{"id":19963216,"updated":"2024-04-10T13:40:41Z","additionalIndexing":"Klein- und mittleres Unternehmen;Session;dringlicher Bundesbeschluss;Antikrisenplan;Wirtschaftspolitik (speziell)","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L06K070401020201","name":"Antikrisenplan","type":1},{"key":"L06K050301010102","name":"dringlicher Bundesbeschluss","type":2},{"key":"L05K0803010501","name":"Session","type":2},{"key":"L04K07040102","name":"Wirtschaftspolitik (speziell)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(833839200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(834962400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2085,"gender":"m","id":111,"name":"Hess Peter","officialDenomination":"Hess Peter"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.3216","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stellt als erstes mit Genugtuung fest, dass die von ihm seit geraumer Zeit verfolgte Wirtschaftspolitik auf die Zustimmung der Interpellanten stösst. Jene stellt die Stärkung der Wachstumskräfte ins Zentrum. In diesem Sinne hat er sich beispielsweise in seinem Bericht vom 13. Juni 1994 über weitere Reformen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung, im Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999, im Bericht vom 9. Mai 1996 des EVD an die Regierungsparteien oder in seinem Brief vom 22. Mai 1996 an die Fraktionen der Bundesversammlung geäussert.<\/p><p>Seine zweite Feststellung bezieht sich auf die von den Interpellanten als besonders wichtig eingestufte KMU-Förderung. Der Bundesrat hat sie in seinem Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 ebenfalls thematisiert. Möglicherweise ist es ihm dabei mit Blick auf die gewünschte Kürze des Berichtes nicht gelungen, seine Absichten mit aller Klarheit darzulegen.<\/p><p>Ziel der nachstehenden Ausführungen ist denn auch in erster Linie, die bereits gemachten Ausführungen zu ergänzen, auf die nächsten Schritte, aber auch auf Grenzen hinzuweisen, um falschen Erwartungen vorzubeugen.<\/p><p>Nicht einig geht der Bundesrat mit den Interpellanten in bezug auf deren Forderung, im Rahmen eines Krisenszenarios bis zur Herbstsession dringliche Bundesbeschlüsse vorzulegen. So wird nach seiner Auffassung mit dem Begriff des Krisenszenarios die gegenwärtige wirtschaftliche Situation überzeichnet. Was die verlangten dringlichen Bundesbeschlüsse betrifft, so sind zur Lösung bestimmter Anliegen keine Rechtserlasse nötig. In anderen Bereichen erachtet der Bundesrat die Dringlichkeit nicht als gegeben, um von den ordentlichen Verfahren abzuweichen. Er erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Behandlung der seinerzeitigen Eurolex-Vorlagen der Verzicht auf Vernehmlassungsverfahren bemängelt worden war.<\/p><p>1. Modernes Unternehmenssteuerrecht<\/p><p>Der Bundesrat ist zurzeit daran, eine Vorlage zu verschiedenen Reformen im Unternehmenssteuerrecht auszuarbeiten, die er noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geben wird. Sie enthält Vorschläge zu den Anliegen, welche in den genannten parlamentarischen Vorstössen aufgebracht wurden (Neukonzept des Beteiligungsabzuges in Form einer Ausdehnung des Abzuges oder eines Steueraufschubes bei grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen; Ablösung der renditeabhängigen Gewinnsteuer durch eine proportionale Besteuerung der Gewinne, welche gleichzeitig die Steuerausfälle kompensieren soll; Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer; Verlustverrechnung im Konzern; Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe; Regelung der steuerlichen Folgen beim Erwerb eigener Aktien).<\/p><p>Die Reform soll weitgehend aufkommensneutral ausgestaltet werden. Eine steuerliche Entlastung des Unternehmenssektors als ganzes ist vor dem Hintergrund des Haushaltdefizites des Bundes zurzeit nicht möglich.<\/p><p>2. Administrative Entlastungen für die KMU<\/p><p>Aufgrund von Untersuchungen und Umfragen stellt die administrative Belastung von KMU durch behördliche Auflagen ein besonderes Problem dar. Zum Teil handelt es sich um pauschale Urteile, zum Teil werden konkrete Tatbestände moniert. Kostenmässig am stärksten ins Gewicht fallen die administrativen Belastungen - wegen ihres Fixkostencharakters - für Klein- und Kleinstbetriebe. Verbesserungen in den Abläufen wie z. B. effizientere Koordination, Verzicht auf Perfektionismus, benutzerfreundlichere Formulare, gezieltere Ausschöpfung technischer Möglichkeiten dürften für sich allein nicht genügen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich der Abbau der Regelungsdichte - wie die anderen Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung - letztlich auch in Änderungen von Gesetzen und Verordnungen niederschlagen wird.