{"id":19961120,"updated":"2025-11-14T08:20:36Z","additionalIndexing":"Ausweis;Handelsvertreter\/in;Handelsveranstaltung;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2189,"gender":"m","id":367,"name":"Widrig Hans Werner","officialDenomination":"Widrig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L04K05060104","name":"Ausweis","type":1},{"key":"L06K070105010401","name":"Handelsvertreter\/in","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2},{"key":"L05K0701010306","name":"Handelsveranstaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850258800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(855702000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2189,"gender":"m","id":367,"name":"Widrig Hans Werner","officialDenomination":"Widrig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1120","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1930 über die Handelsreisenden (Art. 2 Abs. 1 Bst. c HRG, SR 943.1) kann der Bundesrat für Ausstellungen mit öffentlichem Charakter vom Erfordernis einer Handelsreisendenkarte der Aussteller absehen. Als Ausstellungen mit öffentlichem Charakter gelten gemäss Artikel 13 der Vollzugsverordnung (SR 943.11) \"Landesausstellungen, die Schweizerische Mustermesse in Basel, das Comptoir suisse des industries alimentaires et agricoles in Lausanne und der Salon de l'automobile et du cycle in Genf.\" Die Olma wurde nachträglich als Ausstellung mit öffentlichem Charakter anerkannt. Von seiner Kompetenz, regionale sowie von Fachverbänden veranstaltete Ausstellungen den obenerwähnten Veranstaltungen gleichzusetzen, hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement auf Gesuch der Beteiligten häufig Gebrauch gemacht. So sind verschiedene regionale Ausstellungen dauerhaft und eine Vielzahl von Ausstellungen für die einmalige Durchführung von der Ausweiskartenpflicht der Aussteller befreit worden, sofern sie nicht rein kommerziell ausgerichtet waren.<\/p><p>Dies vorausgeschickt, beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Wie der Intervenient richtig anmerkt, sind die Vorarbeiten zu einem liberalisierten Handelsreisendengesetz im Gange. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Bestellungsaufnahme bei Messen sowie bei Muster- und Modellausstellungen nicht mehr vom Gesetz erfasst wird. Der Bundesrat kann sich deshalb mit dem Vorschlag des Intervenienten einverstanden erklären, Artikel 13 der Vollzugsverordnung vorgängig so zu ändern, dass regionale Ausstellungen den genannten Veranstaltungen gleichgesetzt werden. Dies unter der Voraussetzung, dass die Ausstellungen einen öffentlichen Charakter haben.<\/p><p>2. Wie bereits ausgeführt, konnten und können regionale sowie von Fachverbänden organisierte Veranstaltungen bereits nach geltendem Recht von der Ausweiskartenpflicht ausgenommen werden, sofern sie einen öffentlichen Charakter haben.<\/p><p>3. Die Inkraftsetzungen eines revidierten Handelsreisendengesetzes ist auf 1999 zu erwarten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Bundesgesetz respektive Vollzugsverordnung vom 4. Oktober 1930 über die Handelsreisenden werden bei Ausstellern an regionalen Gewerbeschauen Ausweiskarten verlangt. Die dabei erhobenen 30 Franken pro Aussteller stehen in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand und sollten ersatzlos gestrichen werden.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Zurzeit finden Vorarbeiten für die Revision des Handelsreisendengesetzes vom 4. Oktober 1930 statt. Diese Revision abzuwarten dauert aber viel zu lange. Ist der Bundesrat bereit, vorgängig Artikel 13 der Vollzugsverordnung vom 5. Juni 1931 so zu ändern, dass Aussteller bei regionalen Gewerbeausstellungen nicht mehr darunterfallen?<\/p><p>2. Aussteller an der Olma, Muba oder am Comptoir und anderen Ausstellungen bezahlen keine Ausweiskarte. Wie begründet der Bundesrat die Tatsache, dass bei Regionalmessen diese Karten verlangt werden?<\/p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es sich bei den Teilnehmern an Regionalmessen ausnahmslos um Firmen handelt, die im Handelsregister eingetragen sind?<\/p><p>3. Für wann ist die Inkraftsetzung des revidierten Handelsreisendengesetzes vom 4. Oktober 1930 vorgesehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausweiskarten für Handelsreisende"}],"title":"Ausweiskarten für Handelsreisende"}