﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19961124</id><updated>2025-11-14T08:40:28Z</updated><additionalIndexing>Wettbewerbspolitik;Marktpreis;staatliche Preisfestsetzung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1105030902</key><name>staatliche Preisfestsetzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110502</key><name>Marktpreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030104</key><name>Wettbewerbspolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-02-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-02-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.1124</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Administrierte Preise sind von Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden festgelegte oder genehmigte Preise. Trotz dieser scheinbar einfachen Definition sind das Ausmass und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von administrierten Preisen in der Schweiz nicht leicht zu bestimmen. Der Grund liegt darin, dass die Grenze zwischen administrierten und den sogenannten "marktwirtschaftlichen Preisen" fliessend ist:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- es gibt staatlich beherrschte Unternehmen, die ihre Preise in eigener Kompetenz festlegen können (Elektrizitätstarife an verschiedenen Orten);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- es existieren Bereiche, wo Angebot und Nachfrage nur noch einen beschränkten Einfluss auf die Preisbildung ausüben (Richtpreise im Agrarsektor in Verbindung mit dem Einfuhrschutz); oder&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Preisfestsetzung durch die Behörden erfolgt auf einer Stufe, die dem Endverbrauch vorgelagert ist (Produzenten- und Konsumentenpreis für Milch).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Festsetzung von Preisen durch staatliche Stellen beinhaltet ein gewisses Risiko. Werden die Preise zu hoch angesetzt, so stellen die Produzenten entsprechend grosse Mengen her, die auf dem Markt aber keinen Absatz finden (Milchüberschuss). Obwohl die Festsetzung von Preisen durch staatliche Stellen grundsätzlich nicht wünschenswert ist, kann sie sich aufdrängen. So in weiten Bereichen des Gesundheitswesens oder etwa bei der Nahverteilung von elektrischer Energie. In diesen Fällen ist es insbesondere Aufgabe des Preisüberwachers, die missbräuchliche Erhöhung oder Beibehaltung von Preisen zu verhindern oder zu beseitigen. Handelt es sich um administrierte Preise, so kommt dem Preisüberwacher ein Empfehlungsrecht zu. Von diesem Recht hat der Preisüberwacher oft Gebrauch gemacht, so bei PTT-Tarifen, SRG-Gebühren, Arzttarifen, Spitaltarifen, Arzneimittelpreisen, Notariatstarifen, Elektrizitäts- und Gastarifen, Abfallgebühren u. a. m. Die Erfahrung zeigt, dass die Empfehlungen des Preisüberwachers bei den Behörden Beachtung finden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Wirtschaftsstrukturen ändern sich rasch. Auch ist die Abgrenzung regulierter Bereiche von nicht regulierten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und entsprechend langwierig (vgl. die Antwort zu Frage 1). Daher wäre eine aktuelle Zusammenstellung derjenigen Bereiche, in welchen kein Wettbewerb besteht, kaum möglich bzw. zur Zeit der Publikation wohl schon veraltet und deshalb möglicherweise irreführend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine erste Übersicht über diejenigen Bereiche, in welchen zumindest in der Vergangenheit kein Wettbewerb bestand bzw. in welchen der Wettbewerb beschränkt war und möglicherweise noch ist, ergibt sich ansatzweise aus der Reihe der Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission und des Preisüberwachers. Es ist davon auszugehen, dass die Wettbewerbsbehörden im Laufe der Jahre die wichtigsten Bereiche mit eingeschränktem Wettbewerb unter dem einen oder anderen Aspekt zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat will mit seiner Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung für vermehrten Wettbewerb sorgen. Am 1. Juli 1996 traten das neue Kartellgesetz, das Bundesgesetz über den Binnenmarkt und das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse in Kraft. Diese drei Gesetze bilden die wesentlichen Pfeiler der Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung und zur Schaffung von vermehrtem Wettbewerb. Daneben ist aber auch die Liberalisierung des Telecom-Bereiches beschlossen und sind Bestrebungen zur Liberalisierung des Postbereiches im Gange. Entsprechende Massnahmen sind ebenso im Energiebereich in Vorbereitung. Weiter gewährleistet das neue Krankenversicherungsgesetz in Teilbereichen vermehrten Wettbewerb und werden die Eingriffe in die freie Preisbildung im allgemeinen zurückgenommen. Damit sind nur einige wesentliche weitere Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs genannt. Gleichzeitig sorgt zudem die Wettbewerbskommission für vermehrten Wettbewerb durch die Bekämpfung von Kartellen, Machtmissbräuchen und Zusammenschlüssen, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eine unbehinderte Marktpreisbildung ist ein wichtiger Mechanismus eines optimal funktionierenden Wirtschaftssystems. Die staatlichen und politisch motivierten Eingriffe in diesen zentralen Wettbewerbsmechanismus sind heute nicht nur besonders vielfältig, sondern oft auch unbegründet und beeinträchtigen bzw. verunmöglichen eine optimale Ressourcenallokation. Angesichts des weltweit erbittert geführten Konkurrenzkampfes sind unbegründete staatliche Preiseingriffe unbedingt zu vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat das Ausmass und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von administrierten Preisen in der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, eine Zusammenstellung von staatlichen und nichtstaatlichen Bereichen auf Bundes- und Kantonsebene, in denen kein Wettbewerb besteht, zu erstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat für vermehrten Wettbewerb sorgen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Administrierte Preise</value></text></texts><title>Administrierte Preise</title></affair>