﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963117</id><updated>2024-04-10T11:27:30Z</updated><additionalIndexing>Submissionswesen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2208</code><gender>m</gender><id>59</id><name>Delalay Edouard</name><officialDenomination>Delalay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1996-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07010305</key><name>Submissionswesen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1996-06-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-06-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-06-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2442</code><gender>m</gender><id>376</id><name>Respini Renzo</name><officialDenomination>Respini Renzo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2256</code><gender>m</gender><id>176</id><name>Rhyner Kaspar</name><officialDenomination>Rhyner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2359</code><gender>m</gender><id>275</id><name>Maissen Theo</name><officialDenomination>Maissen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2259</code><gender>m</gender><id>189</id><name>Schallberger Peter-Josef</name><officialDenomination>Schallberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2241</code><gender>m</gender><id>227</id><name>Uhlmann Hans</name><officialDenomination>Uhlmann Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2207</code><gender>m</gender><id>53</id><name>Danioth Hans</name><officialDenomination>Danioth Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2110</code><gender>m</gender><id>141</id><name>Martin Jacques</name><officialDenomination>Martin Jacques</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2336</code><gender>m</gender><id>19</id><name>Bisig Hans</name><officialDenomination>Bisig</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2239</code><gender>m</gender><id>204</id><name>Seiler Bernhard</name><officialDenomination>Seiler Bernhard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2440</code><gender>m</gender><id>369</id><name>Aeby Pierre</name><officialDenomination>Aeby</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2443</code><gender>m</gender><id>372</id><name>Inderkum Hansheiri</name><officialDenomination>Inderkum</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner Christiane</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2236</code><gender>m</gender><id>195</id><name>Schmid-Sutter Carlo</name><officialDenomination>Schmid-Sutter Carlo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2434</code><gender>m</gender><id>375</id><name>Paupe Pierre</name><officialDenomination>Paupe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2206</code><gender>m</gender><id>49</id><name>Cottier Anton</name><officialDenomination>Cottier Anton</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2337</code><gender>m</gender><id>22</id><name>Bloetzer Peter</name><officialDenomination>Bloetzer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2441</code><gender>m</gender><id>374</id><name>Marty Dick</name><officialDenomination>Marty Dick</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2435</code><gender>f</gender><id>378</id><name>Saudan Françoise</name><officialDenomination>Saudan</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2204</code><gender>m</gender><id>41</id><name>Cavadini Jean</name><officialDenomination>Cavadini Jean</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2202</code><gender>m</gender><id>13</id><name>Béguin Thierry</name><officialDenomination>Béguin Thierry</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2229</code><gender>m</gender><id>161</id><name>Onken Thomas</name><officialDenomination>Onken</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2257</code><gender>m</gender><id>194</id><name>Schiesser Fritz</name><officialDenomination>Schiesser</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2439</code><gender>m</gender><id>377</id><name>Rochat Eric</name><officialDenomination>Rochat Erich</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2208</code><gender>m</gender><id>59</id><name>Delalay Edouard</name><officialDenomination>Delalay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3117</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Beschaffungspolitik des Bundes ist noch immer sehr unausgeglichen. Im Zeitraum von 1991 bis 1994 blieben die Unterschiede offenkundig: 72 Prozent der Zahlungen für Güter flossen in nur vier Kantone, während zwölf Kantone sich in fünf Prozent teilen mussten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1993 hat der Ständerat ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragte, neben der aktuellen Einkaufsstatistik Statistiken in den folgenden Bereichen vorzulegen: Abgeltungen für Forschungsaufträge, für Gutachten, für Revisionsaufträge, für Software, Honorare für Ingenieure und Ingenieurinnen, &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Architekten und Architektinnen, Auditorinnen und Auditoren wie auch Statistiken über Versicherungsprämien, Mietpreise und über die anderen Dienstleistungen, je nach Art und Zahlungsort.