{"id":19963024,"updated":"2024-04-10T15:49:00Z","additionalIndexing":"Einkommenspolitik;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Fleisch;landwirtschaftliches Einkommen;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L05K1401050104","name":"landwirtschaftliches Einkommen","type":1},{"key":"L04K14010506","name":"landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung","type":1},{"key":"L05K0704050203","name":"Einkommenspolitik","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2},{"key":"L05K1401030202","name":"Agrarmarkt","type":2},{"key":"L04K14020501","name":"Fleisch","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1969-05-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(825980400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(890348400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"}],"shortId":"96.3024","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft sehr genau. Die Analysen zeigen, dass ohne die schwierige Situation auf dem Schlachtviehmarkt in den letzten Jahren kein Einkommensverlust zu verzeichnen gewesen wäre. Mit dem Beginn der Agrarreform 1993 konnte der Abwärtstrend bei den landwirtschaftlichen Einkommen, insbesondere durch die Einführung der Direktzahlungen, abgeschwächt werden. Die Lage auf dem Schlachtviehmarkt ist längerfristig ein strukturelles Problem, das die Landwirtschaft selber lösen muss. Zur kurzfristigen Milderung der grössten Schwierigkeiten zu Beginn dieses Jahres hat der Bundesrat am 24. Januar 1996 im Rahmen seiner Beschlüsse zu den bäuerlichen Einkommensbegehren beschlossen, zugunsten des Fleischfonds ein Darlehen von 10 Millionen Franken zu gewähren. Leider führte die europaweite Diskussion um die Rinderseuche BSE im Zusammenhang mit deren Auftreten in der Schweiz zu einem eigentlichen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes. Der Bundesrat ergriff deshalb sofort Massnahmen. Anlässlich seiner Sitzung vom 3. April 1996 beschloss er, je 10 Millionen Franken für ein zinsloses Darlehen und einen A-fonds-perdu-Beitrag für die Einlagerung von Rindfleisch zu gewähren. In seiner Sitzung vom 17. April 1996 entschied er, weitere 25 Millionen Franken für die Verbilligung von Bankfleisch und die Einlagerung von Fleisch, das trotzdem nicht verkauft werden konnte, zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen und das Ergreifen möglicher zusätzlicher Massnahmen sorgfältig prüfen.<\/p><p>Es ist richtig, dass statistisch nicht erfasste Fleischeinfuhren für die Lage auf dem Schlachtviehmarkt eine Rolle spielen. Die Ursache des Einkaufstourismus und der illegalen Fleischimporte ist das grosse Preisgefälle zum angrenzenden Ausland, sowohl bei den Produzenten- als auch bei den Konsumentenpreisen. Die bereits eingeleitete, sukzessive Reduktion der Schwellenpreise für Futtermittel leistet einen Beitrag zur Kostensenkung in der Fleischproduktion.<\/p><p>Die in der Interpellation geäusserte Befürchtung der Entvölkerung und Vergandung der Randregionen kann der Bundesrat in diesem Ausmass nicht teilen. Es gibt dafür keine konkreten Hinweise. Es ist vielmehr so, dass die neue Agrarpolitik mit der vermehrten Ausrichtung von Direktzahlungen für die Gebiete mit ungünstigen Produktionsbedingungen wesentlich vorteilhafter ist als die Preisstützung. Unbestritten ist, dass die Landwirtschaft allein die Lebensfähigkeit der Wirtschaft in den ländlichen Räumen immer weniger sicherstellen kann. Technische Entwicklungen und Rationalisierung führen zu einer Abnahme ihres Beschäftigungseffektes in Tal- und Berggebiet. Der Bundesrat hat deshalb am 28. Februar eine Botschaft zur Neuorientierung der Regionalpolitik verabschiedet. Eine Revision des IHG und ein befristeter Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio plus) sollen die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums stärken, dessen nachhaltige Entwicklung fördern und zur Qualität der dezentralen Wohnorte beitragen.<\/p><p>1. Dem Bundesrat stehen für die Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage grundsätzlich zwei Instrumente zur Verfügung: die einzelbetriebliche Betrachtung der Buchhaltungsergebnisse ausgewählter Betriebe und die sektorale Betrachtung anhand der auf der Basis internationaler Normen durchgeführten landwirtschaftlichen Gesamtrechnung.