{"id":19961133,"updated":"2025-06-24T22:54:12Z","additionalIndexing":"Information;Mobbing;Redefreiheit;Programmaufsicht;Zensur;SRG","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050107","name":"Programmaufsicht","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L07K07020502010103","name":"Mobbing","type":2},{"key":"L03K120101","name":"Information","type":2},{"key":"L04K05020105","name":"Redefreiheit","type":2},{"key":"L05K1202040302","name":"Zensur","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850345200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(855702000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.1133","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Konzession der SRG vom 18. November 1992 sieht keinerlei besondere Vorschriften vor, was den Status des Personals der einzelnen Unternehmenseinheiten betrifft. Es ist deshalb nicht Sache des Bundesrates, in diese Bereiche zu intervenieren. Die SRG ist im Rahmen ihrer Unternehmensautonomie frei, Arbeitsverträge und entsprechende Zusatzbestimmungen zu erarbeiten. Diese Rechtsverhältnisse unterstehen dem Privatrecht.<\/p><p><\/p><p>Der Verzicht, eine Sendung zu wiederholen, ist Bestandteil der Programmautonomie. Diese ist den Radio- und TV-Veranstaltern im Rahmen der Bundesverfassung garantiert.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat erachtet es jedoch für richtig, dass die SRG über Vorkommnisse von öffentlichem Interesse in ihrem Bereich umfassend und sachgerecht berichtet.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Fernsehen versteht es, gesellschaftliche Probleme wirksam darzustellen. Bedeutend weniger gefällt es den Leuten vom Fernsehen - mindestens auf Direktionsebene -, wenn in Sendungen interne Probleme zur Sprache kommen. So hat die Direktion die Chefredaktorin der Magazinsendungen und Adjunktin des Leiters der Informationsabteilung ihrer Funktionen enthoben und drei weiteren Mitarbeitern einen Verweis erteilt, weil sie es gewagt hatten, in einer dem entsprechenden Thema gewidmeten Sendung von \"temps présents\" die Stellungnahme einer ehemaligen Mitarbeiterin auszustrahlen, die an ihrem Arbeitsplatz Opfer von Schikanen geworden war.<\/p><p>Die Massnahme der Direktion wie auch ihr Entscheid, die Wiederholung der Sendung zu verhindern, ist skandalös, vor allem auch deshalb, weil die SRG als öffentliche Institution den Auftrag hat, dafür zu sorgen, dass Meinungsvielfalt und Redefreiheit respektiert werden.<\/p><p>Das Fernsehen hat nicht den Auftrag, nur offiziell genehme Informationen zu verbreiten, wie dies in gewissen Ländern der Fall ist; vielmehr hat es umfassend - und ohne Konzessionen an das Publikum - zu informieren.<\/p><p>Ist der Bundesrat, der die Betriebskonzession für die SRG vergeben hat und daher über deren Einhaltung wachen muss, nicht auch der Meinung, dass der von der Direktion des Westschweizer Fernsehens gefällte Entscheid eine schwere Verletzung insbesondere von Artikel 3 Absätze 2 und 5 der Konzession darstellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verletzung der SRG-Konzession?"}],"title":"Verletzung der SRG-Konzession?"}