﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963056</id><updated>2024-04-10T13:54:42Z</updated><additionalIndexing>italienische Sprache;Stellenangebot;Bundesangestellte;sprachliche Diskriminierung;italienisch-sprachige Schweiz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2033</code><gender>m</gender><id>42</id><name>Cavadini Adriano</name><officialDenomination>Cavadini Adriano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010601020301</key><name>italienisch-sprachige Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0106010305</key><name>italienische Sprache</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020409</key><name>sprachliche Diskriminierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020308</key><name>Stellenangebot</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080601030103</key><name>Bundesangestellte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-06-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli Franco</name><officialDenomination>Cavalli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2032</code><gender>m</gender><id>39</id><name>Carobbio Werner</name><officialDenomination>Carobbio</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2409</code><gender>m</gender><id>345</id><name>Pelli Fulvio</name><officialDenomination>Pelli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2309</code><gender>m</gender><id>142</id><name>Maspoli Flavio</name><officialDenomination>Maspoli Flavio</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2139</code><gender>m</gender><id>167</id><name>Pini Massimo</name><officialDenomination>Pini Massino</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2031</code><gender>m</gender><id>38</id><name>Caccia Fulvio</name><officialDenomination>Caccia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2411</code><gender>m</gender><id>347</id><name>Ratti Remigio</name><officialDenomination>Ratti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2033</code><gender>m</gender><id>42</id><name>Cavadini Adriano</name><officialDenomination>Cavadini Adriano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3056</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die in der Interpellation angeführte kleine statistische Analyse der Stellenanzeigen in  Die Stelle" beweist, dass ein Problem, auf das andere Ratskollegen und ich wiederholt aufmerksam gemacht haben, weiterhin besteht: Die starke Diskriminierung der italienischsprachigen Schweizer und Schweizerinnen beim Zugang zur Bundesverwaltung. Neben den angeführten Zahlen ergibt die Untersuchung, dass in 475 Stellenanzeigen das Italienische nur 68mal genannt wird, das Deutsche hingegen 475mal und das &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Französische 455mal. Damit wird nur in 5 Prozent aller Fälle das Italienische erwähnt, das Deutsche hingegen in 36 Prozent, das Französische in 34 Prozent und selbst das Englische in 15 Prozent. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Untersucht man die Stellenanzeigen nach dem Kriterium der Besoldungsklasse, zeigt sich, dass ab Klasse 24 und höher - für leitende und planende Funktion, bei welchen Italienischsprachige besonders stark untervertreten sind - das Italienische zwischen 4 und 8 Prozent schwankt. In den Besoldungsklassen 16 - 24 (Fachbeamte und -beamtinnen) wird das Italienische noch stärker diskriminiert. Als Hauptsprache wird es 13mal (Deutsch: 165mal), als Zweitsprache 19mal (Französisch: 105mal; Englisch: 75mal) &lt;/p&gt;&lt;p&gt;verlangt. Das Italienische wird im allgemeinen sogar vom Englischen überflügelt; Englischkenntnisse werden dreimal häufiger verlangt als Italienischkenntnisse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Problem stellt sich insbesondere dann, wenn eine Sprache als Arbeitssprache verlangt wird und mündlich und schriftlich ausgezeichnet beherrscht werden muss. Hier zeigt das Gefälle zwischen Deutsch und Französisch einerseits und Italienisch andererseits die starke Diskriminierung der italienischsprachigen Schweizer und Schweizerinnen. Italienischsprachige Bewerber und Bewerberinnen können, auch wenn sie die beiden anderen Amtssprachen ausgezeichnet beherrschen, nicht mit jenen &lt;/p&gt;&lt;p&gt;mithalten, für welche eine dieser Sprachen die Muttersprache ist. Auch das Englische (zu dessen Notwendigkeit ich mich hier nicht äussere) trägt zur Diskriminierung bei. Italienischsprachige müssen &lt;/p&gt;&lt;p&gt;perfekt deutsch oder französisch und zusätzlich noch englisch sprechen, während für Bewerber und Bewerberinnen aus den anderen beiden Sprachgemeinschaften diese doppelte Anforderung nicht gilt, da eine der verlangten Sprachen ihre Muttersprache ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einigen Stellenanzeigen werden allgemein Kenntnisse der Amtssprachen verlangt. Diese Formulierung erhöht an sich die Möglichkeiten der italienischsprachigen Bewerber und Bewerberinnen. Aber erst, wenn bei der expliziten Nennung der drei Amtssprachen das aufgezeigte Ungleichgewicht verschwunden ist, &lt;/p&gt;&lt;p&gt;bringt der allgemeine Bezug auf die Amtssprachen den Italienischsprachigen einen effektiven Nutzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den meisten Stellenanzeigen findet sich auch die Formulierung:  Um den Anteil der Frauen und die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu erhöhen, sind entsprechende Bewerbungen besonders erwünscht." Die zusammengestellten Zahlen zeigen einen offensichtlichen &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Widerspruch zwischen diesem Zeichen der Aufgeschlossenheit auch gegenüber der italienischsprachigen Minderheit und der Realität, da von den italienischsprachigen Bewerbern und Bewerberinnen - Deutsch oder Französisch als Muttersprache verlangt wird!