{"id":19961128,"updated":"2025-06-24T22:53:27Z","additionalIndexing":"Steuerabzug;Steuerausweichung;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-06-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850345200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(865202400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1128","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das schweizerische Steuerrecht kennt den bis vor kurzem auch in der Öffentlichkeit überwiegend anerkannten Grundsatz, dass Schuldzinsen unbegrenzt vom Einkommen abgezogen werden können. Zudem werden Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch von sämtlichen Kantonen steuerlich freigestellt. Zu erwähnen ist auch, dass das Versicherungssparen steuerlich stark privilegiert ist. So werden die Erträge aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung nicht besteuert, was insbesondere in Kombination mit der Fremdfinanzierung sehr attraktive Steuerplanungsmöglichkeiten eröffnet. Schliesslich ist der Grundsatz der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten ein fester Bestandteil der schweizerischen Steuerrechtsordnung. Dies hat einerseits zur Folge, dass die Einkünfte von Ehepaaren zusammengerechnet werden. Auf der andern Seite hat der Grundsatz zur Konsequenz, dass Geschäftsverluste des einen Ehepartners nicht nur von seinem eigenen Einkommen, sondern auch von demjenigen seines Gatten abgezogen werden können. Bei einem entsprechend hohen Geschäftsverlust des einen Ehepartners ist somit denkbar, dass trotz hohem Einkommen des andern Ehegatten die gemeinsame Veranlagung des Ehepaares auf Null lautet.<\/p><p><\/p><p>Bei den in den Zeitungen aufgegriffenen Fällen spielen oftmals mehrere der eben erwähnten Faktoren eine Rolle. Es wäre jedoch falsch, von einer tiefen Veranlagung einfach auf eine Steuerhinterziehung zu schliessen.<\/p><p><\/p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Probleme, welche die geltende gesetzliche Regelung mit sich bringen kann, bewusst. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements hat deshalb eine Expertenkommission beauftragt, das bestehende Steuersystem gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Steuer der Kantone und Gemeinden (StHG) auf Lücken zu untersuchen und aufzuzeigen, wie diese Lücken beseitigt oder zumindest verringert werden können. In die Untersuchung werden insbesondere auch die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge sowie der unbeschränkte Schuldzinsenabzug einzubeziehen sein. Die Kommission wird ebenfalls die zum Thema überwiesenen parlamentarische Vorstösse würdigen. Sie hat ihren Bericht bis Ende April 1998 dem Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements abzuliefern. Daneben untersucht eine ebenfalls durch den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte Expertenkommission das geltende System der Ehegatten- und Familienbesteuerung von Grund auf. Nach Kenntnisnahme der Berichte und Vorschläge dieser Expertenkommissionen wird es Aufgabe des Bundesrates sein, dem Parlament gegebenenfalls neue gesetzliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Steuergesetze sind offenbar so angelegt, dass eine frühere Bundesrätin eine stattliche Rente beziehen kann, ohne diese als steuerbares Einkommen angeben zu müssen.<\/p><p>Die öffentliche Meinung war äusserst schockiert, als dieser Sachverhalt bekannt wurde - ebenso wie vor nicht allzu langer Zeit über die Steuererklärung eines Nationalrats. Laut Presseberichten hat sich auch ein amtierender Bundesrat über den Sachverhalt verärgert gezeigt.<\/p><p>Hält es der Bundesrat unter diesen Umständen nicht für unbedingt notwendig, die Steuergesetze (direkte Bundessteuer, Steuerharmonisierung) zu ändern, um solche Missbräuche, ja Privilegien künftig zu unterbinden?<\/p><p>Denkt der Bundesrat zum Beispiel daran, die Höhe des Schuldzinsabzugs zu begrenzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerabzüge"}],"title":"Steuerabzüge"}