﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963015</id><updated>2024-04-10T13:43:23Z</updated><additionalIndexing>SBB;Landeigentum der öffentlichen Hand;Bodenmarkt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2309</code><gender>m</gender><id>142</id><name>Maspoli Flavio</name><officialDenomination>Maspoli Flavio</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020403</key><name>Bodenmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050701090102</key><name>Landeigentum der öffentlichen Hand</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-06-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-12-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2309</code><gender>m</gender><id>142</id><name>Maspoli Flavio</name><officialDenomination>Maspoli Flavio</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3015</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Was den Vorfall in Zusammenhang mit dem Projekt Lugano-Vedeggio anbelangt, verweisen wir auf die Antwort zur Interpellation 96.3014 "SBB. Merkwürdige Verfahren", wobei unterstrichen wird, dass das Bundesgericht nicht von "schweren Unregelmässigkeiten" spricht und zudem keine bleibenden Vermögensverluste entstanden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Landerwerb für die Neat und somit auch in der Leventina beruht auf dem Sachplan "Alpentransit" und dem Vorprojekt "Gotthard-Basistunnel", welche vom Bundesrat am 12. April 1995 genehmigt wurden. Dieses umfasst auch die Streckenführung vom Südportal in Bodio bis zum Knoten Giustizia südlich von Biasca. Für die Neubaustrecke gibt es in diesem Bereich - abgesehen von einem Begehren des Kantons Tessin und der Gemeinde Pollegio um Verlegung der Stammlinie - keine Divergenzen zur "Kantonsvariante". Die mögliche Verlegung der Stammlinie wird beim Landerwerb berücksichtigt und strittige Punkte bleiben vorerst ausgeklammert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während des Verfahrens beim Landerwerb wurden zunächst alle Grundeigentümer persönlich orientiert. Wo immer möglich wurde das benötigte Land freihändig erworben. Nachdem keine Landumlegung gefordert war, erfolgte die öffentliche Planauflage kombiniert mit der Enteignung in der Zeit vom 8. November bis 7. Dezember 1995. Die Landwerte wurden in Zusammenarbeit mit der Amministrazione strade nazionali, Bellinzona festgesetzt, die auf Erfahrungen mit dem Bau der N2 blicken kann. Dabei werden die angewendeten Preise genau kontrolliert. Sie beruhen auf den statistischen Angaben über die in den letzten zehn Jahren erfolgten Handänderungen in den entsprechenden Zonen und den durch das Bundesgericht, durch die Eidgenössische Schätzungskommission (Kreis 13) und durch die kantonalen Enteignungsgerichte festgelegten Entschädigungen in vergleichbaren Fällen. Beim Landerwerb wurde ab Mitte 1995 sehr zurückhaltend vorgegangen und die Käufe beschränkten sich auf genehmigte Projekte und sich im Enteignungsverfahren befindliche Objekte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a) Landerwerbungen, die für zukünftige Bahnprojekte getätigt werden, gehen zu Lasten eines speziellen, transitorischen Kredites. Sobald das entsprechende Projekt genehmigt wird, erfolgt eine Umbuchung zu Lasten des Projektes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b) Beim Erwerb von Grundstücken ausserhalb der vorgesehenen Linienführung handelt sich es um Land für Realersatz. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;c) Mit Entscheidung vom 25. Oktober 1995 hat der Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission (Kreis 13) die Übereinstimmung der Pläne mit dem Eidg. Enteignungsgesetz erklärt und das entsprechende kombinierte Planauflage- und Enteignungsverfahren als eröffnet erklärt. Wenn Verhandlungen bzw. ein möglicher Kauf jetzt abgebrochen würden, könnte dies als Verstoss gegen Treu und Glauben beurteilt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d) Die entsprechenden Ausgaben fallen als bauvorbereitende Massnahmen unter die vom Parlament genehmigten Rahmenkredite.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 4. März 1996 habe ich eine Interpellation (96.3014) eingereicht, um auf die merkwürdigen Praktiken der SBB beim Erwerb von Grundstücken hinzuweisen, die sie, wie sie sagen, für ihre "zukünftige Entwicklung" brauchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei habe ich insbesondere den Fall Manno erwähnt, in dem sich die SBB Freiheiten herausnahmen, für die sie - meiner Meinung nach - strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten und in dem sie in Bundesgerichtsentscheiden, welche die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über 16 Millionen Franken gekostet haben, desavouiert worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute wiederholt sich das gleiche in der Leventina: Die SBB erwerben Land, ohne die genaue Linienführung zu kennen, ohne den Bau der Neat in Frage zu stellen und ohne - und dies ist am schlimmsten - den Wert der Grundstücke genau zu bestimmen. Die Verhandlungen finden zwischen Beamten und Eigentümern statt. Ein solches Vorgehen könnte zu Unregelmässigkeiten führen, was im übrigen für die SBB-Verwaltung nichts Neues darstellen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Mit welchen Mitteln werden in der Leventina, und zwar zwischen dem Südportal des vorgesehenen Basistunnels und der Zone "Giustizia", gegenwärtig Grundstücke erworben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Warum werden Kaufverträge für Grundstücke abgeschlossen, die sich ausserhalb der vom Tessiner Regierungsrat vorgesehenen Linienführung befinden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Meint der Bundesrat nicht, es wäre besser, die definitiven Entscheide über die Zukunft der Neat abzuwarten, bevor die erwähnten Käufe, die auf mehrere Millionen Franken zu veranschlagen sind, getätigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Fallen diese Ausgaben unter die vom Parlament genehmigten Rahmenkredite?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die SBB und ihre Fehler</value></text></texts><title>Die SBB und ihre Fehler</title></affair>