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn die durchgeführte Analyse nur begrenzt aussagekräftig ist, zeigt sie doch unzweideutig, dass der Bund den italienischsprachigen Schweizern und Schweizerinnen bereits bei der Bewerbung eine schwer überwindbare Hürde in den Weg legt und sich so um ihren Beitrag an Kreativität und Fähigkeiten &lt;/p&gt;&lt;p&gt;bringt.  Welche Erfolgsaussichten hat beispielsweise eine italienischsprachige Bewerberin mit Ingenieurdiplom der ETH Zürich und beruflichen Erfahrungen im wirtschaftlichen Bereich, die sich bei der Abteilung Abfall des BUWAL für den Posten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bewirbt (vgl.  Die Stelle", Nr. 7 vom 14.2.96., Anzeige Nr. 190), wenn  Deutsch oder Französisch mit guten Kenntnissen der anderen Sprache" verlangt sind? Ermutigt diese Formulierung italienischsprachige Personen zur Bewerbung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesbehörden haben wiederholt ihren Willen betont, den sprachlichen Minderheiten innerhalb der Bundesverwaltung die Möglichkeit zu geben, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. Auf diese Weise soll ihre Zahl erhöht und von ihrer eigenen Kultur und damit von der Multikulturalität der Schweiz profitiert werden. Vorschläge dieser Art finden sich schon in den Weisungen des Bundesrates über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 12.01.1983 und wurden &lt;/p&gt;&lt;p&gt;unter anderem vom Bundeskanzler in seiner Antwort auf eine meiner Bemerkungen (Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, 1995, III, S. 1465) und vom Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Camponovo 95.3254 bekräftigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle jedoch fest, dass die verlangten Sprachkenntnisse in den Stellenausschreibungen für Bundesstellen diese Absichtserklärung auch heute noch bereits im Stadium der Einstellung des &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundespersonals widerlegen. Wenn bei den verlangten Sprachkenntnissen der Grundsatz der Gleichheit aller Bürger und Bürgerinnen der Eidgenossenschaft respektiert würde, wäre dies der erste wichtige Schritt zur Verwirklichung dieser Ziele. Aufwendige Mittel sind dazu nicht erforderlich, da es nur darum geht, eine Formulierung zu ändern. Dies muss möglichst rasch erfolgen, damit eine rechtlich nicht zu rechtfertigende Diskriminierung, die auch der Bundesverwaltung schadet, aufgehoben wird. Es handelt sich um einen konkreten Schritt zur Förderung unserer Viersprachigkeit, deren Bedeutung in den jüngsten Diskussionen zur Revision des Sprachenartikels in der Verfassung von allen Seiten betont wurde.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat unterstreicht wie der Interpellant die Wichtigkeit einer mehrsprachigen Bundesverwaltung. Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung ist eines seiner Ziele im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die quantitativen Anforderungen betreffend die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften beim Bundespersonal sind in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung festgelegt. Nach den Statistiken zum Bundespersonal entspricht der Anteil der italienischsprachigen Bediensteten des Bundes, wie in den Weisungen gefordert, dem Anteil der italienischsprachigen Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu den französischsprachigen Bediensteten des Bundes sind die italienischsprachigen bei den Chefbeamten und Spezialisten (Lohnklassen 24-29) untervertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die mehrsprachige, ja multikulturelle Funktion der Verwaltung verlangt aber auch nach der Umsetzung qualitativer Massnahmen, mit denen die Arbeitsbedingungen namentlich der Bediensteten einer lateinischen Sprache verbessert werden können. Gerade im Hinblick darauf hat der Bundesrat Punkt 1 der Motionen Comby vom 4.6.1993 (93.3273) und Salvioni vom 17.6.1993 (93.333) zugestimmt, nach dem die in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 enthaltenen Grundsätze näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. und 2.