﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963122</id><updated>2024-04-10T09:23:48Z</updated><additionalIndexing>Flüchtling;Ausschaffung;Auslandshilfe;Bosnien-Herzegowina;Flüchtlingshilfe im Ausland;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2175</code><gender>m</gender><id>215</id><name>Steffen Hans</name><officialDenomination>Steffen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4502</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03010202</key><name>Bosnien-Herzegowina</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010401</key><name>Auslandshilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010701</key><name>Flüchtlingshilfe im Ausland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-05-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2175</code><gender>m</gender><id>215</id><name>Steffen Hans</name><officialDenomination>Steffen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3122</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach dem Friedensabkommen von Dayton, welches die rasche Rückführung der Kriegsvertriebenen aus Bosnien unter Wahrung der Garantie der Familieneinheit vorsieht, wurde im Rahmen internationaler Konferenzen (am 16. Januar 1996 in Genf und am 8. März 1996 in Oslo), an denen auch die Schweiz teilnahm, zwischen den Aufnahmestaaten und dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge ein koordiniertes Vorgehen hinsichtlich der Wiederaufbauhilfe in Bosnien-Herzegowina und der Rückführung bosnischer Gewaltflüchtlinge vereinbart. Dabei setzte sich die Auffassung durch, dass in erster Linie die freiwillige Rückkehr der Kriegsvertriebenen gefördert werden soll. Unfreiwillige Repatriierungen können aber nicht ausgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Umsetzung der militärischen Bestimmungen des Friedensabkommens von Dayton, Gewährung der Amnestie, Vorhandensein von funktionierenden Mechanismen zum Schutze der Menschenrechte).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beschloss daher am 3. April 1996 die schrittweise Aufhebung der besonderen Aufenthaltsregelung für Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina. Von diesem Beschluss betroffen sind Personen, die gruppenweise vorläufig aufgenommen wurden oder die eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung L) erhielten. Die Rückführung soll in zwei Etappen erfolgen: Bei alleinstehenden Erwachsenen und Ehepaaren ohne Kinder in der Schweiz ist die gruppenweise vorläufige Aufnahme oder die Kurzaufenthaltsbewilligung per 30. April 1996 aufgehoben und eine Ausreisefrist auf Ende August 1996 angesetzt worden. Für Familien und unbegleitete Minderjährige wird man die gruppenweise vorläufige Aufnahme und die Kurzaufenthalterbewilligungen erst per Ende April 1997 aufheben bzw. auslaufen lassen, wobei eine Ausreisefrist per 31. August 1997 vorgesehen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird in der zweiten Junihälfte 1996 überprüfen, ob sich die Situation in Bosnien-Herzegowina gemäss den Erwartungen positiv entwickelt oder ob das Vorgehen in Wiedererwägung gezogen werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 3. April 1996 über die schrittweise Aufhebung der besonderen Aufenthaltsregelung für Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina gelten für arbeitslose Jahresaufenthalter und Saisonniers aus Bosnien-Herzegowina grundsätzlich wieder die allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften. Wird die Bewilligung nicht verlängert und eine Wegweisung angeordnet, so sind allerdings die im obenerwähnten Beschluss des Bundesrates enthaltenen Ausreisefristen zu beachten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erfolgte die Zulassung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und fällt dieser Zulassungsgrund nachträglich dahin, dann können die kantonalen Behörden grundsätzlich eine Verlängerung der Jahresaufenthaltsbewilligung verweigern oder die Saisonbewilligung widerrufen. Saisonbewilligungen werden an Angehörige aus nichttraditionellen Rekrutierungsländern (u. a. aus Ex-Jugoslawien) ab 1997 nicht mehr erteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit realisiert in Bosnien ein klar umrissenes, beschränktes Aufbauprogramm. Dieses Aufbauprogramm kann und soll Rückkehrer aus der Schweiz aufnehmen und ihnen die Wiedereingliederung in ihrer alten Heimat erleichtern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um diese Möglichkeit gerade im heutigen Zeitpunkt weiter zu fördern, hat der Bundesrat im Rahmen seines Beschlusses vom 3. April 1996 zur schrittweisen Aufhebung der besonderen Aufenthaltsregelung für Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina auch einen finanziellen Betrag in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser soll für die Wiedereingliederung von Rückkehrern aus der Schweiz verwendet werden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurden zudem vom Bundesrat beauftragt, Projekte auszuarbeiten und umzusetzen, die bosnischen Kriegsvertriebenen die Rückkehr in ihr Land erleichtern sollen. Dabei ist zu beachten, dass bei solchen Wiedereingliederungsmassnahmen die Zurückgebliebenen nicht ungleich behandelt werden, weil dadurch eine Kategorie von neuen Privilegierten geschaffen würde. Diesfalls würden derartige Massnahmen leicht zur Ursache für neue Konflikte und gäben sogar in der Region Anreize für die Auswanderung anderer Bevölkerungsgruppen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am Samstag, 27. Januar 1996, war aus der Presse zu erfahren, dass die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer beschlossen haben, bis Mitte 1997 schätzungsweise 320 000 bosnische Kriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, zu den folgenden drei Punkten Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen mit ähnlicher Stossrichtung gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gedenkt er arbeitslose Jahresaufenthalter und Saisonniers aus Bosnien nach Ablauf ihrer Bewilligung in ihre Heimat zurückzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, diese Menschen - zusammen mit abgewiesenen Asylbewerbern - in Aufbauprogramme des Katastrophenhilfekorps vor Ort zu integrieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rückführung nach Bosnien</value></text></texts><title>Rückführung nach Bosnien</title></affair>