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VBoeB) ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Sie legt fest, welche Güter, Dienstleistungen und Bauaufträge in einem Vergabeverfahren vergeben werden müssen.  Sie bestimmt auch, wie die Statistiken vorgelegt werden müssen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diese Verordnung legt aber keine Pflicht fest, wonach die Daten nach Regionen aufgegliedert werden sollten, ebensowenig die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, obwohl sie seit 1993 zweimal geändert worden ist. Die VBoeB deckt zudem die Beschaffungen, die unter den gesetzlichen Schwellenwerten liegen, nicht ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraus schliesse ich, dass es am politischen Willen zur Behebung dieser Verzerrungen und zur Umsetzung des Postulats fehlt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich in der jüngsten Zeit intensiv um eine Verbesserung und Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bemüht. Während vorerst das Schwergewicht auf der Umsetzung der mit dem Beitritt zum GATT-Übereinkommen verbundenen internationalen Verpflichtungen (BG über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16.12.1994) sowie der Erarbeitung einer neuen der Güter-, Dienstleistungs- und Baubereich umfassenden Verordnung (Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11.12.1995) lag, konzentrieren sich nun seit geraumer Zeit die Bemühungen auf die Rechtskonforme Anwendung des neuen Beschaffungsregimes und damit auf die Anleitung, Unterstützung und Schulung der Beschaffungsstellen des Bundes. Wegleitend sind dabei die zentralen Grundsätze des neuen BG über das öffentliche Beschaffungswesen: Transparenz bei den Vergabeverfahren, Wettbewerb, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Auf dieser Grundlage nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB), in welcher die Verantwortlichen der wichtigsten Beschaffungsstellen des Bundes vertreten sind, hat die Gesetzgebungsarbeiten zum neuen Beschaffungsregime intensiv begleitet. Ein Jahr vor Inkraftsetzung des neuen Beschaffungsrechts hat die BKB eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, verwaltungsinterne Ausbildungsunterlagen zu Gesetz und Verordnung zu erarbeiten und für alle betroffenen Stellen des Bundes eine Ausbildung zum neuen Regime anzubieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Spätsommer hat die BKB sämtliche Dienststellen des Bundes schriftlich über das neue Beschaffungsregime informiert. Insbesondere wurden die Verantwortlichen auf die neuen Vergabeverfahren sowie auf das neue Rechtsmittel hingewiesen. Die Dienststellen wurden zu einem eintägigen Ausbildungskurs nach Bern eingeladen. Noch vor dem 1. Januar 1996 hat die BKB rund 300 Einkäufer und Einkäuferinnen von Gütern und Dienstleistungen der zentralen Bundesverwaltung ausgebildet. PTT und SBB sowie die Gruppe für Rüstung haben gleichartige eintägige Schulungen durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung hat die BKB zuhanden der Vergabestellen des Bundes ein Handbuch zum neuen Beschaffungsregime erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ähnlich wie die BKB hat sich auch die Konferenz der Bauorgane des Bundes (KBOB), in welcher die Verantwortlichen des Baubereichs des Bundes Einsitz nehmen, mit dem neuen Beschaffungsregime auseinandergesetzt. An halbtägigen Ausbildungsveranstaltungen der KBOB wurden in November 1995 450 Verantwortliche aus dem Baubereich der zentralen Bundesverwaltung und der PTT in Lausanne, Zürich und Bern ausgebildet. Die SBB haben eine ähnliche Ausbildung etwas später in eigener Kompetenz durchgeführt. Die grossen Beschaffungsstellen des Bundes im Baubereich führen im laufenden Jahr die Aus- und Weiterbildung etwas später in eigener Kompetenz durchgeführt. Die grossen Beschaffungsstellen des Bundes im Baubereich führen im laufenden Jahr die Aus- und Weiterbildung zum neuen Regime intensiv fort.