{"id":19963081,"updated":"2024-04-10T14:55:43Z","additionalIndexing":"Klein- und mittleres Unternehmen;Gebühren;Wirtschaftsförderung;Patent","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L05K1602040202","name":"Patent","type":1},{"key":"L05K1107020401","name":"Gebühren","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":2},{"key":"L05K0704010112","name":"Wirtschaftsförderung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(827103600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(835308000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2308,"gender":"m","id":140,"name":"Marti Werner","officialDenomination":"Marti Werner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2396,"gender":"m","id":333,"name":"Jans Armin","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2366,"gender":"m","id":300,"name":"Alder Fredi","officialDenomination":"Alder Fredi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2261,"gender":"m","id":150,"name":"Meyer Theo","officialDenomination":"Meyer Theo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2089,"gender":"m","id":114,"name":"Hubacher Helmut","officialDenomination":"Hubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2100,"gender":"m","id":129,"name":"Ledergerber Elmar","officialDenomination":"Ledergerber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3081","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hat auf Jahresbeginn 1996 seine Gebühren stark angehoben. Die Gebühr bei Anmeldung eines Patentes wurde mehr als verfünffacht! Früher betrugen die Gebühren in den ersten fünf Jahren 100 Franken bis 140 Franken. Heute stehen Erfindern und Erfinderinnen bei einer internationalen Anmeldung ihres Patentes oft Kosten von mehreren zehntausend Franken gegenüber, was für die Lancierung eines neuen Produktes aus eigenen Mitteln prohibitiv sein kann. Die neue Gebührenordnung bringt Firmen in Bedrängnis, die bei der Patentierung noch mit Kapitalknappheit zu kämpfen haben. Nach einer längeren Laufzeit des Patentes, wenn die Erträge des neuen Produktes anfallen, wären diese Patentnehmer eher in der Lage, etwas höhere Patentkosten zu tragen.<\/p><p>Hohe Anfangsgebühren schaden schliesslich auch dem Werk- und Innovationsplatz Schweiz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Umwandlung des Bundesamtes für geistiges Eigentum (Bage) in das IGE wird die Einführung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung angestrebt. Eine solche Führung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bedingt zum einen die Sicherstellung einer marktgerechten Leistungserbringung, zum anderen aber auch die Realisierung der vollen Kostentransparenz, die es ermöglichen soll, die anfallenden Kosten dem effektiven Verursacher zuzuordnen und den Steuerzahler insoweit zu entlasten. Im Rahmen des Leistungsauftrages soll weiter die Informationsfunktion namentlich auch des Patentsystems effizienter genutzt werden, was eine bessere Aufbereitung und Zurverfügungstellung der in der Patentdokumentation enthaltenen Information voraussetzt. Schliesslich soll mit dem mit grösserer Flexibilität ausgestatteten Institut ein vermehrt nachfrageorientiertes Dienstleistungsunternehmen entstehen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Umwandlung des Bage in ein betrieblich autonomes Institut auch im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) erfolgt ist, nämlich um der Transparenz- und Informationsfunktion der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme besser zum Durchbruch zu verhelfen. Gerade die Patentinformation, die das IGE ausbauen soll, ist für die KMU ein wichtiges Instrument, um die eigene Innovationstätigkeit zielgerichtet voranzutreiben. Die weltweit publizierten Patentdokumente bilden einen riesigen Fundus wirtschaftlich und juristisch relevanter technischer Information, deren Konsultation u. a. verhindern kann, dass \"das Rad\" immer wieder zu hohen Kosten neu \"erfunden\" werden muss. Diese Information so aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen, dass der Zugriff möglichst leicht erfolgen kann, erfordert natürlich erhebliche Investitionen, von denen aber, wie erwähnt, vor allem auch die KMU profitieren können und sollen.<\/p><p>1. Bereits vor der Umwandlung des Bage in ein Institut war eine Gebührenerhöhung bzw. eine Anpassung der Gebührenstrukturen angekündigt worden (vgl. Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Igeg, S. 11). Infolgedessen wurde erstens die Anmeldegebühr für Patentgesuche von bisher 100 Franken auf 200 Franken angehoben. Zweitens wurde eine Prüfungsgebühr von 500 Franken eingeführt. Diese Prüfungsgebühr ist aber nicht bei der Anmeldung zu bezahlen, sondern erst dann, wenn das entsprechende Gesuch auch in die eigentliche Prüfungsphase tritt. Damit soll vermieden werden, dass Patentgesuche kostenlos das gesamte Prüfungsverfahren durchlaufen, kurz vor der Patenterteilung aber zurückgezogen werden. Da gleichzeitig die Druckkostengebühr für die ersten zehn Seiten der Patentschrift weggefallen ist, verursacht die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen, deren Inkrafttreten der Patentbewerber beabsichtigt, keine zusätzlichen Kosten. Zudem wurde die Gebührenstruktur für die Patentjahresgebühren linear (anstatt wie früher steigend) ausgestaltet. Die Patentjahresgebühren für das dritte bis zwanzigste Jahr betragen neu durchwegs 530 Franken, währenddem sie früher von 100 Franken auf 1400 Franken anstiegen. Indessen bleibt die Gesamtbelastung für die Gesuchsprüfung und die Aufrechterhaltung über die gesamte mögliche Lebensdauer eines Patentes praktisch unverändert.<\/p><p>2. Die Jahresgebühren bezwecken namentlich, die Sachprüfung, die Registerführung und die Aufbereitung der in der Patentschrift enthaltenen Information zu finanzieren. Diese Verfahrensschritte sind für alle Patentgesuche gleich aufwendig, ob sie nun kurz- oder langlebig sind, ob sie grossen oder kleinen Unternehmen gehören. Zudem ist zu berücksichtigen, dass grosse Unternehmen oft ein umfangreiches Portefeuille an Patenten und Patentgesuchen halten, so dass die Kosten in Relation zur Unternehmensgrösse bleiben. Das Ziel der vorliegend zur Diskussion stehenden Änderungen war die Herstellung von Kostentransparenz und damit die Durchsetzung einer vollen Kostendeckung durch die Gebühren, was zu einer Entlastung des Steuerzahlers führt; die Kosten sollen dort anfallen, wo sie entstehen. Es rechtfertigt sich daher, auf alle Anmelder die gleichen Gebührenbeträge anzuwenden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die neue Gebührenstruktur erst Anfang Januar 1996 in Kraft getreten ist. Es muss somit abgewartet werden, ob sich das neue System bewährt. Neue Erkenntnisse werden frühestens Mitte 1997, nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres des IGE, vorliegen. Sollte der Bundesrat dannzumal zur Überzeugung gelangen, dass eine Änderung der Patentjahresgebühren vor dem Hintergrund des Leistungsauftrages des IGE möglich und angezeigt ist, so ist er durchaus bereit, entsprechende Anträge des Institutsrates zu prüfen.<\/p><p>3. Eine kostendeckende Jahresgebühr von 530 Franken stellt auch für kleinere Unternehmen kein unüberwindliches Hindernis dar, stehen doch bei der Entwicklung und Vermarktung eines neuen Produktes und sogar bereits bei einer Unternehmensgründung weit höhere Kosten in anderen Bereichen an. Auf die Laufzeit eines Patentes gerechnet werden die Jahresgebührenbeträge bei einer erfolgreichen Verwertung einer Erfindung, die ja ausschliesslich dem Patentinhaber vorbehalten ist, wettgemacht. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 44 des Patentgesetzes bedürftigen Patentbewerbern die Möglichkeit einräumt, eine Stundung der Gebühren zur Erlangung und Aufrechterhaltung eines Patentes, mit Ausnahme der Anmeldegebühr (200 Franken), für die ersten fünf Jahre zu erwirken. Diese Bestimmung kann auch von mittellosen Unternehmen in Anspruch genommen werden.<\/p><p>Der Interpellant erwähnt überdies, dass eine internationale oder europäische Anmeldung hohe Kosten in der Höhe von oft mehreren zehntausend Franken mit sich bringt. Gerade in diesem Licht erscheinen aber die Jahresgebühren für schweizerische Patentgesuche und Patente keineswegs prohibitiv, sondern ermöglichen es, im Gegenteil, nach wie vor, ein Erfindungspatent zu vernünftigen Kosten zu erlangen. Sollte der Bundesrat indessen künftig der Meinung sein, dass eine Änderung der Patentjahresgebühren sinnvoll ist, wird er, wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, entsprechende Anträge des Institutsrates zu gegebener Zeit prüfen. Dies kann aber nicht vor Abschluss des ersten Geschäftsjahres des IGE Mitte 1997 geschehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, die Patentgebühren differenzierter zu gestalten?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Gebühren zugunsten kleiner und mittlerer Firmen mit schmaler Kapitalbasis wie früher üblich gestaffelt - d. h. im Verhältnis zur Laufzeit des Patentes - zu erheben und mindestens in den ersten vier Jahren einer Patentierung deutlich tiefere Gebühren festzusetzen?<\/p><p>3. Sieht der Bundesrat weitere Möglichkeiten, die Kosten für kleine und mittelgrosse Firmen insbesondere bei Neuanmeldungen eines Patentes zu senken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Differenzierung der Patentgebühren"}],"title":"Differenzierung der Patentgebühren"}