{"id":19963044,"updated":"2024-04-10T08:48:56Z","additionalIndexing":"Betäubungsmittel;Narkotikum;Medikamentenmissbrauch;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L05K0101020103","name":"Medikamentenmissbrauch","type":1},{"key":"L06K010102010201","name":"Betäubungsmittel","type":2},{"key":"L05K0105030105","name":"Narkotikum","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-11-27T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Jaquet-Berger.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1996-04-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(826066800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(890348400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2171,"gender":"m","id":210,"name":"Spielmann Jean","officialDenomination":"Spielmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2195,"gender":"m","id":238,"name":"Ziegler Jean","officialDenomination":"Ziegler Jean"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"type":"assuming"}],"shortId":"96.3044","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Zulassung von Heilmitteln erfolgt in der Schweiz durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel IKS. Diese hat Rohypnol als rezeptpflichtiges Arzneimittel registriert und zugelassen. Somit könnte auch nur die IKS, und nicht der Bundesrat den Rückzug von Rohypnol vom Markt in der Schweiz verfügen. Die Gefahren, die der Missbrauch von Rohypnol in sich birgt, sind der IKS bekannt. Sie hat daher bereits 1991 angeordnet, dass in der Information für Ärzte und Apotheker ausdrücklich vor der Missbrauchsgefahr gewarnt wurde. Weiter hat sie verfügt, dass seit 1995 zusätzlich die maximale Tagesdosis sowie die Packungsgrössen reduziert und das Anwendungsgebiet eingeschränkt werden mussten. Sollten diese Massnahmen die gewünschte Wirkung verfehlen, könnte die IKS Rohypnol der verschärften Rezeptpflicht unterstellen. Als letzte Möglichkeit könnte der Rückzug vom Markt veranlasst werden.<\/p><p>Dem Bundesrat ist das Suchtpotential, der Missbrauch und die ärztliche Ververschreibung von Rohypnol bekannt. Nicht zuletzt um den Missbrauch mit solchen Stoffen zu verhindern, hat das Parlament im März 1995 beschlossen, dem Psychotropenabkommen von 1971 der UNO beizutreten. Dieses Abkommen wird für die Schweiz voraussichtlich Mitte diesen Jahres in Kraft treten.<\/p><p>Eine verschärfte Rezeptpflicht für Rohypnol wird damit zwar nicht eingeführt. Dagegen gilt für die neu dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten psychotropen Stoffe wie Rohypnol gemäss dem bisherigen Artikel 15a Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) die Vorschrift, dass auch für die Verschreibung von Rohypnol zur Behandlung von Drogenabhängigen eine kantonalen Bewilligung eingeholt werden muss. Artikel 11 BetmG schreibt zudem vor, dass Betäubungsmittel nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft verschrieben und abgegeben werden müssen. Medizinalpersonen die sich nicht an diese Bestimmungen halten, können nach Artikel 20 mit Gefängnis oder Busse bestraft werden, wobei in schweren Fällen die Strafe Zuchthaus ist und eine Busse bis zu 500'000 Franken damit verbunden werden kann. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die verschärften Bestimmungen den Missbrauch von Rohypnol eindämmen werden.<\/p><p>Bisher haben nur die USA Rohypnol wegen massivem Missbrauch in der Drogenszene als verbotenes Betäubungsmittel klassifiziert, wobei Rohypnol als Arzneimittel in den USA nie zugelassen und somit auch nie legal erhältlich war.<\/p><p>Der Bundesrat kann nach dem geltenden BetmG das Inverkehrbringen von Betäubungsmittel nur untersagen, wenn internationale Abkommen ihre Herstellung verbieten (Art. 8 Absatz 3 BetmG). Dies ist bei Rohypnol nicht der Fall.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Verkauf von Rohypnol, einem vom Basler Unternehmen Roche hergestellten Medikament, mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Das äusserst starke Schlaf- und Beruhigungsmittel ist auf dem besten Weg, sich in der Schweiz zu einer verhängnisvollen Droge zu entwickeln. Wegen seines niedrigen Preises sind dabei immer jüngere Menschen davon betroffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von Rohypnol"}],"title":"Verbot von Rohypnol"}