﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963065</id><updated>2024-04-10T10:22:48Z</updated><additionalIndexing>Telekommunikationsindustrie;PTT;Unternehmenspolitik;SBB;Telecom;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Liberalisierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2042</code><gender>m</gender><id>57</id><name>David Eugen</name><officialDenomination>David</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12020308</key><name>Telekommunikationsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020203</key><name>PTT</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020315</key><name>Liberalisierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030308</key><name>Erhaltung von Arbeitsplätzen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010701</key><name>Telecom</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-05-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2042</code><gender>m</gender><id>57</id><name>David Eugen</name><officialDenomination>David</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3065</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, wonach im Fernmeldewesen bedeutende Umwälzungen bevorstehen. Es ist bekannt, dass die EU ab 1998 die Monopole im Bereich der Netze und der Telefonie abschaffen wird. Auch der schweizerische Telekommunikationssektor muss für diese neue Situation gerüstet sein. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 18. März 1996 das EVED mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Revision von Fernmeldegesetz und PTT-Organisationsgesetz beauftragt. Kern dieser Vorlagen, die dem Parlament voraussichtlich Mitte des Jahres zugeleitet werden sollen, sind eine weitgehende Liberalisierung des Marktes sowie die Schaffung einer eigenständigen und mit der notwendigen Handlungsautonomie ausgestatteten Telecom AG. Die Inkraftsetzung dieser Gesetze ist auf den 1. Januar 1998 vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auf diesem Wege die Grundlagen für einen attraktiven Fernmeldemarkt in der Schweiz geschaffen werden, dass die Telecom PTT in die Lage versetzt wird, sich in diesem Markt erfolgreich behaupten zu können, und dass eine flächendeckende Versorgung mit Grunddiensten sichergestellt werden kann. Insbesondere sollen durch das neue wettbewerbsorientierte Fernmeldegesetz den Kunden noch bessere und günstigere Telekommunikationsdienste zur Verfügung gestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Telecom PTT soll ein starkes wettbewerbsfähiges Unternehmen im Inland bleiben und womöglich neue Marktanteile im Ausland dazugewinnen. Hauptaufgabe der SBB wird auch in Zukunft unverändert der Personen- und Gütertransport bleiben. Die heute freien Kapazitäten des SBB-Kabelnetzes könnten jedoch einer besseren Nutzung für Fernmeldedienste zugeführt werden. Diese Erschliessung wäre nicht bloss aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Es liegt auch im Interesse des Bundes, wenn zusätzliche Erträge der SBB zu einem besseren Unternehmensergebnis führen und damit die Bundesrechnung entlastet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problembereiche, die durch die neugeschaffene Konkurrenzsituation entstehen könnten, durchaus bewusst. Als Eigentümer der Betriebe hat es der Bund jedoch in der Hand, mittels zentraler Vorgaben seinen Einfluss geltend zu machen, um möglichen Risiken Rechnung zu tragen. Deshalb wird er über seine Organe den Betrieben strategische Ziele zu Personalpolitik, Unternehmenswert, Beteiligungen, Kooperationen usw. vorgeben. In einem liberalisierten Umfeld kann es aber nicht Aufgabe des Bundesrates sein, die Betriebe operationell zu führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Telekommunikation ist ein Markt mit weit überdurchschnittlichen Wachstumsraten und hochwertigen Arbeitsplätzen. Deshalb bereiten sich schon heute ausländische Telekommunikationsunternehmen in der Schweiz auf die künftige Marktöffnung vor. Gerade aus der Sicht der Sicherung von Arbeitsplätzen bei Bundesbetrieben ist es sinnvoll, Marktanteilsverschiebungen womöglich "bundesintern" aufzufangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entscheidend ist jedoch, dass noch keine definitiven Weichenstellungen erfolgt sind. Das bisherige Engagement der SBB bezieht sich zurzeit lediglich auf eine Entwicklungsgesellschaft. Ob und unter welchen Bedingungen die SBB als eigentlicher Akteur auf dem Telekommunikationsmarkt auftreten soll, wird der Bundesrat vorgängig sorgfältig abklären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Damit die Telecom PTT in einem liberalisierten Markt ihre Wettbewerbsfähigkeit beibehalten kann, muss ihr die nötige Flexibilität eingeräumt