<\/p><p>Aus den Buchhaltungsdaten geht hervor, dass in den ausgewählten Betrieben das landwirtschaftliche Einkommen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Die reale Einbusse betrug 1995 im Vergleich zu 1992, dem letzten Jahr vor der Einleitung der Agrarreform, 18 Prozent im Talgebiet und 16 Prozent im Berggebiet. Der Bundesrat hat diesen Rückgang der Einkommen auf den Auswahlbetrieben zur Kenntnis genommen. Er ist sich bewusst, dass diese Betriebe aufgrund ihrer in der Regel relativ intensiven Wirtschaftsweise durch die Reform zu einer Umstellung gezwungen werden.<\/p><p>Ein Blick auf die landwirtschaftliche Gesamtrechnung ergibt ein etwas anderes Bild über die tatsächliche Einkommenslage des Sektors. Der Einkommensverlust aller Landwirte ist nach dieser Betrachtung weit weniger drastisch. Er machte im gleichen Zeitraum real lediglich 2 Prozent aus. Ausserdem hat sich seit 1993 die \"Kostenschere\" nicht dramatisch geöffnet, betrug doch 1995 der Index der Preise für landwirtschaftliche Produkte 95,0 Punkte, jener für die Produktionsmittel 97,3 (Mai 1993 = 100). Auch diese Zahlen weisen darauf hin, dass die Ergebnisse der in der Regel intensiv bewirtschafteten Auswahlbetriebe die Entwicklung insgesamt zu schlecht erscheinen lassen. Für durchschnittliche Betriebe dürfte die Realität näher bei den sektoralen Resultaten liegen.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass die hohen Direktzahlungen je Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche die Bewirtschaftung besser sichern, als dies mit der Preisstützung der Fall wäre. Er erachtet daher die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht als gefährdet. Die nachfolgenden Punkte unterstützen ihn in dieser Einschätzung: Erstens zeigt die zu Frage 1 gemachte Analyse, dass sich die Einkommenssituation nicht so stark verschlechtert hat, wie dies in der Interpellation einleitend dargestellt wird. Zweitens gibt es keinerlei fundierte Hinweise darauf, dass die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gefährdet ist. Dies ist insbesondere auch in den Randregionen nicht der Fall. In den Auswahlbetrieben des Berggebietes war der Einkommensrückgang geringer als in den Talbetrieben. Drittens hilft gerade die Erhaltung der Marktanteile, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu erhalten. Auch die Anreizstrategie zur Förderung der integrierten Produktion und des biologischen Landbaus trägt dazu bei. Mit der zweiten Etappe der Agrarreform sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Landwirtschaft ihre Marktanteile halten kann.<\/p><p>3. Für die Landwirtschaft als Gesamtsektor wurden die Einkommensverluste infolge administrativer Preissenkungen durch die Erhöhung der Direktzahlungen kompensiert. Zwischen verschiedenen Betriebstypen bestehen jedoch Unterschiede. Bereits im 7. Landwirtschaftsbericht wurde angekündigt, dass die Einkommensverschiebung von der intensiven zur extensiven Nutzung unumgänglich ist (S. 387). Die Unterschiede im Ausmass der Kompensation bestehen auch innerhalb der Betriebe mit integrierter Produktion. Diese erreichten jedoch durch die Aufnahme der integrierten Produktion ein höheres Direktzahlungsniveau und damit in der Regel eine Kompensation der Preissenkungen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Direktzahlungen in erster Linie eine Leistungsabgeltung sind und dass der Kompensationscharakter immer stärker in den Hintergrund tritt.<\/p><p>4. Der Bundesrat erachtet es grundsätzlich nicht als zweckmässig, auf seine Beschlüsse vom 24. Januar 1996 zurückzukommen. Mit den vorgenommenen Erhöhungen der Direktzahlungen zur Abfederung des Preisabbaus bei Milch und anderen Produkten hat er den vorhandenen finanzpolitischen Spielraum ausgeschöpft. Weitergehende Erhöhungen wären bei den Sozialpartnern der Landwirtschaft auf Unverständnis und Ablehnung gestossen.<\/p><p>Der Bundesrat hat ausserdem am 18. März 1996 mit Wirkung ab 1. April 1996 eine Erhöhung der Familienzulagen beschlossen. Er wird die laufende Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft aufmerksam weiterverfolgen.