<\/p><p>Es geht somit darum, diese administrativen Belastungen zu identifizieren, die für sie verantwortlichen Rechtserlasse zu bestimmen und entsprechende Anpassungen zu beschliessen oder in die Wege zu leiten. Dieses Vorgehen auf zwei Ebenen - Vereinfachung der Abläufe und Überprüfung der Regulationen - bestimmt den Zeithorizont, in welchem die KMU mit Entlastungen rechnen können. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass viele der die KMU belastenden Regulationen ihre Grundlage in kantonalen und kommunalen Erlassen haben. Nichts hindert die nachgelagerten Gebietskörperschaften daran, hier eigenständig voranzugehen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund leitet der Bundesrat unmittelbar nach der Sommersession folgendes Vorgehen ein:<\/p><p>- Die Vielfalt administrativer Verfahren und Regulationen auf so verschiedenen Gebieten wie dem Arbeits- und Sozialrecht, den Bewilligungsverfahren, den Normen, dem Steuerrecht und den Zollformalitäten usw. erfordert einen departementsübergreifenden Ansatz analog der marktwirtschaftlichen Erneuerung. Zu diesem Zweck setzt der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein.<\/p><p>- Diese wird zur Vereinfachung administrativer Abläufe Praktiker von ausserhalb der Verwaltung beiziehen.<\/p><p>- Der Bundesrat wird über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle die Kantone sensibilisieren, die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Möglichkeiten auszuschöpfen.<\/p><p>Dies vorausgeschickt, wird der Bundesrat dem Parlament bis zum Dezember 1996 einen Bericht über die Ergebnisse dieser Arbeiten vorlegen und bis Juni 1997 in einer Botschaft die notwendig werdenden gesetzlichen Änderungen vorschlagen.<\/p><p>3. Zeitliche Straffung von Bewilligungs- und Einspracheverhandlungen<\/p><p>Die eidgenössischen Räte haben in der vergangenen Legislatur eine Änderung des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Zum Teil sind diese Änderungen auf den 1. April 1996 in Kraft getreten, und zum Teil werden sie auf den Beginn des nächsten Jahres in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Kantone für die Behandlung von Gesuchen Fristen setzen müssen und die Verfahren zu koordinieren haben. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass, soweit Bewilligungen Baubewilligungen betreffen, vor allem die Kantone angesprochen sind. Der Bund ist nur zum Erlass der Rahmengesetzgebung ermächtigt. Ebenfalls mit dem Ziel einer Beschleunigung der Bewilligungsverfahren hat der Bundesrat die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.<\/p><p>Was Bewilligungen für den Beizug ausländischer Kader und Spezialisten betrifft, so hat der Bundesrat bereits vor drei Jahren die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer angepasst, welche die Unternehmen davon befreit, aufwendige Nachweise beibringen zu müssen.<\/p><p>4. Erleichterung des Zugangs für die KMU zu Forschung und Entwicklung<\/p><p>Schlüsselinstrument des bundesstaatlich geförderten Technologietransfers im nationalen und grenzüberschreitenden Rahmen (Eureka) ist die Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Die eidgenössischen Räte haben der KTI für die Periode von 1996 bis 1999 einen Rahmenkredit von 220 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Wie der Bundesrat in seinen Legislaturzielen vom 18. März 1996 ausführt, wird die KTI ihre Anstrengungen schwerpunktmässig auf die besonderen Bedürfnisse der KMU ausrichten. So soll erstens der Anteil der KMU an den von der KTI geförderten Verbundprojekten auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden.<\/p><p>Auch in den Forschungsförderungsprogrammen des EDI weist der Anteil der KMU markante Zuwachsraten auf, beispielsweise bei den Schwerpunktprogrammen voraussichtlich 40 Prozent. Zweitens arbeitet die KTI an der Umsetzung einer ganzen Reihe KMU-relevanter Initiativen wie z. B. Projektverbund Werkzeugmaschinenindustrie, Software in der Industrie, Effizienzpotentiale in der Bauwirtschaft usw.<\/p><p>Eine wichtige Rolle wird auch den Fachhochschulen zukommen. Ihr Leistungsauftrag beschränkt sich nicht auf den Unterricht, sie werden sich auch in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung und im Wissens- und Technologietransfer zugunsten der KMU engagieren.<\/p><p>5. Förderung der Bildung von sowie des Zugangs zu Risikokapital<\/p><p>Wie bereits erwähnt, wird der Bundesrat noch vor den Sommerferien eine Vorlage in die Vernehmlassung geben, welche Reformen des Unternehmenssteuerrechts zum Gegenstand hat. Darunter befindet sich der Vorschlag, die Freigrenze der Emissionsabgabe auf eine Million Franken anzuheben.