{"id":19963121,"updated":"2025-11-14T07:40:39Z","additionalIndexing":"Umweltverträglichkeitsprüfung;Basel-Land;Jura;Landschaftsschutz;Solothurn (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4502"},"descriptors":[{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L06K030101010301","name":"Basel-Land","type":1},{"key":"L05K0301010115","name":"Solothurn (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0603010202","name":"Jura","type":2},{"key":"L05K0601040103","name":"Umweltverträglichkeitsprüfung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-05-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(827362800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(835308000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"96.3121","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Richtplan des Kantons Solothurn wird gegenwärtig überarbeitet. Ein entsprechender Entwurf vom Oktober 1995 liegt vor. Die vom Interpellanten angesprochenen Abbauvorhaben sind im Richtplanentwurf als potentielle Abbaugebiete aufgenommen.<\/p><p>Durch die zwei Abbaustandorte werden keine Schutzgebiete von nationaler Bedeutung (BLN, KLN) tangiert. Die beiden betroffenen Abbaustellen liegen jedoch in einem Gebiet, welches gemäss Richtplanentwurf als Juraschutzzone bzw. Gebiet von besonderer Schönheit und Eigenart bezeichnet ist. Beide Standorte liegen zudem im Wald.<\/p><p>Die Waldgesetzgebung verpflichtet den Bund und die Kantone zu einer restriktiven Rodungspolitik für Abbaugebiete im Wald. Die für die Erteilung einer Rodungsbewilligung nötigen Voraussetzungen können folglich nur in Ausnahmefällen als erfüllt erachtet werden.<\/p><p>Es obliegt dem Kanton Solothurn, die Nutzungsinteressen (Bedarf) gegenüber den Anforderungen der Walderhaltung und des Natur- und Landschaftsschutzes abzuwägen. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen gemäss Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu berücksichtigen. Im weiteren hat gemäss Raumplanungsgesetzgebung eine Abstimmung der Abbauvorhaben mit dem Nachbarkanton (Baselland) zu erfolgen.<\/p><p>2. Gemäss Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind Kies- und Sandgruben, Steinbrüche und andere nicht der Energiegewinnung dienende Materialentnahmen aus dem Boden mit einem abbaubaren Gesamtvolumen von mehr als 300 000 Kubikmeter der UVP-Pflicht unterstellt. Für die fraglichen Abbauvorhaben (von etwa je 60 Millionen Kubikmeter Abbauvolumen) ist demzufolge nach Vorliegen eines Bedürfnisnachweises eine UVP durchzuführen. Das massgebliche Verfahren für die UVP erfolgt auf kantonaler Ebene. Im Rahmen der UVP ist die Rodungsfrage miteinzubeziehen. Zuständig für die Erteilung der Rodungsbewilligung ab 5000 Quadratmeter Wald ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.<\/p><p>3. Gegenwärtig läuft auf Bundesebene ein Konsultationsverfahren zum bereits erwähnten Richtplanentwurf, in welchem der Bund dem Kanton seine Anliegen bekanntgibt. Es ist Sache des Kantons, diese Anliegen im Rahmen der Überarbeitung in den Richtplan einfliessen zu lassen. Der Bundesrat ist letztlich für die Genehmigung des Richtplans des Kantons Solothurn zuständig. Sollte sich in bezug auf die fraglichen zwei Abbauvorhaben zeigen, dass sich die inhaltlichen und planerischen Konflikte nicht auf dem Weg der üblichen Zusammenarbeit beheben liessen, so würde der Bundesrat dannzumal eine Einigungsverhandlung anordnen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Langenbruck, ein Baselbieter Höhenkurort, wehrt sich dagegen, dass der Kanton Solothurn hart an der Kantonsgrenze, in Bärenwil, ein kantonales Steinbruchkonzept, mit zwei möglichen Standorten, in die Tat umsetzen will. Die Abbaustellen wären vom solothurnischen Gebiet aus nicht einsehbar, wohl aber von Baselbieter Seite. Ein oder zwei Steinbrüche brächten Lärm, grossen Mehrverkehr und eine massive Beeinträchtigung in diese noch weitgehend intakte Jura-Erholungslandschaft. Die Landschaft würde enorm verschandelt. Deshalb wehrt sich auch der Kanton Baselland gegen diese Pläne.<\/p><p>Ich frage darum den Bundesrat:<\/p><p>1. Sieht er die umweltschützerischen Bedenken gegen diese Pläne, und wie bewertet er sie aus umweltpolitischer Sicht?<\/p><p>2. Muss für ein solches Projekt, das grosse Auswirkungen auf die Landschaft zeitigt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden, und hat der Bund in diesem Rahmen Möglichkeiten einzugreifen?<\/p><p>3. Ist er bereit, auf den Kanton Solothurn einzuwirken, damit dieser seine Pläne fallenlässt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Baselland gegen Solothurner Steinbruch-Pläne bei Langenbruck"}],"title":"Baselland gegen Solothurner Steinbruch-Pläne bei Langenbruck"}