{"id":19963181,"updated":"2025-11-14T06:51:26Z","additionalIndexing":"Lohnkosten;Legislatur;Finanzplanung;Haushaltsausgleich;Haushaltsplan;Haushaltsausgabe","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-04-26T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L04K11080104","name":"Finanzplanung","type":1},{"key":"L02K1102","name":"Haushaltsplan","type":1},{"key":"L04K11080106","name":"Haushaltsausgleich","type":2},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":2},{"key":"L06K070302020111","name":"Lohnkosten","type":2},{"key":"L04K08030105","name":"Legislatur","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-10T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1996-06-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-05-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(830469600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(834357600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Der Bundesrat wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass angesichts der desolaten Haushaltlage strenge Massstäbe in der Aufgabenerfüllung angewendet werden. Die bisherige Sparpolitik mit einzelnen Eingriffen und die gezielten Gesetzesanpassungen reichen in Anbetracht des Ausmasses des Sanierungsbedarfes nicht mehr aus und müssen mit langfristig ausgerichteten Konzepten und einem nachhaltigen Kurswechsel gestärkt werden. Mit dem Sanierungsplan will der Bundesrat das angestrebte Haushaltgleichgewicht bis zum Jahre 2001 durch konsequente Ausgabenkürzungen in allen Aufgabenbereichen, flankiert durch eine Begrenzung der Personalkosten und ein befristetes Aufgabenmoratorium sowie durch strukturelle Reformen (neuer Finanzausgleich, Verwaltungsreform, New Public Management, Normen und Standards im Bauwesen, Reorganisation des Transportwesens), erreichen. Erste Schritte zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Vorhaben sind eingeleitet. So sind für 1997 die Gesamtausgaben um mindestens 1 Prozent unter das Niveau des Legislaturfinanzplanes zu drücken, was zu einer nominellen Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand des Budgets 1996 führt. Das Defizit ist bis zum Jahre 2000 auf 3 Milliarden Franken zu begrenzen, und die Gesamtausgaben in den Jahren 1996-2000 dürfen durchschnittlich nicht mehr als 1,5 Prozent pro Jahr zulegen. Mit einem in der Verfassung verankerten Budgetziel 2001 will der Bundesrat seine Strategie absichern.<\/p><p>Die in der Motion für das Budget 1997 und den Finanzplan 1998-2000 geforderten Vorgaben zum Ausgabenwachstum und Rechnungsausgleich betrachtet der Bundesrat aus konjunktur-, finanz- und realpolitischer Sicht als nicht umsetzbar. Der hohe Sanierungsbedarf von jährlich 7 Milliarden bis 8 Milliarden Franken würde an und für sich die in der Motion zum Ausdruck gebrachte raschere Gangart rechtfertigen. Nachdem sich allerdings die konjunkturelle Situation schon längere Zeit als sehr verhalten erweist, gilt es nach Auffassung des Bundesrates für die weitere Erholung der Wirtschaft nachteilige Effekte insbesondere im Bereich der Gesamtnachfrage und Beschäftigung zu vermeiden. Der zeitlich etwas längere Weg des Bundesrates zum ausgeglichenen Haushalt wird ohnehin anspruchsvoll und nicht einfach zu begehen sein, vor allem wenn man bedenkt, dass die Ausgangsbasis bereits durch verschiedene Sparmassnahmen spürbar entschlackt wurde.<\/p><p>1. Mit den Vorgaben des Bundesrates soll im Jahre 1997 das Ausgabenvolumen von 45 Milliarden Franken um rund eine halbe Milliarde Franken gekürzt werden. Damit wird eine Stabilisierung des Budgets 1997 auf dem Niveau des Voranschlages 1996 angestrebt. Eine Kompensation der neu in der Finanzrechnung eingestellten SBB-Darlehen, wie es die Motion implizit fordert, beurteilt der Bundesrat als zu weitgehend. Im Verlaufe der Budgetbereinigung wird es sich weisen, ob der Ausgabenplafond noch weiter gesenkt werden kann.<\/p><p>2. Die Beschränkung des Ausgabenwachstums 1997-2000 auf durchschnittlich maximal die Hälfte der Teuerung sowie die Reduktion des Personalaufwandes um 5 Prozent müssen als zu weit gehend beurteilt werden. Bereits die bundesrätlichen Vorgaben bewirken einen realen Abbau der Ausgaben um rund 1 Prozent, da im Planungszeitraum auch die Auswirkungen der neuen Rechnungsdarstellung aufzufangen sind.<\/p><p>3. Die Herstellung des Budgetausgleichs bis zum Jahre 2000 über Ausgabenkürzungen ist unter den getroffenen Wirtschaftsannahmen nicht möglich, weil allein die neue Rechnungsdarstellung (Einnahmenüberschuss der Pensionskasse und SBB-Darlehen) eine Verschlechterung von über 2 Milliarden Franken nach sich zieht und die strukturellen Reformvorhaben erst um die Jahrtausendwende zu wirken beginnen. Auch im Hinblick auf die soziale und wirtschaftliche Verträglichkeit darf das ehrgeizige Sanierungsziel des Bundesrates nicht beliebig rasch umgesetzt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, das Budget 1997 und den Finanzplan 1998-2000 so vorzulegen, dass folgende Auflagen erfüllt werden:<\/p><p>1. Stabilisierung des Budgets 1997 auf dem Niveau des Voranschlages 1996;<\/p><p>2. Beschränkung des Ausgabenwachstums in der Periode 1997-2000 auf durchschnittlich maximal die Hälfte der Teuerung pro Jahr; Reduktion des Personalaufwandes (exklusive Regiebetriebe) um 5 Prozent;<\/p><p>3. Ausgleich der Staatsrechnung im Jahr 2000 (zusammen mit den eingeleiteten institutionellen Massnahmen).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Legislaturfinanzplan 1997-1999"}],"title":"Legislaturfinanzplan 1997-1999"}