<\/p><p>Die KTI hat mit der konkreten Umsetzung ihrer Initiative begonnen, Forscher respektive Forschergruppen zu unterstützen, die ihre Resultate über neu zu gründende Unternehmen selber industriell verwerten wollen. Vierzig solcher Vorhaben werden derzeit durch die KTI bearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Beschaffung von sogenanntem \"seed money\" respektive von Risikokapital zwar ein Problem, aber bei weitem nicht den allein bestimmenden Erfolgsfaktor darstellt. In enger Kooperation mit der Wirtschaft baut die KTI deshalb ein Netzwerk auf, um die verschiedenen, erfolgsbestimmenden Elemente (wie z. B. Projektbeurteilung, Marktbezug, Managementexpertise, Begleitung usw.) zusammenzubringen, damit die Chancen für solche Start-up-Unternehmen verbessert werden.<\/p><p>Zur Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen gibt es eine Reihe von Instrumenten (Bürgschaftswesen, Finanzierungsbeihilfen), welche allerdings nicht unmittelbar auf die Risikokapitalproblematik zugeschnitten sind. Zudem ist im Rahmen der revidierten Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von Arbeitslosen geschaffen worden, die eine Tätigkeit als Selbständigerwerbende aufnehmen wollen.<\/p><p>Die WAK-N hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, ihr Vorschläge zu einer schnelleren und umfangreicheren Mobilisierung von Risikokapital in unserem Lande zu unterbreiten. Die zuständigen Fachstellen der Bundesverwaltung arbeiten eng mit dieser Arbeitsgruppe zusammen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der infolge weltweiter Liberalisierung und Öffnung der Inlandmärkte wachsende Preis- und Wettbewerbsdruck bereitet vielen Unternehmungen in der Schweiz Schwierigkeiten. Gross- sowie kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) werden durch den zunehmenden Wettbewerb vor immer wieder neue Herausforderungen gestellt; teilweise ist ihr Überleben ernsthaft gefährdet. Viele KMU haben nicht die Möglichkeit, ihre Kosten so schnell und konsequent den veränderten Marktbedingungen und Preisrelationen anzupassen wie Grossunternehmen, die das u. a. durch Verlagerung der Produktion ins Ausland und damit durch Stellenabbau tun.<\/p><p>Wenn sich auch bei den KMU ein leichter Beschäftigungsabbau beobachten lässt, sind es doch die KMU, welche dank rascher Anpassungsfähigkeit Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen können. Sie erfüllen damit eine volkswirtschaftlich, gesellschaftspolitisch und regionalpolitisch wichtige Funktion als Beschäftigungsstabilisatoren.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 22. Mai 1996 zur Wirtschaftslage zuhanden der Fraktionen bereits dargelegt, dass das Schwergewicht der schweizerischen Wirtschaftspolitik in den kommenden Jahren auf einer Fortsetzung der marktwirtschaftlichen Reformen zur Förderung der Anpassungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz liegen muss. Dieser Vorrang strukturpolitischer Massnahmen vor konjunkturellen ist im Hinblick auf die langfristige und nachhaltige Verbesserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schweiz unbedingt zu bejahen.<\/p><p>Im Paket für strukturelle Massnahmen nimmt die Verbesserung der Standortbedingungen insbesondere für die KMU zu Recht eine zentrale Rolle ein. Im Vordergrund stehen dabei, wie das die CVP-Fraktion in mehreren bereits überwiesenen Vorstössen forderte,<\/p><p>- ein modernes Unternehmensbesteuerungsrecht;<\/p><p>- administrative Entlastungen für die KMU;<\/p><p>- die zeitliche Straffung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren;<\/p><p>- der erleichterte Zugang für die KMU zu Forschung und Entwicklung;<\/p><p>- die Förderung der Bildung von Risikokapital sowie des Zugangs zu Risikokapital.<\/p><p>Angesichts der eingangs skizzierten schwierigen Lage vieler KMU müssen die in Aussicht genommenen Massnahmen nun unverzüglich umgesetzt werden, sollen nicht noch weitere Arbeitsplätze verlorengehen. Die Zeit langer Debatten aufgrund immer wieder neuer Vorstösse ist vorbei - es muss nun endlich gehandelt werden.<\/p><p>Die Herbstsession 1996 soll zur KMU-Session erklärt werden. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, folgende Frage dringlich zu beantworten:<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen eines Krisenszenarios für die Umsetzung der vorstehend aufgeführten Massnahmen zugunsten einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU rechtzeitig für die Herbstsession 1996 die erforderlichen dringlichen Bundesbeschlüsse vorzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KMU-Session im Herbst 1996"}],"title":"KMU-Session im Herbst 1996"}