﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19961104</id><updated>2025-06-24T23:16:30Z</updated><additionalIndexing>Käse;Käserei;Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte;Agrarpolitik (speziell);parastaatliche Verwaltung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4504</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1402060104</key><name>Käse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060110</key><name>parastaatliche Verwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140104030101</key><name>Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K14010302</key><name>Agrarpolitik (speziell)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402030104</key><name>Käserei</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-11-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-10-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1996-11-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.1104</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es ist geplant, die Käseunion im Rahmen der "AP 2002", voraussichtlich 1998, aufzulösen. Im Entwurf des neuen Landwirtschaftsgesetzes (Art. 11) ist vorgesehen, dass der Bund Massnahmen der Produzenten, der Verarbeiter und des Handels zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte im In- und Ausland mit Beiträgen unterstützen kann. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Beteiligten ihre Anstrengungen koordinieren. Dafür braucht es für die Auslandvermarktung eine gemeinsame Plattform, über die bisherige Aufgaben der Käseunion, beispielsweise Werbung und Verkaufsförderung, weitergeführt werden können. Im Inland werden die Milchproduzenten, die Käsehersteller und der Handel gemeinsam als Branchenorganisation sicherstellen müssen, dass den Marktanforderungen an die Produkte bestmöglich Rechnung getragen wird. Käsesonderverkäufe werden künftig weder vom Staat speziell finanziert noch von staatlichen Organisationen durchgeführt. Hingegen ist davon auszugehen, dass die Exportbeiträge für Entwicklungsmärkte relativ hoch angesetzt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bei der FSSA handelt es sich um eine privatrechtliche Verkaufsgesellschaft, die in Konkurrenz zu anderen Firmen steht. Sie wird aufgrund dieser Ausgangslage voraussichtlich nicht die geeignete Plattform für Werbe- und Verkaufsförderungsbeiträge im Hinblick auf einen gemeinsamen Auftritt der Schweizer Käse im Ausland sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es wurde keine Studie erstellt, die sich speziell mit den Folgen der Auflösung der Käseunion beschäftigt. Hingegen veröffentlichte das Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich im Januar 1996 eine Studie über die Entwicklung des Milchmarktes unter veränderten Rahmenbedingungen (Rieder P.; Rösti A.; Jörin R.: Die Entwicklung des Milchmarktes unter veränderten Rahmenbedingungen, Zürich 1996). Die Verfasser kommen zum Schluss, dass die Milch unter der Neuordnung der "AP 2002" in die Kanäle mit der besten Wertschöpfung fliessen wird. Die verstärkte Konkurrenz innerhalb der Milchverarbeitungsindustrie werde sinkende Verarbeitungskosten, eine höhere Produktequalität sowie bessere Verkaufsleistungen bewirken. Sofern der Bund den Bruttoaufwand für die Milchrechnung am Ende der fünfjährigen Übergangsperiode auf die Zielgrösse von rund 500 Millionen Franken reduziere, werde der im Durchschnitt erzielbare Produzentenpreis ceteris paribus bei Fr. 0.65 pro Kilo Rohmilch liegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Grundsätzlich muss sich die Käsebranche mit den vorgesehenen neuen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und sich auf die Neuordnung einstellen. Führung und Verantwortung dürfen nicht den Behörden zugeschoben werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich die Branche nur ungenügend auf die künftigen Wettbewerbsbedingungen einstellen wird. Das Bundesamt für Landwirtschaft setzte jedoch bereits 1995 eine "Begleitkommission Käse" ein, welche die Folgen der vorgesehenen Neugestaltung der Gesetzgebung, die anstehenden Probleme und die noch offenen Fragen diskutiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Eine möglichst frühzeitige Inkraftsetzung des neuen Landwirtschaftsgesetzes könnte der Milchwirtschaft ermöglichen, Marktanteile sowohl im In- als auch im Ausland zu erhalten oder zurückzugewinnen. Die Branchenvertreter sind seit längerer Zeit über die neuen Regeln orientiert, so dass sich diese bereits heute mit der wettbewerbsorientierten neuen Agrarpolitik befassen und anstehende wirtschaftliche Entscheide auf die Neuordnung ausrichten können. Die Beteiligten sind eng in die Vorbereitungsarbeiten zur neuen Milchmarktordnung eingebunden. So haben die Arbeitsgruppen "Sortenorganisationen" entsprechende Berichte erstellt, und auch im Vernehmlassungsverfahren zur Botschaft "AP 2002" ist das Thema bereits breit diskutiert worden. Damit der Landwirtschaft kein unnötiger Schaden entsteht, sieht das neue Gesetz zudem Übergangsbestimmungen vor, die den Systemwechsel auch abfedern können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Nachgang zur eher retrospektiven Debatte über die Käseverwertung in der Herbstsession 1996 drängen sich einige Fragen auf, die sich mit der Zukunft der Käseverwertung in unserem Lande befassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Zu welchem Zeitpunkt soll die Käseunion definitiv aufgelöst werden, und wer soll dann ihre weiterzuführenden Aufgaben wie Werbung, Verkaufsförderung, Sonderverkäufe usw. übernehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unter der Annahme, es sei dies die Fromages Suisses SA (FSSA): Liegt ein detaillierter Übergangs- bzw. Übergabeplan vor, der vor allem auch die damit verbundenen rechtlichen Probleme (Aussenseiter, Besitzstand SK usw.) regelt? Falls ja, wie sieht dieser Plan in seinen Grundzügen aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es bereits eine Studie, oder ist eine solche beabsichtigt, die die Auswirkungen auf Absatzmenge und Markt nach Abschaffung der heutigen Abnahmepflicht und nach Liquidation der Käseunion aufzeigt? Falls ja, wie ist das Ergebnis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer ist verantwortlich für die Planung und die Organisation des Übergangs zwischen der Käseunion einerseits und gegebenenfalls der FSSA oder einer anderen Organisation andererseits? Übernimmt dabei das Bundesamt für Landwirtschaft die Federführung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie lange vor dem Übergang werden die verschiedenen Kontrahenten der Käsewirtschaft über die neuen Regeln informiert? Ist der Termin 1. Januar 1998 nicht bereits zu kurz, um eine geordnete Umstellung zu gewährleisten, so dass der Landwirtschaft kein unnötiger Schaden entsteht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Auflösung Käseunion. Nachfolgeorganisation</value></text></texts><title>Auflösung Käseunion. Nachfolgeorganisation</title></affair>