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Einhaltung der Vergabevorschriften haben BKB und KBOB besonderen Wert auf Information und Schulung der betroffenen Stellen gelegt. Eine wichtige Funktion kommt zudem dem neuen Rechtsmittel für nicht berücksichtigte Anbieter zu, welches im Rahmen der Schulung eingehen erläutert wurde. Die Überwachung der Einhaltung der Vergabevorschriften durch die Auftraggeberinnen wird durch die den Beschaffungen  nachgelagerten Revisionsorgane sichergestellt. Transparente Vergabeverfahren unterstützen die Kontrollfunktion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. das neue Beschaffungsregime sieht vor, dass Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden und nur ausnahmsweise freihändig beschafft werden darf. Die Ausnahmeregelungen sind restriktiv gehalten und in ihrer Aufzählung abschliessend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kleinaufträge unter 50'000 Franken dürfen freihändig vergeben werden. Die Auftraggeberin ist aber in jedem Fall frei, statt freihändig im Wettbewerb zu beschaffen, wenn ihr die Schaffung der Wettbewerbslage verwaltungsökonomisch sinnvoll erscheint. Sie hat überdies die Möglichkeit, mittels interner Weisungen die Schwelle für freihändige Vergaben tiefer als 50'000 Franken anzusetzen, um den welche vor allem eine Vielzahl vom Klein- und Kleinstaufträgen zu vergeben haben. In der Praxis vergibt der gute Einkäufer selbst dann im Wettbewerb (beispielsweise durch telefonische Preisanfragen), wenn die Bedingungen für eine freihändige Vergabe erfüllt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kennt das Anliegen auf gleichmässigere Verteilung der Aufträge auf die Regionen und nimmt dieses sehr ernst. Das Beschaffungsregime verpflichtet jedoch die Auftraggeberinnen, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen und nicht regionalpolitische Aspekte in den Vordergrund zu stellen. Auf der anderen Seite beruht das neue Beschaffungsrecht auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Anbieterinnen und Anbieter und damit auch der Regionen aus denen diese stammen, d. h. alle sollen die gleiche Möglichkeit haben, ein Angebot abgeben zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist deshalb sehr wohl bereit, die hierfür allenfalls notwendigen Massnahmen zu treffen. Er hat zu diesem Zweck seine Verwaltungskontrolle in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Finanzdepartement beauftragt, eine Studie zur Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen vorzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vom Bundesrat am 24. April 1996 bereinigte Mandat umfasst folgende zwei Punkte: Zum einen soll der im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Regionen massgebliche Spielraum des neuen Beschaffungsstellen abgeklärt werden, wie in der Praxis von diesem Spielraum Gebrauch gemacht wird. Das EFD wurde zudem beauftragt, mit dem Ziel einer Sensibilisierung eine Konferenz mit Vertretern aller bundesinternen Beschaffungsstellen zu organisieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat sieht vor, die Zahlungsströme der vom Bund vergebenen Dienstleistungen in die Beschaffungsstatistik des Bundes aufzunehmen und die Forderungen des Postulanten vom 16.12.1992 zu erfüllen. Die gemeinsame Veröffentlichung der Zahlungsströme für Güter- und Dienstleistungsbeschaffungen ist aufgrund der Anpassungsarbeiten frühestens ab 1998 möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem lässt der Bundesrat im Rahmen des vorerwähnten Mandates an die Verwaltungskontrolle prüfen, ob die Aussagekraft der heute auf reinen Zahlungsströmen beruhenden Beschaffungsstatistik verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die methodischen Probleme und die ressourcenmässigen Voraussetzungen einer Erhebung über die Produktions- und Wertschöpfungsorte der Bundesbeschaffungen (materielle Inzidenz) geklärt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu prüfen und zu verfolgen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Vorkehren hat die Einkaufskommission des Bundes getroffen, um sicherzustellen und zu kontrollieren, dass sich die dem Gesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellten Unternehmen und Ämter hinsichtlich Ausschreibung und Vergabeverfahren an die genannten Vorschriften halten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt der Bundesrat die Auftragsvergabe für Beschaffungen zu regeln, deren Wert unter den gesetzlichen Schwellenwerten liegt und die entsprechend nach Belieben vergeben werden können, und wie will er sicherstellen, dass bei der Vergabe alle Regionen gleichmässig berücksichtigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wann erfüllt der Bundesrat das überwiesene Postulat und veröffentlicht er eine Liste der beschafften Güter und Dienstleistungen, aufgegliedert nach Art und Zahlungsort?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Oeffentliche Beschaffungen der Eidgenossenschaft</value></text></texts><title>Oeffentliche Beschaffungen der Eidgenossenschaft</title></affair>