{"id":19963046,"updated":"2024-04-10T10:30:40Z","additionalIndexing":"Legegeflügel;intensive Tierhaltung;Tierkrankheit;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-07T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L06K140101030203","name":"Legegeflügel","type":1},{"key":"L05K1401010301","name":"Tierkrankheit","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":2},{"key":"L05K1401010205","name":"intensive Tierhaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-05-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(826153200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(835308000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"96.3046","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Krankheit des Geflügels. In der Schweiz ist sie in den letzten Jahrzehnten dank konsequenter seuchenpolizeilicher Vorbeugemassnahmen nur vereinzelt aufgetreten, letztmals im Dezember 1995 im Kanton Bern. Artikel 9a Absatz 1 des Tierseuchengesetzes schreibt vor, dass im Seuchenfall alle für die betreffende Seuche empfänglichen Tiere des Betriebs an Ort und Stelle abgetan werden. Im weiteren sind Massnahmen zu treffen, um eine Verbreitung der Seuche über tierische Abfälle zu verhindern.<\/p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. In einem Legehennenbetrieb im Kanton Bern mussten wegen eines Ausbruchs von Newcastle-Krankheit rund 16 000 Hühner abgetan werden. Die Tierkörper wurden anschliessend durch Erhitzen auf über 130 Grad Celsius entkeimt und entsorgt.<\/p><p>2. Die Verordnung vom 13. April 1988 über die Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung) legt die Limiten fest. Danach gelten 12 000 Legehennen als Obergrenze. Dazu werden Aufzuchthennen für die eigene Bestandesremontierung bis zu einem Anteil von höchstens einem Drittel, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent, toleriert, insgesamt also 16 000 Tiere, womit die geltende Höchstbestandeszahl nicht überschritten wurde.<\/p><p>3. Die Kosten für das Töten der Tiere, das Entsorgen der Tierkörper sowie für die Reinigung und Desinfektion des Betriebes gehen zu Lasten des Kantons. Da es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine hochansteckende Seuche im Sinne des Tierseuchengesetzes handelt, wird der Tierhalter vom Bund in Anwendung von Artikel 31 Absatz 3 dieses Gesetzes für den Tierverlust zu 90 Prozent des Marktwertes entschädigt.<\/p><p>4. Es wurden keine Verstösse gegen die Tierseuchen- oder Landwirtschaftsgesetzgebung festgestellt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor Weihnachten 1995 mussten im Berner Seeland angeblich 16 000 Tiere einer Legehennen-Tierfabrik vergast und verbrannt werden, weil die Newcastle-Krankheit ausgebrochen war.<\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Stimmt es, dass in diesem Betrieb wegen der Newcastle-Krankheit 16 000 Tiere vergast und anschliessend verbrannt werden mussten?<\/p><p>2. Trifft es zu, dass pro Tierfabrik nur 10 000 Tiere gehalten werden dürfen? Wenn ja, stimmt es, dass im besagten Betrieb 16 000 Tiere gehalten wurden? Falls dies zutrifft: Mit welchem Strafmass wurde der besagte Legehennen-Tierfabrikant bestraft?<\/p><p>3. Wer übernimmt die Kosten dieser Tiervernichtungsaktion, und wie hoch waren sie?<\/p><p>4. Falls ein Verstoss gegen das Gesetz festgestellt wurde: Wie will man künftig dem Gesetz Nachachtung verschaffen, und wer wird das tun?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vergasung von 16'000 Legehennen"}],"title":"Vergasung von 16'000 Legehennen"}