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Formulierung der Stellenausschreibungen ist eines der ausschlaggebenden Elemente im Bereich der Personalrekrutierung des Bundes. Dass das Italienische selten verlangt wird, stellt tatsächlich eine Benachteiligung italienischsprachiger Bewerberinnen und Bewerber dar. Über die regelmässige Publikation der Stellenausschreibungen in der Tagespresse des Tessin hinaus müssen weitere Massnahmen getroffen werden, damit die italienischsprachige Bevölkerung bei der Einstellung von Bundespersonal vermehrt berücksichtigt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. und 4.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine stärkere Präsenz von italienischsprachigem Personal würde die Anforderungen einer nicht nur mehrsprachigen, sondern auch multikulturellen Verwaltung entsprechen. Um dem Problem der sprachlichen Anforderungen bei den Stellenausschreibungen des Bundes beizukommen, sind schon verschiedene Lösungen entwickelt und umgesetzt worden. So sehen die Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung folgendes vor: "Um den Angehörigen sprachlicher Minderheiten den Zugang zu den Bundesstellen zu erleichtern, ist bei der Ausschreibung im Stellenanzeiger in der Regel auf die Erwähnung der Sprachzugehörigkeit zu verzichten." Diese Lösung hat sich, was das Italienische betrifft, nicht genügend bewährt. Es wäre vernünftiger, auf jegliche sprachliche Anforderung zu verzichten, ausser in den Fällen, in denen dies für einen reibungslosen Ablauf des Dienstes absolut notwendig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Überlegungen wird der Bundesrat die Idee, in der Regel auf die Erwähnung der sprachlichen Anforderungen in den Stellenausschreibungen zu verzichten, in die Revision der Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung aufnehmen. Im Gegenzug werden sprachliche Anforderungen für das gesamte Personal je nach Art der Tätigkeit festgelegt. Die Massnahmen für die sprachliche Ausbildung in allen Amtssprachen sollen verstärkt und so angepasst werden, dass damit die bei der Einstellung allfällig vorhandenen Lücken bei den Sprachkenntnissen geschlossen werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bund gibt wöchentlich den Stellenanzeiger "Die Stelle" heraus, in welchem Bundesstellen ausgeschrieben sind. Zu den von den Bewerberinnen und Bewerbern verlangten Qualifikationen gehören auch die Sprachkenntnisse. Eine systematische Analyse der Ausgaben von "Die Stelle", die zwischen dem 18. Oktober 1995 und dem 14. Februar 1996 erschienen sind, zeigt, dass das Italienische deutlich weniger häufig erwähnt wird als das Deutsche und das Französische. Nur in 30 von 475 Stellenanzeigen werden auch sehr gute Italienischkenntnisse verlangt. Dies entspricht ungefähr 6 Prozent der ausgeschriebenen Stellen, gegenüber 67 Prozent für Deutsch und 52 Prozent für Französisch. Auch unter anderen Aspekten stellt man eine ähnlich starke Benachteiligung des Italienischen gegenüber den anderen Amtssprachen und eine Untervertretung sogar gegenüber dem Englischen fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Situation bedeutet eine starke Diskriminierung der Bewerber und Bewerberinnen italienischer Muttersprache gegenüber denjenigen deutscher oder französischer Muttersprache. Der Zugang zur Bundesverwaltung wird ihnen schon im Stadium der Bewerbung verunmöglicht. Selbst wenn sie weiterführende Schulen (Universität, ETH, Technikum) in der Deutsch- oder Westschweiz besucht haben und die Amtssprachen im allgemeinen besser beherrschen als die Angehörigen der anderen Sprachgruppen, können sie Deutsch oder Französisch natürlich nie als ihre Mutter- oder Hauptsprache bezeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich wies schon bei der Diskussion über den Geschäftsbericht von 1994 auf dieses Problem hin (vgl. AB 1995 N 1464). Die Analyse der Stellenanzeigen in "Die Stelle" des Bundes zeigt, dass noch nichts dagegen unternommen wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Erwägungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hält er es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für vertretbar, dass die Bürger und Bürgerinnen italienischer Muttersprache in den Stellenanzeigen für Bundesstellen derart benachteiligt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie kann er die Errichtung einer sprachlichen Barriere rechtfertigen, die italienischsprachige Bewerber und Bewerberinnen trotz ihrer Sprachkenntnisse ausschliesst, noch bevor ihre berufliche Befähigung beurteilt wurde, und die sie schon von der Bewerbung abhält?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht der Ansicht, die gegenwärtige Praxis bringe die Bundesverwaltung um die beruflichen Fähigkeiten und die Ideen, die der italienischsprachige Bevölkerungsteil der Eidgenossenschaft einbringen könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, diese Situation unverzüglich zu ändern und in den Stellenanzeigen das Italienische den anderen beiden Amtssprachen gleichzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen sieht er dazu vor?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stellenausschreibungen des Bundes. Diskriminierung der italienischsprachigen Schweizer</value></text></texts><title>Stellenausschreibungen des Bundes. Diskriminierung der italienischsprachigen Schweizer</title></affair>