<\/p><p>5. Die Kontrollen an der Grenze werden laufend durch Risikoanalysen den gegebenen Umständen angepasst. Die Zollverwaltung hat deshalb bereits im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Veterinärwesen und der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung die Ausbildung im Bereich Fleischkontrolle und Fleischerkennung verstärkt. Dabei werden Grenztierärzte, Lebensmittelinspektoren und Zollbeamte aus der ganzen Schweiz intensiv geschult, um so einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung illegaler Fleischimporte zu leisten.<\/p><p>Trotz aller Bestrebungen müssen sich aber die Kontrollen an der Grenze auf Stichproben beschränken. Umfassende Kontrollen sind beim grenzüberschreitenden Verkehr im heutigen Umfang (über 10 000 einfahrende Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge täglich) schlichtweg nicht möglich, zumal sich solche Kontrollen mit den Forderungen der Wirtschaft nach einer raschen und möglichst einfachen Grenzkontrolle kaum vereinbaren lassen. Ebensowenig ist eine lückenlose Überwachung der \"grünen Grenze\" durch die Grenzwache mit den vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten.<\/p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass sich trotz aller Bestrebungen der betroffenen Behörden widerrechtliche Einfuhren nie ganz werden vermeiden lassen, solange eine grosse Preisdifferenz besteht. Im Bereich der Agrarprodukte wurden schon früher bedeutende Schmuggelfälle aufgedeckt.<\/p><p>6. Die Untersuchungen in Sachen illegaler Fleischimporte sind noch in vollem Gang. Sie sind sehr komplex und weit verzweigt, da sie sich nicht nur auf die Tatbeteiligten, sondern auch auf die zahlreichen Abnehmer der Ware in der ganzen Schweiz beziehen müssen. Es ist dem Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, sich verbindlich über die Gesamtmenge und den allfälligen Schaden für die schweizerischen Fleischproduzenten zu äussern. Fest steht, dass es sich um mehrere hundert Tonnen Fleisch handelt.<\/p><p>Die Untersuchungsbehörden dürfen aus rechtlichen Gründen die Namen von Personen oder Firmen, welche wegen Schmuggels in eine Untersuchung verwickelt sind, nicht veröffentlichen. Grundsätzlich öffentlich ist erst das Gerichtsverfahren.<\/p><p>Die Strafsanktionen, mit denen Schmuggler zu rechnen haben, sind aus dem Zollgesetz ersichtlich. Auf Zollübertretung steht Busse bis zum 20fachen Zollbetrag; bei erschwerenden Umständen bis zum 30fachen Betrag, zusätzlich kann auf Gefängnis bis zu sechs Monaten erkannt werden. Bannbruch (Verletzung oder Gefährdung von Einfuhrverboten oder -beschränkungen) wird mit Busse bis zum sechsfachen Inlandwert bestraft; bei erschwerenden Umständen bis zum neunfachen Betrag, überdies kann auf Gefängnis bis zu einem Jahr erkannt werden. Nach Auffassung des Bundesrates drängen sich im Zollstrafrecht keine Verschärfungen auf.<\/p><p>7. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen des neuen WTO-Agrarabkommens war der private Import von Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren aus wirtschaftlichen und veterinärrechtlichen Gründen auf 2,5 Kilogramm beschränkt. Diese Regelung musste mit dem Beitritt zur WTO geändert werden, weil neu die Einfuhr zum hohen Ausserkontingents-Zollansatz jederzeit unbeschränkt zu gewähren ist. Die Menge, die im Reisenden- und Grenzverkehr für den privaten Bedarf ohne Bewilligung zum früheren (tiefen) Zollansatz (neu: Kontingentszollansatz) zugelassen wird, ist jedoch im wesentlichen unverändert geblieben. Neu sind jedoch die wirtschaftlich unbeschränkte Einfuhrmöglichkeit für den privaten Bedarf zum Ausserkontingents-Zollansatz und die Erhöhung der veterinärrechtlichen Toleranz auf 20 Kilogramm. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob die Limite für die bewilligungsfreie Einfuhr herabgesetzt werden soll.<\/p><p>8. Das Fleisch hormonbehandelter Tiere lässt sich mit den heutigen Analysemethoden nicht einwandfrei von Fleisch unbehandelter Tiere unterscheiden. Nach der gegenwärtigen Interpretation der WTO-Regeln handelt es sich deshalb um gleichartige Produkte. Eine ungleiche Behandlung wie beispielsweise ein Importverbot oder eine obligatorische Deklaration für das Fleisch von hormonbehandelten Tieren ist deshalb nicht zulässig.