{"id":19963068,"updated":"2024-04-10T13:40:33Z","additionalIndexing":"Autobahn;Subvention;Strassenunterhalt","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010201","name":"Autobahn","type":1},{"key":"L06K070503010402","name":"Strassenunterhalt","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-09-23T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-09-25T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-08-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"1996-03-14T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4508"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(826758000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(843429600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Der Unterhalt der Nationalstrassen ist für die Kantone, die mit denselben finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben wie <\/p><p>der Bund, eine starke Belastung. Der Bund darf deshalb die Unterhaltskosten nicht einfach auf die Kantone abwälzen, da für das Nationalstrassennetz laut Bundesverfassung in erster Linie der Bund zuständig ist.<\/p><p>Die Mittel für die Nationalstrassen wurden für 1996 im Vergleich zum ursprünglichen Antrag des Bundesrats erhöht. Es wäre nur folgerichtig, wenn diese Erhöhung auch dem Unterhalt der <\/p><p>Nationalstrassen zugute käme und die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich nicht erhöht würden, da ihnen bereits die neu eröffneten Autobahnabschnitte zusätzliche Kosten verursachen.<\/p><p>Es wäre sinnvoller, beim Ausbau des Nationalstrassennetzes etwas zurückhaltender zu sein, dafür aber über genügend Mittel für dessen Unterhalt zu verfügen. Dazu kommt, dass der Anteil des Bundes an den Unterhaltskosten mit zweckgebundenen, von den Benutzern stammenden Mitteln, der Anteil der Kantone hingegen mit den ordentlichen Steuern oder sogar mit Anleihen finanziert wird. Auch das Verursacherprinzip gebietet folglich, dass die Beteiligung des Bundes am Unterhalt der Nationalstrassen, die bereits 1993 reduziert wurde, nicht erneut zu Lasten der kantonalen Finanzen verringert werden darf.<\/p><p>Die gemäss Treibstoffzollgesetz erhobenen Zollabgaben sind also so einzusetzen, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen unverändert bleibt. Damit die finanzielle Belastung nicht zunimmt, ist die Rückübertragung an die Kantone im Rahmen des Kredites <\/p><p>vorzunehmen, der im Voranschlag des Bundes für die Nationalstrassen eingestellt ist.<\/p><p>Diese Motion geht in die Richtung des Postulats von Hanspeter Seiler (95.3617), das der Bundesrat entgegengenommen hat.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt beantragte der Bundesrat, die Beitragssätze für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen herabzusetzen. Statt der bisherigen Bandbreite zwischen 75 und 90 Prozent (in Härtefällen 97 Prozent) sollte nun eine Bandbreite zwischen 40 und 80 Prozent (in Härtefällen 95 Prozent) gelten. Die Umsetzung dieser neuen Regelung bewirkte eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes von 87 auf 67 Prozent. In der Botschaft an das Parlament wird dazu folgendes ausgeführt:<\/p><p>\"Die grössere finanzielle Beteiligung der Kantone durch den Unterhalt der Nationalstrassen wird sie veranlassen, die für eine möglichst effiziente Aufgabenerfüllung nötigen Vorkehrungen zu treffen. Damit würden sich auch die Auswirkungen auf ihre Finanzlage vermindern. Hinzuzufügen ist, dass die Ausgaben, die den Kantonen durch die genannten Massnahmen zusätzlich erwachsen, zu einem grossen Teil ausgeglichen werden durch ihren Anteil an den zweckgebundenen Mehreinnahmen, die das Sanierungsprogramm vorsieht. Sie werden 12 Prozent der zweckgebundenen Mehreinnahmen (Art. 4 Abs. 5 Treibstoffzollgesetz) aus der Erhöhung des Treibstoffgrundzolls (rund 400 Mio\/Jahr, vgl. Ziffer 32.2) und aus der Aufhebung der Treibstoffzollrückerstattungen (rund 100 Mio\/Jahr, vgl. Ziffer 23.12) erhalten, das heisst insgesamt rund 60 Millionen pro Jahr.\"<\/p><p>Die Eidg. Räte haben der Reduktion der Beitragssätze zugestimmt, die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls jedoch abgelehnt. Ungeachtet dieses Entscheides mehren sich die Anzeichen, dass die Kantone wegen ihrer eigenen angespannten Finanzlage Mühe bekunden, den Unterhalt der Nationalstrassen langfristig zu gewährleisten. Der Bundesrat war darum bereit, das im vorliegenden Vorstoss erwähnte Postulat 95.3617 Seiler entgegenzunehmen. Das Anliegen des Motionärs zielt grundsätzlich in die gleiche Richtung. Es darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass das zuständige Fachamt gegenwärtig mit Hilfe von Informatiksystemen ein \"Management der Strassenerhaltung (MSE)\" aufbaut. Damit sollen künftig u.a. Entscheidgrundlagen zur Verfügung stehen, um den Unterhalt langfristig wirtschaftlich betreiben zu können. Ausserdem hat der Bundesrat am 22. Mai 1996 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die abzuklären hat, wie eine technisch ausreichende Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke möglichst kostengünstig sichergestellt werden kann. Ein Zwischenbericht ist bis Ende 1996 abzuliefern. Sobald die erwarteten Ergebnisse vorliegen, wird der Bundesrat über die mittel- und langfristige Sicherstellung des Nationalstrassenunterhalts und den damit verbundenen Mittelbedarf beschliessen.<\/p><p>Die heutigen Beitragssätze bewegen sich im Rahmen der im Treibstoffzollgesetz vorgegebenen Bandbreite. Sie sind erst am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Eine Erhöhung der Beitragssätze im vom Motionär gewünschten Ausmass setzt eine erneute Gesetzesrevision voraus. Dem Bundesrat erscheint es nicht tunlich, diese Änderung schon so kurz nach der letzten Revision einzuleiten. Vorerst sind die Ergebnisse der oben erwähnten Abklärungen abzuwarten. Der Bundesrat ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beteiligung des Bundes an den Unterhalts- und Betriebskosten des Nationalstrassennetzes wieder auf die Höhe anzuheben, die von den Ausführungsverordnungen zur Nationalstrassen- und zur Treibstoffzollgesetzgebung für 1995 vorgesehen war. Diese höhere Beteiligung soll dem im Budget vorgesehenen Nationalstrassenkredit belastet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen. Beteiligung des Bundes"}],"title":"Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen. Beteiligung des Bundes"}