{"id":19963182,"updated":"2025-11-14T07:21:57Z","additionalIndexing":"Gebühren;Legislatur;Finanzplanung;Sozialabgabe;Haushaltsausgleich;Haushaltsplan;Haushaltsausgabe;Staatsverschuldung;AHV-Rente;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-04-26T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L04K11080104","name":"Finanzplanung","type":1},{"key":"L04K08030105","name":"Legislatur","type":1},{"key":"L02K1102","name":"Haushaltsplan","type":2},{"key":"L04K11080106","name":"Haushaltsausgleich","type":2},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":2},{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":2},{"key":"L04K01040117","name":"Sozialabgabe","type":2},{"key":"L05K1107020401","name":"Gebühren","type":2},{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":2},{"key":"L03K110803","name":"Staatsverschuldung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-10T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1996-05-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(830469600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(834357600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":19960016,"priorityCode":"N","shortId":"96.016"}],"roles":[{"councillor":{"code":2067,"gender":"m","id":84,"name":"Frey Walter","officialDenomination":"Frey Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2068,"gender":"m","id":249,"name":"Friderici Charles","officialDenomination":"Friderici"},"type":"cosign"},{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"96.3182","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Haushaltsanierung ist eine vordringliche Aufgabe von Regierung und Parlament in der laufenden Legislaturperiode. Der Bundesrat wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass angesichts der desolaten Haushaltlage strenge Massstäbe in der Aufgabenerfüllung angewendet werden. Die bisherige Sparpolitik mit einzelnen Eingriffen und die gezielten Gesetzesanpassungen reichen in Anbetracht des Ausmasses des Sanierungsbedarfes nicht mehr aus und müssen mit langfristig ausgerichteten Konzepten und einem nachhaltigen Kurswechsel gestärkt werden. Mit dem Sanierungsplan will der Bundesrat das angestrebte Haushaltgleichgewicht bis zum Jahre 2001 durch konsequente Ausgabenkürzungen in allen Aufgabenbereichen, flankiert durch eine Begrenzung der Personalkosten und ein befristetes Aufgabenmoratorium sowie durch strukturelle Reformen (neuer Finanzausgleich, Verwaltungsreform, New Public Management, Normen und Standards im Bauwesen, Reorganisation des Transportwesens), erreichen. Erste Schritte zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Vorhaben sind eingeleitet. So sind für 1997 die Gesamtausgaben um mindestens 1 Prozent unter das Niveau des Legislaturfinanzplanes zu drücken, was zu einer nominellen Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand des Budgets 1996 führt. Das Defizit ist bis zum Jahre 2000 auf 3 Milliarden Franken zu begrenzen, und die Gesamtausgaben in den Jahren 1996-2000 dürfen durchschnittlich nicht mehr als 1,5 Prozent pro Jahr zulegen. Mit einem in der Verfassung verankerten Budgetziel 2001 will der Bundesrat seine Strategie absichern.<\/p><p>Die in der Motion geforderten Vorgaben zum Ausgabenwachstum, Rechnungsausgleich und Schuldenabbau betrachtet der Bundesrat aus konjunktur-, finanz- und realpolitischer Sicht als nicht umsetzbar. Der beschwerliche Weg zur Haushaltsanierung wird ohnehin anspruchsvoll und nicht einfach zu begehen sein, vor allem wenn man bedenkt, dass die Ausgangsbasis bereits durch verschiedene Sparmassnahmen spürbar entschlackt wurde.<\/p><p>1. Kurzfristig angeordnete Ausgabenkürzungen von mindestens 2 Milliarden Franken für 1997 auf der Basis des Voranschlages 1996 sind unrealistisch und aufgrund der Erfahrungen bei punktuellen und linearen Kürzungsaktionen der Vergangenheit wenig erfolgreich. Sie sind nicht konjunkturgerecht und tragen der Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit nicht Rechnung. Der jährliche vom Bundesrat auf 1,5 Prozent verfügte Ausgabenzuwachs 1996-2000 stellt einen eigentlichen Paradigmenwechsel dar und erfordert ohnehin Sonderanstrengungen.<\/p><p>2. Ein Rechnungsausgleich innerhalb zweier Jahre kann angesichts des Ausmasses des Sanierungsbedarfes nicht gefordert werden, vor allem wenn man bedenkt, dass damit 1998 Ausgabenkürzungen von rund 9 Milliarden Franken notwendig wären. Erfahrungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass nachhaltige Haushaltverbesserungen insbesondere bei strukturell überlasteten öffentlichen Finanzen nur möglich sind, wenn sie langfristig ausgerichtet und auf klaren Konzepten beruhen. Zum bundesrätlichen Sanierungsplan 2001 gibt es keine taugliche Alternative. Auch ist nicht einzusehen, weshalb die einmalige Zahlungsspitze aus dem neuen Leistungsauftrag in einem Jahr durch Aufgabenverzichte in anderen Bereichen kompensiert werden soll.<\/p><p>3. Die Sanierung der Bundesfinanzen hat auf der Ausgabenseite zu erfolgen. Auf der Einnahmenseite steht die Sicherung und Erhaltung der wichtigsten Steuererträge im Vordergrund. Zusätzliche Einnahmen will sich der Bundesrat lediglich im Bereich der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs sowie für die demographisch bedingten Engpässe bei der AHV\/IV beschaffen. Bei letzterem handelt es sich um das vom Souverän bereits bewilligte Mehrwertsteuerprozent, welches allerdings nicht in dieser Legislatur beansprucht werden soll.<\/p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt im Rahmen des Sanierungsplanes 2001 keinen Leistungsabbau bei der AHV. Mit einem verbindlichen Finanzierungsrahmen für die Sozialwerke soll einerseits die Volkswirtschaft nicht übermässig belastet, andererseits das soziale Sicherheitsnetz langfristig finanziell abgestützt werden.<\/p><p>5. Ein Schuldenabbau kann erst nach erfolgtem Rechnungsausgleich einsetzen. Aufgrund des verbindlichen Sanierungsplanes ist das Haushaltgleichgewicht nicht vor 2001 zu erreichen. Es braucht bereits grosse politische Anstrengungen, um mit Hilfe der optimistisch geschätzten wirtschaftlichen Entwicklung die Rechnung bis 2001 auszugleichen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Legislaturfinanzplan 1997-1999 vorzulegen, der folgende Auflagen erfüllt:<\/p><p>1. Minderausgaben von mindestens 2 Milliarden Franken für das Budget 1997 (auf der Basis Voranschlag Bundesrat 1996);<\/p><p>2. ausgeglichene Staatsrechnung innert zwei Jahren;<\/p><p>3. insgesamt keine höhere Steuerbelastung, keine zusätzlichen Lohnprozente, keine höheren Abgaben und Gebühren;<\/p><p>4. keine Kürzungen der AHV-Rente;<\/p><p>5. Schuldenabbau ab 1999.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Legislaturfinanzplan 1997-1999"}],"title":"Legislaturfinanzplan 1997-1999"}