<\/p><p>In der Schweiz und in der Europäischen Union ist der Hormoneinsatz bei der Fleischerzeugung verboten. Zudem ist nach der neuen Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 die Deklaration des Herkunftslandes vorgeschrieben. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkaufen Fleisch von hormonbehandelten Tieren ausschliessen können.<\/p><p>9. Der Bundesrat hat die Absicht, die \"Agrarpolitik 2002\" dem Parlament als Gesamtpaket vorzulegen. Angesichts der inneren Zusammenhänge ist er nicht bereit, ohne zwingende Gründe einzelne Elemente herauszubrechen. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Botschaft zur \"Agrarpolitik 2002\" noch vor den Sommerferien zu unterbreiten. Es wird dann am Parlament liegen, der Vorlage ebenfalls hohe Priorität einzuräumen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Bauern haben innert weniger Jahre einen realen Einkommensverlust von 30 bis 40 Prozent hinnehmen müssen. Und die Einkommenssituation in der Landwirtschaft spitzt sich täglich weiter zu. Der Milchpreisabschlag, der Zusammenbruch des Fleischmarktes sowie der zunehmende Fleischgrenztourismus und die illegalen Fleischimporte fördern die desolate Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Auch die im Januar vom Bundesrat beschlossenen Kompensationszahlungen für die Landwirtschaft reichen nicht aus, um die Einkommensrückgänge der Landwirte auch nur annähernd wettzumachen. Vielmehr müssen sogar die vom Bundesrat als förderungswürdig eingestuften ökologischen Betriebe massive Einkommensverluste hinnehmen. Die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Landwirtschaft läuft dadurch Gefahr, immer mehr vernachlässigt zu werden, und kann schlimmstenfalls sogar nicht mehr wahrgenommen werden. An die Stelle von nachhaltiger Kulturpflege und dezentraler Besiedelung treten - hält die Entwicklung an - Vergandung und die Entvölkerung der Randregionen. Diesem Prozess muss im Interesse der gesamten Volkswirtschaft unter allen Umständen entgegengewirkt werden. Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft?<\/p><p>2. Nimmt der Bundesrat in Kauf, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe von der Einkommensentwicklung der übrigen Bevölkerung abgekoppelt wird und dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Zukunft nicht mehr erfüllt werden können? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit Tausende von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Betrieben - vor allem in Randregionen - gefährdet?<\/p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass mit den im Januar gesprochenen Kompensationszahlungen selbst IP-Produzenten massive Einkommensrückgänge hinzunehmen haben? Stehen die jüngsten Preisabschlüsse damit nicht im Widerspruch zu den Zielen der bundesrätlichen Agrarpolitik?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine Nachbesserung seiner Beschlüsse vom Januar 1996 vorzunehmen?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die illegalen Einfuhren für sensible Produkte wie Fleisch rasch und effizient zu verhindern, und welche konkreten Massnahmen ergreift er?<\/p><p>6. Welche Mengen Fleisch wurden illegal eingeführt, und wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden? Ist der Bundesrat bereit, die Namen der Fleischschmuggler zu veröffentlichen? Welche Strafen wurden ausgesprochen? Drängen sich allenfalls Verschärfungen im Strafrecht auf?<\/p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die 20-Kilogramm-Einfuhrregel, die offensichtlich missbraucht wird, aufzuheben und die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft zu setzen?<\/p><p>8. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass Fleisch aus Ländern eingeführt werden kann, die kein Hormonverbot kennen?<\/p><p>9. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, Massnahmen aus dem Paket \"Agrarpolitik 2002\" vorzuziehen, um den Absatz von schweizerischen Agrarerzeugnissen zu fördern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Prekäre Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft"}],"title":"Prekäre Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft"}