>Der Bund kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes durch Beiträge unterstützen sowie Naturreservate, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung vertraglich oder auf dem Wege der Enteignung erwerben oder sichern.<\/p><p>Trotz dieser klaren Grundlage dauerte es im Bereich der Denkmalpflege über 30 Jahre, bis die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen im Sinne von Artikel 24sexies BV geregelt wurde. Mit der Änderung vom 24. März 1995 gliederte das Parlament den Bereich Denkmalpflege in das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz ein. Am 18. Dezember 1995 passte der Bundesrat die Verordnung vom 16. Januar 1991 dem Bundesgesetz an. Aufgehoben wurde der Bundesbeschluss vom 14. März 1958 betreffend die Förderung der Denkmalpflege.<\/p><p>Den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht auch eine Anpassung der Verwaltungsstrukturen beim Bund. 1989 wurde der Dienst Heimatschutz vom Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des damaligen Bundesamtes für Kulturpflege integriert. Vier Jahre später erfolgte die Schaffung der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege. Vereint mit dem Eidgenössischen Archiv für Denkmalpflege und dem Sekretariat der EKD konnte damit der fachliche Zusammenschluss von Heimatschutz und Denkmalpflege vollzogen werden, ohne dass zusätzliche Stellen geschaffen wurden.<\/p><p>Vordringlichste Aufgabe der neugeschaffenen Sektion war es, die über Jahre entstandenen Vollzugsprobleme in der Denkmalpflege anzugehen und die Kantone fachlich und verfahrensmässig in den Geschäftsablauf einzubinden. Die annähernd 1000 Geschäfte liessen sich im \"Milizsystem\" nicht mehr bewältigen, wirksame Massnahmen zu deren Behandlung mussten ergriffen werden.<\/p><p>Heute erstellt die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen jährlich einen detaillierten Finanzplan. Dies wurde u. a. deshalb notwendig, weil im Rahmen der Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes auch die Kredite für Heimatschutz und Denkmalpflege mehrmals gekürzt wurden. Die Planung erfasst sämtliche Finanzgeschäfte und berücksichtigt die regionale und gesamtschweizerische Sichtweise im Bereich Denkmalpflege.<\/p><p>Zu den Fragen im einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Zusammenführung von Denkmalpflege und Heimatschutz in eine Sektion hatte keine Personalaufstockung zur Folge, der Bestand wurde seither nicht vergrössert. Konstant geblieben ist auch die Zahl der Subventionsgesuche, dies trotz der reduzierten Bundesmittel.<\/p><p>2. Das Wahlverfahren für die Amtsperiode 1997-2000 ist für sämtliche ausserparlamentarischen Kommission im Januar 1997 abgeschlossen worden. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 22. Januar 1997 die neu zusammengesetzte EKD gewählt. Zum neuen Präsidenten der EKD wurde Herr Dr. Bernhard Furrer, Denkmalpfleger der Stadt Bern, gewählt.<\/p><p>3. Alle ausserparlamentarischen Kommissionen unterliegen den Bestimmungen der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996. Diese schreibt zwingend eine gewisse Rotation und Erneuerung vor. Die Kontinuität der Projektbegleitung und -beratung und somit die fachliche Beratung und Begleitung von Massnahmen am einzelnen Objekt werden von den kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege und Archäologie sowie von Bundesexpertinnen und -experten wahrgenommen. Die Bundesexpertinnen und -experten rekrutieren sich aus aussenstehenden Fachleuten sowie aus Mitgliedern der EKD und sind von der Amtszeitbeschränkung der Kommission nicht betroffen.