werden. Es ist daher ein vordringliches Ziel der Revision des PTT-Organisationsgesetzes, der Telecom PTT den im Wettbewerb erforderlichen Handlungsspielraum zu verschaffen. So kann sie national und international gesehen weiterhin eine wichtige Rolle in den Telekommunikationsmärkten spielen und ihren Beitrag zur Bereitstellung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Schlüssel zu einem funktionierenden Markt liegt darin, dass neue Wettbewerber einen diskriminierungsfreien Zugang zu den bestehenden Netzen erhalten. Der Bundesrat will dies im neuen FMG über die Festschreibung einer sogenannten Interkonnexionsverpflichtung marktbeherrschender Unternehmen sicherstellen. Unter diese Interkonnexionspflicht können je nach ihrer Stellung im Markt auch die PTT und die SBB fallen. Von Bedeutung ist auch das neue Kartellrecht mit seinen einschränkenden Bestimmungen für marktmächtige Unternehmen im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesbetriebe haben ein Interesse daran, möglichst viel Verkehr auf die Netze zu bringen, um deren Ausnützung und Ertrag hoch zu halten. In erster Linie bringen eigene Dienstleistungen am meisten Wertschöpfung für die Unternehmen. Es kann sich aber auch auszahlen, Dritten Dienste über ihre Netze anbieten zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie schon erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament noch diesen Sommer eine Vorlage zu unterbreiten, die der Telecom PTT den notwendigen Handlungsspielraum in einem liberalisierten Markt sichert. Für die eigentliche Marketingstrategie ist jedoch die Telecom PTT bereits unter geltendem Recht selber verantwortlich. Daran wird sich auch unter den künftigen Rahmenbedingungen nichts ändern. Allerdings wird der Bundesrat in seiner Position als Eigentümer der Unternehmung gewisse strategische Ziele vorgeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Telecom PTT muss als Aktiengesellschaft die Deckungslücke bei der Pensionskasse des Bundes schliessen. Der Fehlbetrag wird sich 1998 auf rund 2,1 Milliarden Franken belaufen. In der Botschaft zum neuen Organisationsrecht wird sich der Bundesrat mit dieser Frage vertieft auseinandersetzen und dem Parlament Vorschläge unterbreiten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der am 1. Februar 1996 gegründete Telekommunikationskonzern Global One (France Télécom, Deutsche Telekom und US Sprint) steigt neu in den Schweizer Markt ein. Er tut dies als Reaktion auf die Allianz von SBB, SBG und Migros, welche das Glasfasernetz der SBB benutzen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alles deutet darauf hin, dass am schweizerischen Telekommunikationsmarkt grösste Umwälzungen unmittelbar bevorstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund ist für die Regelung des öffentlich-rechtlichen Rahmens der Telekommunikation (Art. 36 und 55bis BV) verantwortlich. Er ist ausserdem sowohl Eigentümer der Telecom PTT, die über ein Netz Telefon-, Daten- und Multimediadienste anbietet, und auch der Schweizerischen Bundesbahnen, die nun ein zweites Netz den Konkurrenten der Telecom PTT zur Nutzung anbieten. Es liegt auf der Hand, dass diese "konzerninterne" gegenseitige Konkurrenzierung von Bundesbetrieben mit hohen Risiken für die Arbeitsplätze bei PTT und SBB und mit hohen Verlustrisiken für das Bundesvermögen verbunden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Unternehmensstrategie verfolgt der Bundesrat im Telekommunikationssektor mit den beiden öffentlichen Betrieben SBB und PTT angesichts der schnell anlaufenden europäischen und globalen Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche konkreten unternehmerischen Massnahmen trifft der Bundesrat, damit die mit öffentlichen Mitteln des Bundes finanzierten Telekommunikations-Infrastrukturen ab der Liberalisierung (1. Januar 1998) gegenüber der Konkurrenz eine hohe Marktchance haben, die damit verbundenen hochwertigen Arbeitsplätze erhalten bleiben und keine Substanzverluste im Bundesvermögen eintreten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche unternehmerischen Vorgaben macht der Bundesrat den Betrieben für die Netznutzung durch Dritte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat zur rechtzeitigen Sicherung des unternehmerischen Handlungsspielraums der Telecom PTT und zur Einleitung der notwendigen Marketingstrategie rechtzeitig vor dem 1. Januar 1998?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie gedenkt der Bundesrat die Frage der 2. Säule bei der Telecom PTT rechtzeitig zu lösen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Alarmsignale am Telecom-Markt Schweiz</value></text></texts><title>Alarmsignale am Telecom-Markt Schweiz</title></affair>