<\/p><p>4. Wie bei anderen Kommissionen erachtet der Bundesrat auch bei der EKD eine regelmässige Erneuerung der Kommission als sinnvoll. Er ist der Überzeugung, dass damit keine Schwächung der fachlichen Kompetenz in Kauf genommen werden muss. Die Kontinuität der Kommission wird durch wiedergewählte Mitglieder, durch die enge Zusammenarbeit mit der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege und die Projektbegleitung durch die kantonalen Fachstellen und die obenerwähnten Bundesexpertinnen und -experten gewährleistet.<\/p><p>5. Aus dem Gesagten geht hervor, dass die sich über viele Jahre erstreckenden Beratungs- und Begleitaufträge bei Kulturdenkmälern von hohem Rang nach wie vor von Expertinnen und Experten geleistet werden können, die der Amtszeitbeschränkung nicht unterliegen. Für die Aufgaben und Tätigkeiten der EKD drängt sich keine Sonderregelung auf. Im Gegenteil; dort ist eine regelmässige Erneuerung eines Teils der Kommission wie in allen andern ausserparlamentarischen Kommissionen erwünscht.<\/p><p>6. Die langjährige Tradition der EKD ist unbestritten. In Anbetracht der heutigen Aufgaben des Bundes und der Aufgabenteilung mit den Kantonen haben sich die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit gegenüber den Anfängen verlagert. Die Revision der Rechtsgrundlagen hat diesem Umstand Rechnung getragen. Als beratende Fachkommission des Bundes kommt der EKD nach wie vor eine wichtige Aufgabe zu. Der Bundesrat erachtet die effiziente Weiterführung der bisher bewährten Kommissionsarbeit als gesichert.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Einem Artikel in der \"Weltwoche\" vom 26. September 1996 zufolge und aufgrund eigener Recherchen bahnt sich offensichtlich für die weitere Zukunft der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eine äusserst fragwürdige Entwicklung an, die mich zu folgenden Fragen veranlasst:<\/p><p>1. Ist es zutreffend, dass die seit 1986 von 46,3 auf 27,3 Millionen Franken reduzierten Bundesmittel für die Denkmalpflege von einem inzwischen dreimal grösseren Verwaltungsapparat betreut werden? Wenn Ja, ist der Bundesrat bereit, hier Remedur zu schaffen?<\/p><p>2. Ist es zutreffend, dass das Wiederwahlverfahren für die EKD im Gange ist und demnächst zum Abschluss kommen soll?<\/p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die neue ausserparlamentarische Kommissionsverordnung mit Amtszeitbeschränkung für Gremien zu handhaben, bei denen über Jahrzehnte die Kontinuität der Projektbegleitung und -beratung sichergestellt sein muss, spezifische Fachkenntnisse nötig sind und wo zudem auf einem anspruchsvollen Spezialgebiet agiert werden muss?<\/p><p>4. Konkret stellt sich die Frage, wie der Bundesrat sich zu anerkannten Fachleuten, wie Prof. Hans Rudolf Sennhauser und Kommissionspräsident Dr. André Meyer in Sachen Wiederwahl stellt und wie er grundsätzlich die Kontinuität der Arbeit in der Kommission sicherstellen will?<\/p><p>5. Wäre es nicht tauglich, für solche Spezialkommissionen eine Sonderregelung vorzusehen, also die Amtszeitbeschränkung im Interesse der Zielsetzung nicht anzuwenden und zudem die bisher erfolgreiche Praxis weiterzuführen, damit bei komplexen, über viele Jahre dauernden Beratungs- und Begleitaufträgen (Kulturgüter von einmalig hohem Rang) der beauftragte Experte ohne zeitliche Beschränkung, lediglich mit dem Vorbehalt der jeweiligen Wiederwahl, fungieren könnte?<\/p><p>6. Bekennt sich der Bundesrat zur effizienten Weiterführung der bisherigen, bewährten Kommissionsarbeit in der EKD, und ist er bereit, den hohen fachlichen Beratungs- und Begleitauftrag der Kommission ungeschmälert zu erhalten und damit die kulturpolitische Bedeutung dieses Tätigkeitsgebietes zu festigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD)"}],"title":"Eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD)"}